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Gesetze und Verordnungen

Nr. 127Gesetz zur Änderung des Verwaltungsamtsgesetzes

Vom 22. November 2025

Die Landessynode hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Artikel 1
Änderung des Verwaltungsamtsgesetzes

Das Verwaltungsamtsgesetz vom 9. Juni 2006 (ABl. S. 118), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Mai 2022 (ABl. S. 52) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
  1. Nach § 2 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:
    „(1a) Aufgaben aus dem Pflichtaufgabenkatalog der Verwaltungsämter können für alle oder einzelne Verwaltungsämter durch Beschäftigte des Landeskirchenrats, der Protestantischen Pfründestiftung oder einer anderen landeskirchlichen Einrichtung übernommen werden. In diesem Fall ist eine Übertragung dieser Aufgaben auf ein Verwaltungsamt oder eine andere natürliche oder juristische Person ausgeschlossen.“
  2. § 4 wird wie folgt geändert:
    a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
    „Werden Pflichtaufgaben gemäß § 2 Absatz 1a durch Beschäftigte des Landeskirchenrats, der Protestantischen Pfründestiftung oder einer anderen landeskirchlichen Einrichtung erbracht, erhalten die betroffenen Verwaltungsämter eine entsprechend reduzierte Zuweisung.“
    b) § 4 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
    „(4) Der Pflichtaufgabenkatalog, die Einzelheiten der Personalbedarfsbemessung, das Verfahren zur Fallzahlenerhebung und -mitteilung und die Berechnung der Reduzierung der Zuweisung im Fall von § 2 Absatz 1a werden in einer Rechtsverordnung festgelegt, die der Landeskirchenrat erlässt.“
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Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
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Dieses Gesetz wird hiermit verkündet.
Speyer, den 22. November 2025
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 128Gesetz zur Änderung des Pfarrdienstgesetzes Pfalz

Vom 22. November 2025

Die Landessynode hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Artikel 1
Änderung des PfDG.Pfalz

Das Pfarrdienstgesetz Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2018 (ABl. S. 2), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Mai 2023 (ABl. S. 57) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 29 wird aufgehoben.
2. § 30 wird wie folgt gefasst:
„§ 30 PfDG.Pfalz
Verwendung nach Versetzung in den Wartestand
(zu § 85 Abs. 2 PfDG.EKD)
Bei Wahrnehmung eines Wartestandsauftrags entspricht die Höhe der Wartestandsbezüge (Wartegeld) abweichend von § 17a Pfarrbesoldungsgesetz der Höhe der Dienstbezüge, die bei Wahrnehmung dieses Auftrages zustünden, wenn keine Versetzung in den Wartestand erfolgt wäre, sofern diese höher sind.“
3. § 33 wird wie folgt gefasst:
„§ 33 PfDG.Pfalz
Versetzung aus dem Wartestand
in den Ruhestand
(zu § 92 Abs. 2 PfDG.EKD)
( 1 ) In § 92 Abs. 2 PfDG.EKD findet statt der Zahl „drei“ die Zahl „vier“ Anwendung.
( 2 ) Ein die Frist hemmender Wartestandsauftrag muss mindestens den Umfang von 50 Prozent eines regulären Dienstumfangs umfassen.“
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Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
–––––––––––––––
Dieses Gesetz wird hiermit verkündet.
Speyer, den 22. November 2025
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 129Beschluss über die Aufhebung von Pfarrstellen im Kirchenbezirk Bad Dürkheim-Grünstadt

Vom 22. November 2025

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

( 1 ) Die Pfarrstelle Grünstadt 1 wird aufgelöst.
( 2 ) Die Pfarrstelle Grünstadt 2 wird umbenannt in Pfarrstelle Grünstadt.
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§ 2

( 1 ) Die Pfarrstelle Kirchheim-Kleinkarlbach wird aufgelöst.
( 2 ) Es wird eine neue Pfarrstelle Am Eckbach-Grünstadt errichtet.
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§ 3

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Speyer, den 22. November 2025
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 130Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Bad Bergzabern

Vom 22. November 2025

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinde Niederhorbach wird in die Prot. Kirchengemeinde Kapellen-Drusweiler eingegliedert.
( 2 ) Die Prot. Kirchengemeinde Kapellen-Drusweiler wird umbenannt in Prot. Kirchengemeinde Kapellen-Drusweiler - Niederhorbach.
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§ 2

