.
Grafik

Gesetze und Verordnungen

Nr. 13Beschluss zur Änderung der Satzung des Zweckverbands „Protestantischer Kindertagesstättenverband Speyer-Germersheim“

Vom 3. März 2026

Auf Grund des §§ 13 Absatz 5, 16 Satz 1 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 1 des Verbandsgesetzes vom 26. Mai 2018 (ABl. S. 76) hat die Verbandsversammlung des Protestantischen Kindertagesstättenverbands Speyer-Germersheim in einem textförmlichen Umlaufverfahren am 9. Februar 2026 mit der hiernach erforderlichen Mehrheit der satzungsmäßigen Stimmen folgenden Beschluss gefasst:
####

Artikel 1
Änderung der Verbandssatzung

Die Anlage zu § 1 des Beschlusses über die Errichtung eines Zweckverbands „Protestantischer Kindertagesstättenverband Speyer-Germersheim“ vom 24. Oktober 2019 (ABl. S. 197), die zuletzt durch Artikel 1 des Beschlusses vom 30. Juli 2024 (ABl. S. 77) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 5 Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt:
„(2) Bei einer Veränderung der Betriebserlaubnis, die mehr als 25 Kinder betrifft, wie die Erhöhung oder Reduktion der Kinderzahl, sind die örtlich zuständigen Verbandsmitglieder vor Entscheidung des Verbandsvorstands und der Verbandsversammlung sowie vorbehaltlich einer erforderlichen kirchenaufsichtlichen Genehmigung zu hören. Ihnen wird hierzu eine Frist von vier Wochen eingeräumt. Bei der ordentlichen Kündigung der Einrichtungsleitung und der stellvertretenden Einrichtungsleitung sind die betroffenen Verbandsmitglieder vorher zu informieren. Bei der Besetzung der Stellen von Einrichtungsleitungen ist zuvor die Zustimmung des Verbandsmitglieds einzuholen, in dessen Gebiet die Einrichtung liegt.“
2. § 10 Absatz 1 Buchstabe c wird durch den folgenden Buchstaben c ersetzt:
„c) die Errichtung und Schließung von Einrichtungen im Einvernehmen mit der Kirchengemeinde, in deren Bereich die Einrichtung gelegen ist,“
#

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
–––––––––––––––
Speyer, den 3. März 2026
- Landeskirchenrat -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 14Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Kusel

Vom 26. Februar 2026

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
####

§ 1

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinde Theisbergstegen und die Prot. Kirchengemeinde Gimsbach werden aufgelöst.
( 2 ) Es wird eine neue Kirchengemeinde mit den Namen „Prot. Kirchengemeinde Theisbergstegen-Gimsbach“ gegründet.
#

§ 2

Die Pfarrstelle Theisbergstegen wird aufgelöst.
#

§ 3

Die neu errichtete Prot. Kirchengemeinde Theisbergstegen-Gimsbach wird der Pfarrstelle Theisbergstegen des gemeinsam verwalteten Pfarramtes Westpfälzer Bergland zugeordnet.
#

§ 4

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung zum 1. April 2026 in Kraft.
Speyer, den 26. Februar 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 15Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Homburg

Vom 26. Februar 2026

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
####

§ 1

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinde Miesau und die Prot. Kirchengemeinde Gries werden aufgelöst.
( 2 ) Es wird eine neue Kirchengemeinde mit den Namen „Prot. Kirchengemeinde Gries-Miesau“ gegründet.
#

§ 2

Die neu errichtete Prot. Kirchengemeinde Gries-Miesau wird der Pfarrstelle Miesau zugeordnet.
#

§ 3

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung zum 1. November 2026 in Kraft.
Speyer, den 26. Februar 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Bekanntmachungen

Nr. 16Gesamtausschuss der Mitarbeitendenvertretungen in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) 2025-2029

