.
Grafik

Gesetze und Verordnungen

Nr. 90Beschluss über die Aufhebung von Pfarrstellen im Kirchenbezirk Ludwigshafen

Vom 9. Oktober 2024

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
####

§ 1

Die Pfarrstelle Ludwigshafen Oggersheim 3 wird aufgehoben.
#

§ 2

Dieser Beschluss tritt am 1. November 2024 in Kraft.
Speyer, den 9. Oktober 2024
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 91Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der kirchlichen Gerichte und der Schlichtungsstelle der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) (Entschädigungsverordnung Pfalz – EntschV-Pfalz)

Vom 29. Oktober 2024

Auf Grund des § 98 Absatz 2 Nummer 1 der Kirchenverfassung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1983 (ABl. S. 26), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Mai 2023 (ABl. S. 59) geändert worden ist, verordnet der Landeskirchenrat:
####

§ 1
Grundvorschrift

( 1 ) Die Mitglieder der Kirchengerichte und der Schlichtungsstelle der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) erhalten eine Aufwandsentschädigung unter Berücksichtigung ihrer Beanspruchung. Sie wird für jedes beim jeweils zuständigen Spruchkörper eröffnete Verfahren gezahlt.
( 2 ) Endet ein Verfahren durch Rücknahme, Erledigungserklärung, Abgabe innerhalb eines Spruchkörpers oder Weglegen der Akte wegen Nichtbetreiben der Beteiligten, wird die Hälfte der Aufwandsentschädigung gezahlt. Dies gilt nicht,
  1. wenn die Erklärung über die Rücknahme oder Erledigung am Tag der mündlichen Verhandlung, in oder nach der mündlichen Verhandlung abgegeben wird,
  2. für das berichterstattende Mitglied, wenn dieses bereits ein Votum gefertigt hat.
( 3 ) Tritt eine Stellvertretung in ein Verfahren ein, erhält das ordentliche Mitglied die verminderte Aufwandsentschädigung nach Absatz 2 Satz 1. Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 gilt entsprechend.
( 4 ) Bei Durchführung einer umfangreichen Beweisaufnahme, insbesondere durch Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen oder sachverständigen Personen, oder bei Durchführung mehrtägiger Verhandlungen erhöht sich die Aufwandsentschädigung jeweils um die Hälfte.
( 5 ) Die Beisitzenden Mitglieder der kirchlichen Gerichte und der Schlichtungsstelle erhalten eine Aufwandsentschädigung nur dann, wenn sie vor Beendigung des Verfahrens tatsächlich mit dem Fall befasst waren.
( 6 ) Reisekosten werden entsprechend den Bestimmungen des Reisekostenrechts des Landes Rheinland-Pfalz erstattet.
#

§ 2
Höhe der Aufwandsentschädigung

Die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der kirchlichen Gerichte und der Schlichtungsstelle ergibt sich aus der Anlage zu dieser Verordnung.
#

§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rechtsverordnung über die Entschädigung der Mitglieder der kirchlichen Gerichte und der Schlichtungsstelle der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) vom 27. November 2012 (ABl. S. 131) außer Kraft.
#

Anlage (zu § 2)

Mitglieder
Aufwandsentschädigung kirchliche Gerichte und Schlichtungsstelle der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)
Vorsitzende Mitglieder
245 Euro
Berichterstattende Mitglieder, soweit sie nicht vorsitzende Mitglieder sind
180 Euro
weitere beisitzende Mitglieder
65 Euro
–––––––––––––––
Speyer, den 29. Oktober 2024
- Landeskirchenrat -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 92Gebührensatzung für die weiteren Assistenzaufgaben der Standardassistenz im Protestantischen Kirchenbezirk Homburg

Vom 9. September 2024

Auf Grund des § 2 Absatz 2 Satz 2 des Standardassistenzgesetzes vom 17. November 2022 (ABl. S. 127), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Mai 2023 (ABl. S. 64) geändert worden ist, erlässt der Bezirkskirchenrat des Protestantischen Kirchenbezirkes Homburg folgende Gebührensatzung:
####

