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Gesetze und Verordnungen

Nr. 52Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk An Alsenz und Lauter

Vom 28. Mai 2026

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinde Marienthal wird aufgelöst.
( 2 ) Das Gebiet der Prot. Kirchengemeinde Marienthal wird der Prot. Kirchengemeinde Rockenhausen zugeordnet.
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§ 2

Die Pfarrstelle Rockenhausen-Marienthal wird aufgelöst.
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§ 3

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. November 2026 in Kraft.
Speyer, den 28. Mai 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 53Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Donnersberg

Vom 28. Mai 2026

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinde Kerzenheim, die Prot. Kirchengemeinde Lautersheim und die Prot. Kirchengemeinde Rodenbach werden aufgelöst.
( 2 ) Es wird eine neue Kirchengemeinde mit dem Namen „Prot. Tessera-Gemeinde Kerzenheim“ gegründet.
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§ 2

Die neu gegründete Prot. Tessera-Gemeinde Kerzenheim wird der Pfarrstelle Kerzenheim zugeordnet.
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§ 3

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2026 in Kraft.
Speyer, den 28. Mai 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 54Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Bad Dürkheim-Grünstadt

Vom 28. Mai 2026

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinde Kallstadt-Erpolzheim, die Prot. Kirchengemeinde Bobenheim am Berg, die Prot. Kirchengemeinde Herxheim am Berg und die Prot. Kirchengemeinde Weisenheim am Berg werden aufgelöst.
( 2 ) Es wird eine neue Kirchengemeinde mit dem Namen „Prot. Kirchengemeinde Kallstadt-Erpolzheim und Bobenheim-Herxheim-Weisenheim am Berg“ gegründet.
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§ 2

Die neu gegründete Prot. Kirchengemeinde Kallstadt-Erpolzheim und Bobenheim-Herxheim-Weisenheim am Berg wird der Pfarrstelle Kallstadt zugeordnet.
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§ 3

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. November 2026 in Kraft.
Speyer, den 28. Mai 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 55Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Frankenthal

Vom 28. Mai 2026

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinde Großkarlbach, die Prot. Kirchengemeinde Laumersheim, die Prot. Kirchengemeinde Obersülzen und die Prot. Kirchengemeinde Gerolsheim werden aufgelöst.
( 2 ) Es wird eine neue Kirchengemeinde mit dem Namen „Prot. Kirchengemeinde Unteres Eckbachtal“ gegründet.
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§ 2

Die neu gegründete Prot. Kirchengemeinde Unteres Eckbachtal wird der Pfarrstelle Großkarlbach zugeordnet.
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§ 3

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. November 2026 in Kraft.
Speyer, den 28. Mai 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 56Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Kusel

Vom 28. Mai 2026

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinde Neunkirchen am Potzberg und die Prot. Kirchengemeinde Theisbergstegen-Gimsbach werden aufgelöst.
( 2 ) Es wird eine neue Kirchengemeinde mit dem Namen „Prot. Kirchengemeinde an Remigius- und Potzberg“ gründet.
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§ 2

Die neu gegründete Prot. Kirchengemeinde an Remigius- und Potzberg wird dem gemeinschaftlich verwalteten Pfarramt Westpfälzer Bergland zugeordnet.
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§ 3

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. November 2026 in Kraft.
Speyer, den 28. Mai 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 57Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Landau

Vom 28. Mai 2026

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinde Stiftskirche Landau-Mitte und die Prot. Kirchengemeinde Matthäuskirche Landau-Wollmesheimer Höhe werden aufgelöst.
( 2 ) Es wird eine neue Kirchengemeinde mit dem Namen „Prot. Stifts- und Matthäuskirchengemeinde Landau“ gegründet.
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§ 2

Die neu gegründete Prot. Stifts- und Matthäuskirchengemeinde Landau wird dem gemeinschaftlich verwalteten Pfarramt Landau zugeordnet.
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§ 3