Speyer, 23. Februar 2026
Nach § 6 des Mitarbeitendenvertretungsgesetzes Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Mai 2025 (ABl. S. 64) wurde für alle Dienststellen in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) ein Gesamtausschuss gebildet, der aus 15 Mitgliedern besteht.
Der Sitz der Geschäftsstelle des Gesamtausschusses ist in 67714 Waldfischbach-Burgalben, Flurstr. 14. Zum Vorsitzenden des Gesamtausschusses ist Herr Mario Anderie gewählt worden.
Folgende Mitglieder des Gesamtausschusses sind zur Wahrnehmung der Aufgaben des Gesamtausschusses gemäß § 6 Abs. 5 MVG-Pfalz von ihrer übrigen dienstlichen Tätigkeit jeweils mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit Vollbeschäftigter freigestellt worden:
  1. Mario Anderie, Protestantischer Verwaltungszweckverband Zweibrücken-Pirmasens, Johann-Schwebel-Str. 16, 66482 Zweibrücken;
  2. Dominik Barth, Diakonisches Werk Pfalz, Karmeliterstr.20, 67346 Speyer;
  3. Thomas Klein, Gemeindepädagogischer Dienst Donnersberg, Donnersbergstr. 36 a, 67295 Bolanden;
  4. Caroline Dick, Prot. Kindertagesstätte Regenbogen, Bahnhofstraße 35, 67158 Ellerstadt, ab 1. Januar 2026.
Als Vertretung der Kirchenbeamtenschaft wurde gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 MVG-Pfalz das 15. Mitglied des Gesamtausschusses von der Vollversammlung der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten gewählt. Die Wahl entfiel auf Herrn Dr. Andreas Groß. Die Dauer der Amtszeit der Vertretung der Kirchenbeamtenschaft entspricht der des Gesamtausschusses.
Gemäß § 6 Abs. 6 MVG-Pfalz wurden folgende Mitglieder des Gesamtausschusses in den Beirat der Gleichstellungsstelle gewählt: Frau Antje Merks, Haus der Familie - Evangelische Familienbildungsstätte, Kronstr. 40, 76829 Landau, und Herr Thomas Klein, Gemeindepädagogischer Dienst Donnersberg, Donnersbergstraße 36 a, 67295 Bolanden.

Stellenausschreibungen

Nr. 17Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche

Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle 5 im gemeinschaftlich verwalteten Pfarramt
Neuhofen-Mutterstadt-Limburgerhof-Waldsee-Otterstadt

zur Besetzung durch die Wahlversammlung.
Das Gemeinschaftspfarramt Neuhofen-Mutterstadt-Limburgerhof-Waldsee-Otterstadt im Kirchenbezirk Speyer existiert seit Januar 2025 und umfasst derzeit 5 Pfarrstellen. Ziel dieses Gemeinschaftspfarramts ist die verlässliche Versorgung der Region und ihrer Kirchengemeinden durch zukunftsweisende Kooperation. Als Team aus Pfarrerinnen und Pfarrern, Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen sowie Ehrenamtlichen entwickeln wir gemeinsame regionale Konzepte für z.B. die KonfirmandInnenarbeit, die Öffentlichkeitsarbeit, die Gottesdienstangebote und Kasualien, die Bildungsarbeit und die Kirchenmusik, um nur einige Bereiche zu nennen. Wir sind offen für neue Ideen und beziehen die Talente der Haupt- und Ehrenamtlichen gewinnbringend für die gesamte Region ein und gestalten so den Wandel in unserer Landeskirche aktiv mit. Eine gegenseitige Vertretung in Urlaubs- und Krankheitszeiten ist selbstverständlich gewährleistet. Innerhalb des Gemeinschaftspfarramts gelten die einzelnen Kirchengemeinden als Seelsorgebezirke, die weiter schwerpunktmäßig von einer Pfarrperson versorgt wird.
Der Pfarrstelle 5 ist als Seelsorgebezirk die Kirchengemeinde Waldsee-Otterstadt zugewiesen. Unsere Diaspora-Gemeinde umfasst ca. 1.700 Gemeindeglieder. Zugehörig sind zwei Predigtstellen, eine kleine Kirche mit Gemeindehaus, ein Gemeindezentrum, ein Pfarrhaus ohne Diensträume und zwei Kindertagesstätten, die dem protestantischen Kindertagesstättenverband Speyer-Germersheim als Träger zugeordnet sind. Unsere Gemeinde ist außerdem Mitglied der Ökumenischen Sozialstation Rhein-Pfalz Ost.
Unsere Kindertagesstätten sind, zusammen mit der Kinder- und Jugendarbeit, ein Kernstück unserer Gemeindearbeit. Ökumene ist uns ein Anliegen. Im Presbyterium pflegen wir zusammen mit den Hauptamtlichen als Team eine gute und vertrauensvolle Gemeinschaft. Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen und Engagement für Geflüchtete sind uns wichtig. Unsere Gemeindefeste, die wir zusammen mit den Kindertagesstätten veranstalten und organisieren, sind ein Ort der Begegnung für die Menschen unserer Gemeinde und darüber hinaus.
Wenn Sie bereit sind, in einem Team aus Haupt- und Ehrenamtlichen im Gemeinschaftspfarramt ihre Aufgabe als Pfarrerin oder Pfarrer wahrzunehmen, Neues auszuprobieren, Altes und Vertrautes - soweit möglich - weiterzuentwickeln mit dem Ziel, unsere christliche Botschaft ansprechend, zeitgemäß und offen für alle Interessierten weiterzugeben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Für mehr Informationen wenden Sie sich gerne an:
Dekan Dr. Arne Dembek (dekanat.speyer@evkirchepfalz.de, Tel: 06232-2890077).
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 10. April 2026 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
*
Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Hochspeyer
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Hochspeyer im Kirchenbezirk Kaiserslautern umfasst ca. 2000 Gemeindeglieder. Die Predigtstätte ist die Paul-Gerhardt-Kirche Hochspeyer und die Prot. Kirche Waldleiningen; an den „hohen“ Feiertagen das Gemeindehaus der Ortsgemeinde Fischbach. Der Sonntagsgottesdienst findet an einem Sonntag im Monat in der Kirche Waldleiningen statt. Zum Gebiet der Kirchengemeinde gehören die Orte Hochspeyer, Fischbach und Waldleiningen. Die ÖPNV-Anbindung nach Kaiserslautern oder nach Süden ist mit Bus und Bahn hervorragend.
Die Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde unterhält derzeit zwei Kirchen. Die Kirche in Waldleiningen steht zur Disposition. Das Pfarrhaus wurde 2010 umfassend renoviert und gedämmt. Bei der erneuten Renovierung wird eine Photovoltaikanlage installiert und die Heizungsanlage erneuert.
Das Gemeindehaus wurde verkauft, dafür erfolgte ein Anbau an die Kirche in Hochspeyer mit Gemeindebüro, Versammlungsraum und neuer, behindertengerechter Toilettenanlage; Fertigstellung Sommer 2026.
Derzeit verfügt die Gemeinde über eine Gemeindesekretärin mit 14 Wochenstunden sowie einem Anteil an den Wochenstunden der Standardassistenz in der Kooperationszone.
Die Trägerschaft der Kindertagesstätte liegt derzeit noch bei der Kirchengemeinde. Die Verhandlungen, sich einem Trägerverbund anzuschließen, laufen. Das Presbyterium legt großen Wert auf eine kontinuierliche religionspädagogische Arbeit und eine enge Verzahnung mit der Kirchengemeinde.
Die Paul-Gerhardt Kirchengemeinde Hochspeyer gehört der Kooperationszone „Linie 1 - Kaiserslautern“ an. Die Zusammenarbeit ist kontinuierlich seit Jahren gewachsen und wird gepflegt. Die Konfirmandenarbeit findet seit 2025 übergreifend in der Kooperationszone statt.
Die Pfarrperson erwartet eine Gemeinde, die bereit ist zu einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit, und ein für neue Ideen offenes und engagiertes Presbyterium.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 10. April 2026 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4 einzureichen.