§ 1
Allgemeines

( 1 ) Für die Übertragung weiterer, über den Pflichtaufgabenkatalog der Standardassistenz hinausgehender, Assistenzaufgaben auf die Standardassistenz des Protestantischen Kirchenbezirkes Homburg werden nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren erhoben.
( 2 ) Die Übertragung weiterer Assistenzaufgaben erfolgt mindestens für die laufende Haushaltsplanperiode und verlängert sich für die Dauer des jeweiligen genehmigten Haushaltsplans, soweit sie nicht gemäß § 4 Abs. 2 beendet wird.
#

§ 2
Gebührenpflichtiger

( 1 ) Zur Zahlung der Gebühren gemäß § 1 sind die Protestantischen Kirchengemeinden des Protestantischen Kirchenbezirkes Homburg verpflichtet, welche weitere Assistenzaufgaben auf die Standardassistenz übertragen.
( 2 ) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
#

§ 3
Entstehen und Fälligkeit der Gebühren

( 1 ) Die Protestantische Kirchengemeinde beantragt die Übertragung weiterer Assistenzaufgaben auf die Standardassistenz beim Protestantischen Kirchenbezirk Homburg. Der Kirchenbezirk bestätigt der Kirchengemeinde die Übernahme der beantragten weiteren Assistenzaufgaben und benennt den Zeitpunkt, ab welchem die Aufgaben von der Standardassistenz übernommen werden können.
( 2 ) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Übernahme der weiteren Assistenzaufgaben durch die Standardassistenz gemäß Absatz 1 Satz 2.
( 3 ) Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch schriftlichen Gebührenbescheid. Dieser wird dem Gebührenschuldner durch einen einfachen Brief bekannt gegeben. Die Festsetzung der Gebühr kann mit der Bestätigung der Übernahme der weiteren Assistenzaufgaben nach Absatz 1 verbunden werden.
( 4 ) Die Gebühren werden mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
( 5 ) Der Protestantische Kirchenbezirk Homburg kann die Erledigung der übertragenen weiteren Assistenzaufgaben verweigern, sofern fällige Gebühren nicht entrichtet worden sind.
#

§ 4
Reduzierung oder Rücknahme von übertragenen Assistenzaufgaben

( 1 ) Werden der Standardassistenz übertragene weitere Assistenzaufgaben von der übertragenden Kirchengemeinde nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, so ist dennoch die volle Gebühr zu entrichten, soweit die Reduzierung/Rücknahme nicht gemäß den Regelungen in Absatz 2 erfolgt.
( 2 ) Die Rücknahme oder Reduzierung der übertragenen weiteren Assistenzaufgaben ist von der übertragenden Kirchengemeinde beim Kirchenbezirk spätestens 6 Monate vor Ende der laufenden Haushaltsplanperiode zum Ende der Haushaltsplanperiode zu beantragen.
#

§ 5
Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Gebührenbescheide haben keine aufschiebende Wirkung.
#

§ 6
Gebührentarif

( 1 ) Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach den Personalkosten der Standardassistenz auf Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – Kommunen – TVöD-VKA in seiner jeweiligen Fassung nach der Entgeltgruppe 5 Stufe 6 TVöD-VKA.
( 2 ) Mit dem Inkrafttreten eines neuen oder geänderten Tarifvertrages wird die Gebühr durch Gebührenbescheid nach § 3 Absatz 3 jeweils neu festgesetzt und für den jeweiligen Geltungszeitraum erhoben.
( 3 ) Zum Stand 1. April 2024 beträgt die Gebühr für die Erledigung weiterer Assistenzaufgaben pro Wochenstunde 26,86 Euro brutto.
#

§ 7
Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) in Kraft.