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinde Pleisweiler-Oberhofen wird in die Prot. Kirchengemeinde Bad Bergzabern eingegliedert.
( 2 ) Die Prot. Kirchengemeinde Bad Bergzabern wird umbenannt in Prot. Kirchengemeinde Bad Bergzabern – Pleisweiler-Oberhofen.
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§ 3

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinde Gleiszellen-Gleishorbach wird in die Prot. Kirchengemeinde Klingenmünster eingegliedert.
( 2 ) Die Prot. Kirchengemeinde Klingenmünster wird umbenannt in Prot. Kirchengemeinde Klingenmünster – Gleiszellen-Horbach.
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§ 4

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinden Heuchelheim und Klingen werden aufgelöst.
( 2 ) Es wird eine neue Kirchengemeinde mit dem Namen „Prot. Kirchengemeinde Heuchelheim-Klingen“ gegründet.
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§ 5

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
Speyer, den 22. November 2025
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 131Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Bad Dürkheim - Grünstadt

Vom 22. November 2025

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinde Lukaskirche Birkenheide wird in die Prot. Kirchengemeinde Maxdorf eingegliedert.
( 2 ) Die Pfarrstelle Birkenheide wird aufgelöst.
( 3 ) Die Pfarrstelle Christuskirche und Johanneskirche Maxdorf wird umbenannt in Pfarrstelle 1 Maxdorf.
( 4 ) Es wird eine neue Pfarrstelle 2 Maxdorf-Birkenheide errichtet.
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§ 2

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
Speyer, den 22. November 2025
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 132Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Speyer

Vom 22. November 2025

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinden Auferstehungskirche Speyer, Dreifaltigkeitskirche Speyer und Gedächtniskirche Speyer werden aufgelöst.
( 2 ) Es wird eine neue Kirchengemeinde mit den Namen „Prot. Kirchengemeinde Speyer Süd-Mitte“ gegründet.
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§ 2

( 1 ) Die Pfarrstellen Speyer-Auferstehungskirche, Speyer-Dreifaltigkeitskirche und Speyer-Gedächtniskirche werden aufgelöst.
( 2 ) Es werden zwei neue Pfarrstellen mit dem Namen
  • Pfarrstelle 1 Dreifaltigkeitskirche und
  • Pfarrstelle 2 Gedächtniskirche
errichtet.
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§ 3

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Speyer, den 22. November 2025
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 133Erlass über die Einführung des Deutschland-Tickets des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar

Vom 11. November 2025

Der Landeskirchenrat beschließt aufgrund des § 98 Absatz 2 Nummer 1 der Kirchenverfassung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1983 (ABl. S. 26), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Mai 2023 (ABl. S. 59) geändert worden ist:
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Präambel

Die Förderung des ÖPNV ist Teil des von der Synode verabschiedeten Klimaschutzkonzeptes. In diesem Sinne ist es dem Landeskirchenrat ein Anliegen, die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Vikarinnen und Vikare zu motivieren, bei Fahrten von und zur Arbeitsstätte die Verkehrsmittel des ÖPNV zu nutzen.
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§ 1
Zielgruppe, Voraussetzung, Verwendungsauflage

( 1 ) Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Vikarinnen und Vikare (künftig: Pfarrperson), die für die Fahrten von und zur ersten Tätigkeitsstätte Verkehrsmittel des ÖPNV nutzen, können ein Deutschlandticket im Verkehrsverbund Rhein-Neckar erwerben.
( 2 ) Der Landeskirchenrat übernimmt einen finanziellen Beitrag zur Nutzung des Deutschland-Tickets gemäß den Tarifbestimmungen des o. g. Verkehrsverbundes.
( 3 ) Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass dieses Deutschland-Ticket unabhängig von seiner Bezuschussung aufgrund der Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes Rheinland-Pfalz auch für Dienstreisen einzusetzen ist (§ 5 Absatz 2 Satz 2 des Landesreisekostengesetzes Rheinland-Pfalz).
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§ 2
Verfahren