Dienstnachrichten

Nr. 18Verwaltungen

Übertragen wurde die nebenamtliche Verwaltung der
Pfarrstelle Erlenbach bei Kandel Pfarrer Martin Groß, Kandel, mit Wirkung vom 1. Februar 2026.

Nr. 19Berufungen

Berufen wird
Pfarrer Martin-Christoph Palm, Landau, bis einschließlich 31. Dezember 2028 zur stellvertretenden Vertrauensperson der schwerbehinderten Pfarrerinnen und Pfarrer.

Nr. 20Ruhestand

In den Ruhestand versetzt werden
Pfarrer Nils Urbatzka, Hütschenhausen, mit Ablauf des 31. August 2026,
Pfarrerin Regine Urbatzka, Hütschenhausen, mit Ablauf des 31. August 2026.
Der Ruhestand wird hinausgeschoben von
Pfarrer Stephan Moers, Schornsheim, über den 31. Juli 2025 hinaus bis zum Ablauf des 31. Juli 2027,
Pfarrer Uwe Weinerth, Speyer, über den 30. November 2026 hinaus bis zum Ablauf des 31. Mai 2027.

Nr. 21Sterbefälle

„Ich weiß, dass mein Erlöser lebt.“
Hiob 19, 25a
Der Herr über Leben und Tod hat aus dieser Zeit
Dekan i. R. Ralf Lehr
in Kusel am 24. Februar 2026 im Alter von 71 Jahren,
Pfarrer i. R. Dieter Dieball
in Neuburg am 20. Februar 2026 im Alter von 85 Jahren,
abgerufen.
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz,
Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat
Bezugspreis jährlich 20,-- €
wbv Kommunikation: Kirchenverwaltung LAW|PUBLISHER