Stellenausschreibungen

Nr. 93Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche

Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Freinsheim
zur Besetzung durch Gemeindewahl
Die Pfarrstelle Freinsheim im Kirchenbezirk Bad Dürkheim – Grünstadt mit den zugehörigen Kirchengemeinden Freinsheim und Dackenheim umfasst 1.949 Gemeindeglieder.
Predigtstätten sind Freinsheim (wöchentlich) und Dackenheim (14-tägig).
Die Pfarrstelle Freinsheim unterhält aktuell ein modernes Pfarrhaus in ruhiger Lage mit einem kleinen Garten und ausreichend Stellplatz für Fahrzeuge. Gemeindehaus und Kirche sind fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen.
Das ehemalige Pfarrhaus im historischen Ortskern Freinsheims ist vermietet. Ebenfalls im Ortskern steht das Gemeindehaus und die kunsthistorisch wertvolle, spätgotische Kirche. Bis auf das Dach des Chores sind alle Gebäude in gutem baulichem Zustand.
Die Kirchengemeinde Dackenheim hat eine Kirche in baulich problematischem Zustand, weshalb die Gottesdienste in der katholischen Kirche oder im Dorfgemeinschaftshaus stattfinden.
Die Pfarrstelle gehört der Kooperationszone Bad Dürkheim-Nord an, die Verbandsgemeinde Freinsheim umfassend, mit den Kooperationspfarrämtern Kallstadt und Weisenheim am Sand. Ein gemeinsames Büro (Standardassistenz) mit einer Sekretärin ist vorhanden.
Der Ort Freinsheim hat Bahnanbindung, ist Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung, hat zwei Kindertagesstätten, eine Grundschule und ist einkaufstechnisch sehr gut aufgestellt. Die Nachbarorte verfügen über weiterführende Schulen, die gut zu erreichen sind.
Die Kirchengemeinden zeichnen sich durch engagierte und auf Kooperation bedachte Presbyterien aus. Selbständiges, zuverlässiges Handeln in Absprache mit der Pfarrperson, gute Kommunikation und gegenseitiges Vertrauen, sowie Arbeiten im Team werden als Grundlage der Zusammenarbeit verstanden. Die Presbyterien möchten die Pfarrperson bei seiner Arbeit breit unterstützen. Regelmäßig werden von Personen aus den Presbyterien liturgische Aufgaben in den Gottesdiensten übernommen. Die Arbeit in den Presbyterien und den Ausschüssen gestaltet sich offen, konstruktiv-kreativ und zielorientiert.
Für unsere Gemeindeglieder wünschen wir uns eine offene, einfühlsame, zugewandte und gesprächsbereite Pfarrperson. Sie sollte Freude daran haben, die begonnene Kinder- und Jugendarbeit zu unterstützen und voranzubringen die, wie der Konfirmandenunterricht, durch den gemeindepädagogischen Dienst des Kirchenbezirks unterstützt wird. Die Neuauflage eines Kindergottesdienstes in Freinsheim ist wünschenswert.
In Dackenheim findet mit großem Engagement eine Kindergottesdienstarbeit statt, die das Gemeindeleben durch Aktionen wie Weihnachtsweg, Dorfweihnacht, Krippenspiel, Ostergarten und Familiengottesdienste bereichert.
Ein Schwerpunkt der Kirchengemeinde Freinsheim liegt in der kirchenmusikalischen Arbeit, die von vielen Helfenden aus der Gemeinde nahezu selbständig läuft. Der Organist ist im Hauptberuf Musiklehrer und hat Orgelspiel studiert. Kirchen- und Gospelchor werden von einer Profimusikerin geleitet. Dieses Angebot wird durch einen Posaunenchor und Kinderchöre abgerundet. Alle Chöre nehmen regelmäßig an der Gestaltung von Gottesdiensten teil.
In Dackenheim besteht ein Projektchor.
Die Kirchengemeinde Freinsheim zeichnet sich durch ein intensives Engagement in der „Brot für die Welt“ Aktion in der Adventszeit aus und mit einer überregional bekannten Krippenausstellung. Diese Aktivitäten verlaufen selbständig durch zahlreiche Personen u.a. aus dem Presbyterium und anderen Gemeindegliedern.
Die Kirchengemeinden möchten die bereits gelebten, innovativen Gottesdienstformen (Cappuccino für die Seele, Gottesdienste im Grünen etc.) fortführen und weiterentwickeln.
Gemeinsam wollen wir die christliche Botschaft den Menschen zeitgemäß nahebringen und deren Interesse wecken. Damit sollen die Gemeinden aufgebaut und das Gemeindeleben gestärkt werden.
Weiterhin legen die Presbyterien Wert auf die Fortsetzung gemeinsamer ökumenischer Aktivitäten mit unseren katholischen Geschwistern.
Zu den Aufgaben der Pfarrperson gehört Religionsunterricht in der Grundschule am Ort und ein Gottesdienst pro Monat in der örtlichen Seniorenresidenz.
Zu erwähnen ist ein engagierter Besuchskreis, der die Pfarrperson bei Geburtstagsbesuchen unterstützt.