( 1 ) Für die Pfarrperson leistet der Landeskirchenrat einen Zuschuss i.H.v. 50 Prozent des Deutschland-Ticket-Preises. Dieser wird vom Verkehrsverbund dem Landeskirchenrat in Rechnung gestellt.
( 2 ) Die Bestellung des Deutschland-Tickets durch die Pfarrperson beim Verkehrsverbund erfordert eine Bestätigung der Dienststellenzugehörigkeit durch Dezernat 4 (Formular des Verkehrsverbundes). Das Verkehrsunternehmen zieht dann vom Konto des Ticketinhabers die monatlichen Beiträge ein.
( 3 ) Scheidet die Pfarrperson aus dem Dienst der Landeskirche aus, so ist der Deutschland-Ticket-Ausweis zum Zeitpunkt des Ausscheidens an das Verkehrsunternehmen zurückzugeben.
( 4 ) Im Fall eines zu Unrecht bezogenen Deutschland-Tickets wird der von der Dienstherrin getragene Grundbeitrag von der Pfarrperson zurückgefordert.
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§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieser Erlass tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und am 31. Dezember 2028 außer Kraft.
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Speyer, den 11. November 2025
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Bekanntmachungen

Nr. 134Kollekte für die Bibelverbreitung in der Welt

Speyer, den 28.11.2025
Az.: 3 360/17 (5112)
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2026 (ABl. 2025, S. 144) ist in unserer Landeskirche am letzten Sonntag nach Epiphanias, dem 25. Januar 2026, eine Kollekte für die Bibelverbreitung in der Welt zu erheben. Die Kollekte geht zu 2/3 an den Pfälzischen Bibelverein und zu 1/3 an die Deutsche Bibelgesellschaft.
Für die Abkündigung kann folgender Aufruf verwendet werden:
Pfälzischer Bibelverein e.V.
Der Pfälzische Bibelverein als Bibelgesellschaft der Evangelischen Kirche der Pfalz führt jedes Jahr in- und ausländische Projekte durch. Er betreibt das Pfälzische Erlebnis-Bibelmuseum in Neustadt an der Weinstraße, gestaltet Wanderausstellungen und unterstützt die Arbeit mit der Bibel in Gemeinden. Darüber hinaus fördert er Bibelprojekte in aller Welt bei den landeskirchlichen Partnerkirchen oder bei Partnern der Weltbibelhilfe.
Das inländische Bibelprojekt 2026 ist die weitere Umgestaltung des Vorgartens des Bibelhauses in einen Bibelgarten. Hintergrund ist die Landesgartenschau 2027 in Neustadt an der Weinstraße. Es werden biblische Pflanzen sowie Artefakte mit Beschriftung platziert, sodass Passanten und Besuchergruppen auf diese Weise biblische Impulse erhalten. Zudem wird eine kleine Publikation für Landesgartenschaubesucher vorbereitet.
Als ausländischer Projektschwerpunkte 2026 ist die Unterstützung eines Kinderbibelprojektes der Bibelgesellschaften in Kap Verde, Sao Tome und Principie vorgesehen. Dort bereitet man eine Kinderbibelausgabe sowie bibelpädagogisches Begleitmaterial für Gemeinden und Schulen vor. Beides wird in Zusammenarbeit zwischen dem Pfälzischen Bibelverein mit der Weltbibelhilfe umgesetzt.
Ansprechpartner Pfälzischer Bibelverein e.V.:
Michael Landgraf Vorsitzender Pfälzischer Bibelverein e.V.
Tel.: 06321-33559 / E-Mail: michael.landgraf@evkirchepfalz.de
Deutsche Bibelgesellschaft
Vorlesetext:
Die politische Lage in Syrien kann sich sehr schnell ändern. Viele Menschen wünschen sich Frieden und Stabilität. Die Syrische Bibelgesellschaft verteilt Bibeln und teilt Gottes Wort mit allen, die danach suchen, damit Frieden und Barmherzigkeit die Herzen der Menschen erfüllen.
Erläuterungen:
Die Syrische Bibelgesellschaft kümmert sich vor allem um die seelische und geistliche Not der Menschen. Mit den Kirchen und mit anderen Organisationen verteilt sie Bibeln, führt seelsorgerliche Gespräche und bietet in Verbindung mit biblischen Geschichten Traumabegleitung an. Viele in Not lebende Menschen schöpfen aus dem Wort der Bibel Trost und neue Kraft.
Fürbittengebet:
Wir bitten, dass die Christen in Syrien durch Gottes Hand bewahrt werden und versorgt sind. Möge Gott sie schützen und leiten in schwierigen Zeiten.
Wir beten, dass die politische Führung den Menschen in Syrien Freiheit, Sicherheit und Stabilität bringt.
Geistliches Wort:
Der HERR ist nahe denen, die zerbrochenen Herzens sind, und hilft denen, die ein zerschlagenes Gemüt haben. Psalm 34,19
Internetadresse: https://www.die-bibel.de/syrien
Abrechnung:
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.
Falls die Kirchengemeinde für diese Kollekte eine Spende erhält und eine Spendenbescheinigung zu erstellen ist, bitten wir Sie den Namen des Finanzamts Neustadt/Wstr. und die Steuernummer 31/662/0003/1-VIII/7 anzugeben.