Die Pfarrstelle Landau-Mitte 2 – verbunden mit dem Dekanat wird umbenannt in Pfarrstelle Stifts- und Matthäuskirchengemeinde Landau – verbunden mit dem Dekanat.
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§ 4

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. November 2026 in Kraft.
Speyer, den 28. Mai 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Bekanntmachungen

Nr. 58Kollekte für besondere Projekte und Aktivitäten (EKD)

Speyer, den 05.06.2026
Az.: 03-14-02-09 (5120)
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2026 (ABl. 2025, S. 144) ist in unserer Landeskirche am 7. Sonntag nach Trinitatis, den 19. Juli 2026 eine Kollekte für besondere Projekte und Aktivitäten (EKD) zu erheben.
Kollektenzweck:
Konfirmations-Initiative #deinekonfirmation und Unterstützung Konfirmandinnen und Konfirmanden-Camps in Wittenberg
Primärer Kollektenzweck: Konfirmations-Initiative #deinekonfirmation
Sekundärer Kollektenzweck: Unterstützung Konfirmand*innen und Konfi-Camps in Wittenberg.
Vorlesetext:
Religion findet immer weniger in den Familien statt. Gleichzeitig wird die Konfirmation immer wichtiger. Was wir als Erwachsene glauben und was uns mit unserer Kirche verbindet, hat sehr viel damit zu tun, was wir als Kinder kennengelernt haben.
Erläuterungen:
Unter dem Schlagwort #deinekonfirmation soll die Kasualie Konfirmation als relevant und sinnvoll an Jugendliche und ihre Eltern kommuniziert werden. Im Mittelpunkt steht die individuell-lebensgeschichtliche Plausibilität der Konfirmation. Junge Menschen mit Kirche in Kontakt zu bringen ist eine gesamtkirchliche Aufgabe. Die Initiative stellt damit einen wichtigen Baustein im Rahmen konsequenter Mitgliederorientierung über den gesamten Lebenszyklus dar. Daneben werden ebenfalls die Konfirmandinnen und Konfirmanden-Camps in Wittenberg unterstützt.
Fürbittengebet:
Du Gott des Lebens, wir bitten dich für junge Menschen, den christlichen Glauben zu entdecken und auszuprobieren. Dein Segen begleite sie auf ihrem Lebensweg. Lass Kirche für sie ein guter Ort sein, um anderen zu begegnen und Gemeinschaft zu leben. Allen, die Jugendliche auf ihrem Weg begleiten, gib Durchhaltevermögen und Kreativität.
Geistliches Wort:
Mose 12,2: Ich will dich segnen und du sollst ein Segen sein.
Lied: EG 395 Vertraut den neuen Wegen
Abrechnung:
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.

Dienstnachrichten

Nr. 59Verwaltungen

Übertragen wurde die nebenamtliche Verwaltung der
Pfarrstelle Essingen Pfarrer Dr. Friedemann Fritsch, Ilbesheim, mit Wirkung vom 1. Mai 2026,
Pfarrstelle Ludwigshafen-Edigheim Dekan Dr. Paul Metzger, Bockenheim, mit Wirkung vom 1. Juni 2026.

Nr. 60Ruhestand

In den Ruhestand tritt
Pfarrer Reinhard Weber, Neustadt, mit Ablauf des 31. Juli 2026.

Nr. 61Sterbefälle

„Ich aber Herr, hoffe auf dich und spreche: Du bist mein Gott! Meine Zeit steht in deinen Händen.“
Psalm 31, 15-16
Der Herr über Leben und Tod hat aus dieser Zeit
Pfarrer i. R. Volker Theison
in Dirmstein am 26. April 2026 im Alter von 82 Jahren
abgerufen.
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz,
Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat
Bezugspreis jährlich 20,-- €
wbv Kommunikation: Kirchenverwaltung LAW|PUBLISHER