Wir bitten Sie, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 13. Dezember 2024 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
*
Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Herschweiler-Pettersheim
zur Besetzung durch Gemeindewahl
Die Pfarrstelle Herschweiler-Pettersheim im Kirchenbezirk Kusel umfasst 1.605 Gemeindemitglieder.
Die Gemeinde hat sich 2004 das folgende Leitbild gegeben: „Wir sind unterwegs mit Jesus Christus und zu ihm hin. Wir wollen Gott in unserer Mitte feiern. Wir wollen Jesus und unseren Nächsten dienen. Wir wollen durch den Heiligen Geist das Evangelium weitersagen.“
Um den Gottesdienst als Mittelpunkt gibt es vielfältige Angebote in der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenarbeit, die von einer ehrenamtlichen Mitarbeiterschaft getragen werden. Werktägliche Andachten und wöchentliche Mahlfeier freitags abends stärken das Anliegen, gemeinschaftliches Leben in den Alltag zu integrieren. Sieben Lektoren sowie ein Prädikant unterstützen die gottesdienstliche Arbeit. Ferner ist ein ordinierter Diakon mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendarbeit sowie Gottesdienst und Diakonie (Vis-a-vis) in der Gemeinde tätig. Er ist mit einer 75 v. H. Stelle beim Förderverein der Kirchengemeinde angestellt.
Zum Profil der Gemeinde gehören auch die Mission und Diakonie. Dies zeigt sich u.a. in langjährigen, engen Kontakten zu Missionaren in verschiedenen Ländern der Erde, insbesondere zum Evangeliumsteam für Brasilien (ETB).
Als Teil der Regionalgruppe mit den Kirchengemeinden Altenkirchen-Brücken, Niederkirchen i. 0. und Hoof befindet sich die Gemeinde im Prozess zu mehr Zusammenarbeit in der Region.
Dem Gemeindeleben dienen ein Gemeindezentrum in Herschweiler-Pettersheim mit Kirche, Pfarrhaus, Jugendheim/Gemeindehaus, zwei Übernachtungshütten, ein Multifunktionsplatz sowie eine Kirche in Ohmbach mit kleinem Gemeindehaus mit Aufzug zum barrierefreien Zugang zur Kirche. In den zur Kirchengemeinde gehörenden Orten Langenbach und Krottelbach ist jeweils ein Gemeinderaum angemietet. In allen vier Orten werden regelmäßig Gottesdienste gefeiert. Alle Gebäude sind in baulich saniertem Zustand, der Pfarrhaus ist bezugsfertig.
Ausführliche Informationen zur Kirchengemeinde unter: www.kirche-hp.de
Wir bitten Sie, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 13. Dezember 2024 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
*
Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für den Gemeindepädagogischen Dienst (GPD) Zweibrücken zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Gemeindediakonin / einen Gemeindediakon (m/w/d)
(Vollzeit)
Wir suchen für die Prot. Kooperationsregion Biosphäre eine verantwortliche Fachkraft für die Begleitung der bisherigen Jugendarbeit und den Aufbau neuer attraktiver Begegnungsmöglichkeiten für Kinder und junge Menschen. Die Prot. Kooperationsregion Biosphäre umfasst das Gebiet der Pfarreien: Blieskastel-Bierbach; Homburg-Einöd; Ensheim-Eschringen-Mandelbachtal; Mimbach-Böckweiler-Webenheim; St. Ingbert-Süd; St. Ingbert-Nord und Walsheim-Breitfurt.
Ihre Aufgaben:
  • Sie gestalten aktiv und experimentierfreudig erlebnisorientierte Angebote für die Kinder- und Jugendarbeit,
  • Sie sind eine vertrauensvolle Ansprechperson und bieten Beratung und Gruppenarbeit an,
  • Sie begleiten die Konfirmandenarbeit der Kirchengemeinden und führen Freizeiten durch,
  • Sie fördern ehrenamtliches Engagement und bauen ein starkes Netzwerk auf.
Was wir bieten:
  • ein familienfreundliches Arbeitsumfeld mit flexibler Arbeitszeitgestaltung,
  • einen Arbeitsvertrag nach dem TVöD-VKA, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b),
  • eine teamorientierte Zusammenarbeit mit motivierten Ehrenamtlichen, den hauptamtlichen Pfarrerinnen und Pfarrern, Referentinnen und Referenten sowie Pädagoginnen und Pädagogen im Prot. Dekanat Zweibrücken und in der Evangelischen Kirche der Pfalz,
  • eine vielseitige Tätigkeit mit Raum für kreative Gestaltung.
Was Sie mitbringen:
  • eine offene und wertschätzende Haltung,
  • Erfahrung in der Jugendarbeit,
  • Flexibilität, Empathie und emotionale Stärke,
  • einen Führerschein der Klasse B.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 13. Dezember 2024 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Dekan Peter Butz, Tel.: 06332 / 73543, dekanat.zweibruecken@evkirchepfalz.de