Nr. 135Kollekte für die Partnerkirchen in West-Papua, Korea, Ghana und Bolivien

Speyer, den 28.11.2025
Az.: 3 360/01 (5111)
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2026 (ABl. 2025 S. 144) ist in unserer Landeskirche am Sonntag, den 11. Januar 2026 eine Kollekte für die Partnerkirchen in West-Papua, Korea, Ghana und Bolivien zu erheben.
Die Kollekte ist für das Stipendienprogramm der Evangelischen Kirche im Lande Papua in den Kirchenbezirken Waropen Bawah und Waropen Atas bestimmt.
Im Stipendienprogramm der Kirchenbezirke Waropen Bawah und Waropen Atas erhalten Jugendliche aus entlegenen Gebieten in den Mangrovensümpfen die Möglichkeit ihren High-School-Abschluss zu machen. Außerdem werden junge Menschen bei Ausbildungsgängen zu dringend benötigten Ausbildungsberufen unterstützt.
Vorschlag zur Kanzelabkündigung:
Herrmann ist überglücklich. Mit Tränen in den Augen steht er vor uns und erzählt uns von seiner Tochter Tina. Tina ist 21 Jahre alt und studiert Lehramt in Makassar. „Niemals hätte ich meiner Tochter das Studium ermöglichen können. Ich bin unendlich dankbar für die Hilfe aus der Pfalz. Dafür, dass Ihr an uns denkt, obwohl so viele Kilometer zwischen uns liegen.“
Herrmann lebt in dem kleinen Dorf Gesa in Waropen Atas. Das Dorf liegt mitten in den Mangroven-Sümpfen. Zwar gibt es eine Grund- und Mittelschule in dem Dorf. Aber um die High-School besuchen zu können, müssen die Jugendlichen das Dorf verlassen. Doch das kostet Geld. Schulgebühren, Unterkunft, Verpflegung. Die meisten Familien, die als Bauern und Fischer leben, können sich das nicht leisten. Herrmanns Tochter Tina profitiert vom Stipendienprogramm der Evangelischen Kirche der Pfalz.
Gemeinsam mit Mission 21 unterhalten die Evangelische Kirche der Pfalz und die Evangelische Kirche im Lande Papua (GKI-TP) zwei Wohnheime für Schüler*innen aus Waropen Atas. Die Jugendlichen erhalten dabei ein Stipendium, mit dem die notwendigen Ausgaben gedeckt werden. Die Wohnheime bieten ihnen einen Platz, an dem sie begleitet durch ein*e Pfarrer*in zusammenleben. Nach ihrem Schulabschluss besteht auch die Möglichkeit, dass die jungen Erwachsenen in Studium und Berufsausbildung gefördert werden.
Mit Ihrer Kollekte leisten Sie einen Beitrag dazu, das Stipendienprogramm weiterhin zu finanzieren. „Bestellt bitte allen Schwestern und Brüdern in der Pfalz meinen aufrichtigen Dank! Ich danke euch für euer Gebet und eure finanzielle Unterstützung.“ Herrmann freut sich schon darauf, wenn seine Tochter in ein paar Jahren Kinder in Waropen Atas unterrichtet. In der Hoffnung, dass sie eines Tages nicht mehr ihr Dorf verlassen müssen, um einen Schulabschluss zu machen.
Im Namen unserer Geschwister in Papua bitten wir Sie um Ihr begleitendes Gebet und Ihre freundliche Gabe bei der heutigen Kollekte.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Missionarisch-Ökumenischen Dienst (MÖD): Pfr. Christoph Krauth, Tel. 06341- 9289-15, krauth@moed-pfalz.de
Abrechnung:
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.