Nr. 94Stellenausschreibungen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland

Referent*in (m/w/d) für Ökumene
Im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist für eine Tätigkeit im Amtsbereich der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Referent*innenstelle in Vollzeit (100 %) zu besetzen. Die Stelle ist zunächst für sechs Jahre befristet. Dienstsitz ist Hannover.
Die VELKD ist ein Zusammenschluss von sieben ev.- luth. Landeskirchen. Aufgabe der VELKD ist es, die Einheit ihrer Gliedkirchen in den Bereichen Theologie, Gottesdienst, Gemeindearbeit, Ökumene und Recht zu fördern und zu stärken und damit der Gemeinschaft der evangelischen Kirchen in Deutschland zu dienen.
Das erwartet Sie bei uns:
  • Catholica-Arbeit auf nationaler Ebene (Unterstützung des*der Catholica- Beauftragten, Geschäftsführung gliedkirchlicher Catholica-Arbeitskreis)
  • Kontaktpflege zu den anderen Kirchen in Deutschland und ggf. Geschäftsführung bei bilateralen theologischen Dialogen auf nationaler Ebene (z. B. mit römisch-katholischer Kirche, altkatholischer Kirche, BEFG)
  • Bearbeitung ökumenischer Grundsatzfragen, Planung von Fachtagungen
  • Kontaktpflege zu einzelnen lutherischen Kirchen im Ausland
  • Begleitung der Organe der VELKD
  • Geschäftsführung für Ausschüsse der Kirchenleitung
  • Begleitung des Martin-Luther-Bundes und der ihm von der VELKD übertragenen Aufgaben
  • Zusammenarbeit mit dem Deutschen Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes
  • Vernetzung der Arbeit in die Abteilung kirchliche Handlungsfelder der EKD
Das bringen Sie mit:
  • Sie befinden sich in einem Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus eine Beurlaubung für den Dienst bei der EKD erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
  • Sie besitzen ein lutherisches Profil und ökumenische Weite
  • Sie haben Erfahrungen und Kompetenz im Catholica-Bereich
  • Sie haben sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift, gerne einer weiteren Fremdsprache
  • Sie besitzen die Fähigkeit zu konzeptionellem Denken und Innovations- und Teamfähigkeit
  • Sie sind bereit zu Dienstreisen, in der Regel im Inland
  • Sie haben eine hohe kommunikative Kompetenz
  • Sie besitzen einen sicheren Umgang mit digitalen Tools und Medien
Darauf können Sie sich freuen:
  • ein Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit - zunächst auf sechs Jahre befristet – eine Verlängerung ist möglich
  • eine Vollzeitstelle nach Besoldungsgruppe A 15 BVG-EKD (entspricht BBesG). Über die bisherige Besoldung hinaus wird – je nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen – eine nichtruhegehaltfähige, widerrufliche Stellenzulage bis zur Besoldungsgruppe A 15 BVG-EKD gezahlt
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
  • ein kreatives und kommunikatives Team
  • umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • ein „berufundfamilie“-zertifiziertes Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeiten und -modellen
  • die Möglichkeit des mobilen Arbeitens
  • einen Zuschuss zum Deutschlandticket Job
  • alles, was das Arbeiten bei der EKD ausmacht
Wir sind bestrebt, den Anteil von Frauen in Tätigkeitsfeldern des höheren Dienstes zu erhöhen. Deshalb freuen wir uns insbesondere über die Bewerbung von Frauen.
Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für Rückfragen stehen Ihnen der Leiter des Amtsbereichs der VELKD, Vizepräsident Dr. Stephan Schaede (Telefon 0511 2796 131) oder Oberkirchenrätin Elke Sievers (Telefon 0511 2796 435) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail – möglichst in einem PDF-Gesamtdokument – unter Angabe der Stellennummer P100000006 bis zum 8. Dezember 2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
bewerbungen@ekd.de
*
Projekt-/Content- und Social-Media- Manager*in (m/w/d)
Im Projekt „Beruf trifft Kirche“
Im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die o.g. Projektstelle (100%) in der Bildungsabteilung zu besetzen. Die Stelle ist für 3 Jahre befristet. Dienstsitz ist Hannover.
Die EKD koordiniert die Zusammenarbeit der in ihr zusammengeschlossenen 20 Landeskirchen und vertritt die Anliegen der evangelischen Kirche in Staat und Gesellschaft. Dabei pflegt sie nationale und internationale Kontakte zu Ministerien, KMK, NGOs und zivilgesellschaftlich engagierten Stiftungen und Kirchen.
Die Abteilung Bildung arbeitet in den Feldern kirchlicher Bildungsverantwortung an den Schnittstellen von Staat und Kirche in Deutschland und mit Partner*innen weltweit. Dabei trägt sie u.a. Verantwortung für die Ausbildungen in kirchlichen Berufen.
Das erwartet Sie bei uns:
  • Projektplanung und – Content-Erstellung für „Beruf trifft Kirche“ für die Internetseite, die Inhalte und Formate auf den Social-Media-Kanälen sowie die Entwicklung von Materialien wie Flyern, Give-aways, Vorlagen für Gemeindebriefe – teilweise in Kooperation mit einer Agentur
  • Unterstützung der projektorientierten Gesamt-Kommunikationsstrategie für kirchliche Berufe in enger Kooperation mit den Akteur*innen und Verantwortlichen für Nachwuchsgewinnung der Gliedkirchen der EKD
  • Beteiligung an jugendrelevanten Großveranstaltungen/Werbeformaten mit EKD-weiter Bedeutung (z.B. Wettbewerbe, Christival) im Kontext des Projektes
  • projektbezogene Weiterentwicklung und Umsetzung einer zielgerichteten und adressatenbezogenen Kommunikation
  • Community-Management der Nachwuchsgewinnung im Kontext des Projektes
Das bringen Sie mit:
  • Content-Manager*in, Social-Media-Manager*in mit einschlägigem Studium (Bachelor-Abschluss oder gleichwertig) mit Lust auf spannende Projektarbeit
  • Neugierde und Bereitschaft, sich auf Impulse der Projektstakeholder auf Landeskirchen- und EKD-Ebene einzulassen und diese zu koordinieren
  • Erfahrung im Social-Media-Marketing mit Schwerpunkt Content Creation
  • selbstständiges und zuverlässiges Arbeiten als Vorandenker*in; Netzwerker*in, Projektorganisator*in
  • eine schnelle Auffassungsgabe, technische Affinität und Freude an neuen Herausforderungen
  • sehr gute Kompetenz bei relevanten Bild- und Videoprogrammen
  • Sinn für Design und Typografie
  • zielorientierte Formulierungen mit Gespür für kanalspezifische Anforderungen
  • Kenntnisse im Social-Media-Advertising sind wünschenswert
Darauf können Sie sich freuen:
  • ein Entgelt nach Entgeltgruppe 11, das Arbeitsverhältnis richtet sich nach der Dienstvertragsordnung der EKD (vergleichbar TVöD Bund)
  • eine Vollzeittätigkeit mit attraktivem Profil und vielen Gestaltungsmöglichkeiten in einem strukturierten, komplexen, relevanten Arbeitsfeld – befristet auf drei Jahre
  • ein lösungsorientiert und kreativ arbeitendes Team im strukturierten Arbeitsumfeld des Kirchenamts der EKD
  • ein hohes Maß an selbstständiger Aufgabenerledigung und gemeinsamer Konzeptionsentwicklung im Kontext der strategischen Gesamtziele
  • einen modernen Arbeitsplatz mit guter IT-Ausstattung in einem kompetenten, kollegialen Umfeld
  • ein „berufundfamilie“-zertifiziertes Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeiten und -modellen
  • die Möglichkeit des mobilen Arbeitens
  • die Sozialleistungen des öffentlichen/ kirchlichen Dienstes, u.a. eine attraktive betriebliche Altersversorgung und eine Kinderzulage für jedes Kind
  • einen Zuschuss zum Deutschlandticket Job
  • alles, was das Arbeiten bei der EKD ausmacht
Sie sind bereit, das evangelische Bekenntnis zu achten und im beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche zu vertreten und zu fördern.
Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Leiterin der Bildungsabteilung, Frau Oberkirchenrätin Dr. Birgit Sendler-Koschel (Tel.: 0511 2796-243) und die Hochschulreferentin Dr. Sara Haen (0511 2796-8361) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail – möglichst in einem PDF-Gesamtdokument – unter Angabe der Stellennummer P000050107 bis zum 24. November 2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
bewerbungen@ekd.de
*
Im Theologischen Studienseminar der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
des Studienleiters / der Studienleiterin (m/w/d)
(BesGr A 14)
neu zu besetzen.