Nr. 136Wahl der Vertretung für Pfarrerinnen und Pfarrer

Evangelische Kirche der Pfalz (Prot. Landeskirche)
Wahlausschuss Pfarrvertretung
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5
67346 Speyer
2. Dezember 2025
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Im Jahr 2026 wird die Pfarrvertretung neu gewählt. Sie wurden ja bereits über den Ablauf der Wahl informiert und gebeten, Wahlvorschläge abzugeben.
Zum Ende der Vorschlagsfrist am 29.11.2025 lagen leider nicht genug Wahlvorschläge vor, um die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen.
Wir bitten Sie daher eindringlich, weitere Vorschläge einzureichen. Gerade angesichts der aktuellen Veränderungsprozesse in unserer Landeskirche ist es wichtig, dass eine funktionsfähige Pfarrvertretung existiert.
Die Wahlvorschläge sind von mindestens sieben Wahlberechtigten zu unterzeichnen und beim Wahlausschuss bis zum 29.12.2025 einzureichen.
Anschrift des Wahlausschusses: Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche), Wahlausschuss Pfarrvertretung, Landeskirchenrat, Dezernat 4, Domplatz 5, 67346 Speyer.
Der Wahlvorschlag muss Name und Wohnsitz sowie die persönlich unterzeichnete Erklärung der Vorgeschlagenen oder des Vorgeschlagenen enthalten, dass sie oder er zur Übernahme des Amtes bereit ist.
Für den Wahlausschuss
Pfarrer i.R. Michael Erlenwein
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Stellenausschreibungen