Das Theologische Studienseminar der VELKD in Pullach in der Nähe von München dient vor allem der theologischen Fortbildung von Pfarrerinnen und Pfarrern, weiteren kirchlichen Berufsgruppen und Leitungspersonen sowie als Ort für Gastgruppen unterschiedlicher Art. Es bietet Übernachtungsmöglichkeiten für bis zu 32 Personen. Die Fortbildungsarbeit des Seminars reflektiert die Grundlagen und Herausforderungen gegenwärtiger kirchlicher Arbeit im Horizont lutherisch-reformatorischer Theologie und entfaltet Theologie als dialogfähige Orientierungswissenschaft im Blick auf fundamentale und aktuelle Themen in Kirche und Gesellschaft. Wie alle kirchlichen Einrichtungen steht das Theologische Studienseminar vor Veränderungsprozessen, die zusammen mit den Entscheidungsgremien zu steuern Teil der Leitungsverantwortung ist.
Zu den Aufgaben gehören:
  • Entwicklung und eigenständige Durchführung von Studienkursen (ca. 12 Kurswochen im Jahr) mit Teilnehmenden aus den Gliedkirchen und der Ökumene
  • Planung des Fortbildungsangebotes gemeinsam mit dem Rektor/der Rektorin und dem Beirat
  • Betreuung und Pflege der Bibliothek des Studienseminars
  • Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit
  • Vertretung des Rektors/der Rektorin, auch in der Organisation und Leitung des Tagungshaus- und Gastbetriebes
Wir erwarten:
  • wissenschaftliche fachtheologische Qualifikation (vorzugsweise Promotion), Anstellungsfähigkeit in einer Gliedkirche der EKD und mehrjährige Berufserfahrung im Gemeindepfarramt
  • Reflektion der Grundlagen und Herausforderungen gegenwärtiger pastoraler und kirchlicher Arbeit insbesondere im Horizont lutherisch-reformatorischer Theologie
  • Kompetenz und Erfahrung in der Bildungsarbeit mit Erwachsenen (z. B. in Erwachsenenbildung, Universität, beruflicher Fort- und Weiterbildung)
  • Fähigkeit, aktuelle gesellschaftliche, philosophische, politische und kulturelle Fragestellungen im Licht lutherischer Theologie dialogisch zu reflektieren
  • Interesse am und Engagement für den Dialog mit moderner Kunst, Literatur, Musik und Film
  • lutherisches Profil
  • Teamfähigkeit, kommunikative Kompetenz und Leitungskompetenz sowie ein Interesse an Fragen der Personalführung und Betriebsorganisation
Wir bieten:
  • eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Arbeit
  • eine Dienstwohnung im Theologischen Studienseminar mit Gartennutzung
  • ein gutes Arbeitsklima in einem motivierten Team von ca. 10 Personen
  • eine enge Zusammenarbeit mit dem Amtsbereich der VELKD
  • ein Wohnumfeld im Großraum München mit allen Schul- und KiTa-Formen, Möglichkeiten der Naherholung und des kulturellen Lebens
  • eine gute Anbindung an den Nahverkehr (S-Bahn zur Fahrt in die Münchener Innenstadt)
  • ggf. einen Zuschuss zum Deutschlandticket
Der Dienst erfolgt im Rahmen eines Kirchenbeamtenverhältnisses auf Zeit zur VELKD, die Berufung wird durch die Kirchenleitung der VELKD ausgesprochen. Das Dienstverhältnis ist zunächst auf sechs Jahre befristet, eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist möglich. Voraussetzung für die Begründung eines Dienstverhältnisses ist die Beurlaubung durch den bisherigen Dienstgeber. Es steht eine Stelle nach Besoldungsgruppe A 14 BVG-EKD zur Verfügung (entspricht BBesG). Je nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen der entsendenden Stelle wird über die bisherige Besoldung hinaus eine widerrufliche, nichtruhegehaltfähige Zulage bis zu Besoldungsgruppe A 14 BVG-EKD gezahlt.
Der Dienst- und Wohnsitz ist Pullach im Isartal.
Wir sind bestrebt, den Anteil von Frauen im höheren Dienst zu erhöhen. Deswegen freuen wir uns besonders über die Bewerbung von Frauen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Weitere Auskünfte erteilen der Leiter des Amtsbereichs der VELKD Dr. Stephan Schaede (Telefon: +49 511/2796-130; E-Mail: schaede@velkd.de) und die Rektorin des Theologischen Studienseminars, Dr. Christina Costanza (Telefon: +49 89/74485290; E-Mail: costanza@velkd-pullach.de).
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte, möglichst per E-Mail, bis zum 8. Dezember 2024 an:
Amtsbereich der VELKD im Kirchenamt der EKD
z. Hd. Herrn Vizepräsident Dr. Stephan Schaede
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover
Bewerbung@velkd.de

Dienstnachrichten

Nr. 95Beauftragungen

Beauftragt wurde mit der Erteilung von Religionsunterricht
an der Berufsbildenden Schule Speyer Pfarrerin Heike Kronenberg, Speyer, mit Wirkung vom 26. August 2024.

Nr. 96Verwaltungen

Übertragen wurde die nebenamtliche Verwaltung
der Pfarrstelle Heßheim Dekanin i. R. Sieglinde Ganz-Walther, Bischheim, mit Wirkung vom 15. Oktober 2024,
der Pfarrstelle Ludwigshafen-Oppau Dekan Dr. Paul Metzger, Bockenheim, mit Wirkung vom 1. Oktober 2024,
der Pfarrstelle Neustadt-Stiftskirche Dekan Andreas Rummel, Gommersheim, mit Wirkung vom 1. Oktober 2024,
des gemeinschaftlich verwalteten Pfarramts Kaiserslautern-Südschiene Pfarrer Tilmann Grabinski, Kaiserslautern, gemeinsam mit Pfarrer Karl Graupeter, Kaiserslautern, und Pfarrerin Silke Schwarzstein, Kaiserslautern mit Wirkung vom 1. März 2024,
der Pfarrstelle Meckenheim Pfarrer Dr. Friedrich Schmidt-Roscher, Haßloch, gemeinsam mit Pfarrer Stephan Schatull, Haßloch, und Pfarrer Christoph Stetzer, Haßloch, mit Wirkung vom 1. September 2024.

Nr. 97Berufungen

Berufen wurde
in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit Pfarrer Manuel Hegel, Frankenthal, mit Wirkung vom 1. Oktober 2024,
in das Pfarrdienstverhältnis auf Zeit Pfarrer Karsten Siegel, Saarbrücken, mit Wirkung vom 1. November 2024.

Nr. 98Besetzungen

Der Landeskirchenrat bestätigt die Wahl von
Pfarrer Robert Fillinger, Herschweiler-Pettersheim, zum Inhaber der Pfarrstelle Dudenhofen mit Wirkung zum 1. April 2025.

Nr. 99Beurlaubungen

Beurlaubt wird
Pfarrer Michael Tobias Benjamin Göttlicher, Heßheim, mit Wirkung vom 15. Oktober 2024.

Nr. 100Ruhestand

Hinausgeschoben wird der Ruhestandseintritt von
Pfarrer Reinhard Scheller, Zweibrücken, bis zum Ablauf des 30. November 2025.

Nr. 101Sterbefälle

„Ich aber Herr, hoffe auf dich und spreche: Du bist mein Gott! Meine Zeit steht in deinen Händen.“
Psalm 31, 15-16
Der Herr über Leben und Tod hat aus dieser Zeit
Pfarrer Jochen Griesmann
in Gundersweiler am 14. Juli 2024 im Alter von 59 Jahren,
Pfarrer i. R. Dieter Kampmann
in Essingen am 2. Oktober 2024 im Alter von 90 Jahren,
Pfarrer i. R. Karl Jakob Helmut Knauber
in Gommersheim am 6. Oktober 2024 im Alter von 74 Jahren,
Pfarrerin i. R. Hannelore Risch
in Haßloch am 18. Oktober 2024 im Alter von 94 Jahren
abgerufen.
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz,
Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat
Bezugspreis jährlich 20,-- €