Nr. 137Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche

Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle 2 Maxdorf-Birkenheide
zur Besetzung durch die Kirchenregierung.
Die zum 1. Januar 2026 aufgrund des Zusammenschlusses der Prot. Kirchengemeinden Maxdorf und Lukaskirche Birkenheide neu errichtete Pfarrstelle 2 Maxdorf Birkenheide im Kirchenbezirk Bad Dürkheim-Grünstadt umfasst 839 Gemeindeglieder und ist im Teildienst mit 50 v. H. Dienstumfang ohne Geschäftsführung zu besetzen.
Birkenheide profitiert von der hervorragenden Infrastruktur zwischen Bad Dürkheim und Ludwigshafen; Fernstraßen, Rhein-Haart-Bahn und Busverkehr ermöglichen eine hohe Mobilität. Der Ort ist gleichzeitig umgeben von Naturschönheit mit Wald, Wiesen und Wingert und bietet daher eine beliebte und hohe Wohn- und Lebensqualität.
Zum Gemeindeanteil Birkenheide gehören als Gebäudebestand eine Kirche mit Gemeindesaal und eine Kindertagesstätte.
„Wir arbeiten immer intensiver regional zusammen mit den Kirchengemeinden Maxdorf, Gönnheim, Friedelsheim und Ellerstadt. Gemeinsam erproben wir neue Formen des Gottesdienstes, Ehrenamtsmodelle und Aufgabenteilung unter den Hauptamtlichen. Wir wagen gerne Neues, Bewährtes und Erfolgreiches wird fortgeführt. Im Team werden Verkündigung, Seelsorge und pastorale Dienste miteinander abgestimmt.
Kirchenmusikalisch verbinden wir traditionelle und moderne Stile. Beides, Klassik und Pop, bereichern unsere Gottesdienste und Feste. Unsere soliden Gemeindefinanzen ermöglichen es uns, Gebäude instand zu halten, aber auch Menschen für die Mitarbeit zu fördern, auszubilden und zu qualifizieren“ (Stellungnahme aus den Pfarrämtern Maxdorf und Gönnheim).
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 9. Januar 2026 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
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Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Am Eckbach-Grünstadt
zur Besetzung durch die Kirchenregierung.
Die neu errichtete Pfarrstelle umfasst die fusionierte Prot. Kirchengemeinde am Eckbach (bestehend aus Battenberg, Bissersheim, Kirchheim und Kleinkalbach) sowie einen Seelsorgebezirk in Grünstadt mit insgesamt rund 1.850 Gemeindegliedern. Predigtstätten sind die Kirchen in den vier Eckbachorten.
Das Pfarrhaus in Kleinkarlbach 2018 umfassend saniert, steht der Pfarrperson zur Verfügung. Es verfügt über ein großzügiges Grundstück mit Garten und Garage. Eine Bürokraft unterstützt die Verwaltung vor Ort; zusätzlich besteht eine Standardassistenz im Verbund mit den Nachbargemeinden.
Die Kirchengemeinde liegt in landschaftlich reizvoller Umgebung mit lebendigen Dorfgemeinschaften und guter Infrastruktur. Grünstadt, Bad Dürkheim und Frankenthal sind in kurzer Zeit erreichbar; Kindergärten und Grundschule sind vor Ort vorhanden.
Die Pfarrstelle ist mit 75 v. H. Dienstumfang der Kirchengemeinde Am Eckbach und mit 25 v. H. Dienstumfang der Kirchengemeinde Grünstadt zugeordnet. Damit ist die Pfarrperson geborenes Mitglied des Presbyteriums Grünstadt und Teil des dortigen Pfarrteams. Die enge Kooperation in der Region Grünstadt – Am Eckbach – Sausenheim-Neuleiningen hat sich seit Jahren bewährt und soll gemeinsam weiterentwickelt werden.
Die Presbyterien zeichnen sich durch Teamgeist, Eigeninitiative und Offenheit aus. Nach einer längeren Vakanz wünscht sich die Gemeinde eine zugewandte, verlässliche und kreative Pfarrperson, die Freude daran hat, das Gemeindeleben vor Ort zu gestalten und die regionale Zusammenarbeit zu fördern.
Besondere Schwerpunkte der zukünftigen Arbeit sind:
  • Wiederaufbau und Förderung der Kinder- und Jugendarbeit,
  • Fortführung kultureller und kreativer Gemeindeveranstaltungen,
  • Intensivere Nutzung der Kirchen als Orte lebendigen Glaubens und kultureller Begegnung,
  • Pflege der ökumenischen Beziehungen und Erteilung von Religionsunterricht in der Grundschule.
Ein vielfältiges kirchenmusikalisches Leben mit Posaunenchor, regelmäßigen Konzerten und engagierten Organistinnen und Organisten prägt die Gemeinde ebenso wie zahlreiche Ehrenamtliche, die sich mit großem Engagement einbringen.
Die Presbyterien freuen sich auf eine Pfarrperson, die mit Glauben, Herz und Gestaltungsfreude neue Impulse setzt und die Menschen in der Region für die frohe Botschaft Jesu Christi begeistert.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 9. Januar 2026 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
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Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für den Kirchenbezirk Neustadt an der Weinstraße zum 1. Februar 2026
eine Gemeindediakonin / einen Gemeindediakon (m/w/d)
(Teilzeit 50 v.H.)
mit den Themenschwerpunkten „Kirche-Natur-Spiritualität“ und „Naturverbundene Spiritualität“.
Die Stelle ist zunächst auf drei Jahre befristet, eine Weiterbeschäftigung wird angestrebt.
Haben Sie Lust, neue Wege zu gehen, innovativ und kreativ neue Formen von Kirche und regionaler Gemeindearbeit zu entwickeln?
Ihr Arbeitsgebiet ist das Biosphärenreservat Pfälzer Wald.
Ihre Aufgabe besteht darin, Natur, Spiritualität und ökologische Verantwortung miteinander zu verbinden und Menschen den Pfälzer Wald als Segensort erfahren zu lassen.
Ihr Ziel ist es, Menschen für die spirituelle Dimension der Natur zu sensibilisieren und Kirche in der Dimension von Achtsamkeit, Staunen und Transformation neu erfahrbar zu machen.
Ihr Weg ist es, Formate im Freien zu entwickeln, die Gemeinschaft stiften und Spiritualität mit ökologischem Engagement verbinden.
Ihre Fähigkeit ist es, Menschen anzusprechen, kreativ zu arbeiten und gut organisiert zu sein.
Teil der Aufgabe ist, neue Kooperationen zu suchen und Netzwerke zu knüpfen, Vereine, Gemeinden, Einrichtungen, Initiativen u.a.m. miteinander zu verbinden.
Ihr Arbeitsmodell ist ein einzigartiges ökumenisches Projekt im Biosphärenreservat Pfälzerwald im Zusammenspiel mit dem Bistum Speyer.
  • Sie entwickeln naturnahe spirituelle und liturgische Formate.
  • Sie schaffen gemeinschaftsbildende Angebote in der Natur.
  • Sie kooperieren mit Umweltakteuren, Bildungsträgern und Gemeinden.
  • Sie begleiten Menschen auf der Suche nach Spiritualität und Naturverbundenheit.
  • Sie schaffen Angebote, die Spiritualität und ökologisches Engagement verbinden.
Profil
  • Begeisterung für Naturerfahrung, ökologische Fragen und spirituelle Vertiefung,
  • Kreativität, Innovationsgeist und die Bereitschaft, Kirche neu zu denken,
  • Teamfähigkeit,
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Umweltakteuren, Bildungsträgern und Gemeinden im Biosphärenreservat,
  • Interesse an spirituellen und sozialen Themen im Kontext von Schöpfungsverantwortung,
  • theologische und spirituelle Kompetenz,
  • Organisationskompetenz für Planung und Durchführung von Projekten.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 9. Januar 2026 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Dekan Andreas Rummel, Tel.: 06321 / 398921

Dienstnachrichten

Nr. 138Beauftragungen

Beauftragt wurde mit der Erteilung von Religionsunterricht
an der Fachschule für Sozialwesen Tobias Peter Maurer, Enkenbach-Alsenborn, mit Wirkung vom 1. Dezember 2025.

Nr. 139Dienstleistungen

Zur Dienstleistung zugewiesen wurde dem
Kirchenbezirk Homburg Alexander Mannschatz, Rodalben, mit Wirkung vom 1. Dezember 2025,
Kirchenbezirk Alsenz und Lauter Meredith Iris Cornelia Schellhaas, Weilerbach, mit Wirkung vom 1. Dezember 2025.

Nr. 140Berufungen

Berufen in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe wurde
Alexander Mannschatz, Rodalben, mit Wirkung vom 1. Dezember 2025,
Tobias Maurer, Enkenbach-Alsenborn, mit Wirkung vom 1. Dezember 2025,
Meredith Iris Cornelia Schellhaas, Weilerbach, mit Wirkung vom 1. Dezember 2025.

Nr. 141Ernennungen

Ernannt in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit wurde
Pfarrer Julian Kraul, Carlsberg, mit Wirkung vom 1. Dezember 2025,
Pfarrerin Katharina Weber, Germersheim, mit Wirkung vom 1. Dezember 2025.

Nr. 142Ruhestand

In den Ruhestand versetzt wird
Pfarrerin Sabine Hofäcker, Kirkel, mit Ablauf des 31. März 2026.

Nr. 143Sterbefälle

„Wir sehen jetzt durch den Spiegel in einem dunklen Bild; dann aber von Angesicht zu Angesicht.“
1. Kor 13, 12a
Der Herr über Leben und Tod hat aus dieser Zeit
Dekan i. R. Rainer Lamotte
in Haßloch am 15. November 2025 im Alter von 78 Jahren,
Pfarrer i. R. Heinz-Dieter Leppla
in Kleinkarlbach am 23. Oktober 2025 im Alter von 72 Jahren.
abgerufen.

Mitteilungen

Nr. 144Schließzeiten zwischen Weihnachten und Neujahr 2025

Die Dienststelle des Landeskirchenrats ist wie in den vorangegangenen Jahren aus Energiespargründen zwischen Weihnachten und Neujahr 2025 geschlossen. Für dringende Angelegenheiten ist die Dienststellenleitung am 29. Dezember und 30. Dezember 2025 sowie am 2. Januar 2026 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 06232/667-157 zu erreichen. Ebenso werden Nachrichten per E-Mail in dieser Zeit täglich abgerufen, soweit sie unter der Adresse dezernat.6@evkirchepfalz.de eingehen.
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz,
Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat
Bezugspreis jährlich 20,-- €