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Gesetze und Verordnungen

Nr. 49Gesetz zur Bestätigung des vorläufigen Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Vom 8. Juni 2024

Die Landessynode hat folgendes Gesetz beschlossen:
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Artikel 1

Dem vorläufigen Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vom 17. April 2024 (ABl. S. 36) wird zugestimmt.
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Artikel 2

Das in Artikel 1 aufgeführte vorläufige Gesetz ist vom Tag seines Inkrafttretens an Gesetz im Sinne des § 75 Absatz 2 Nummer 3 der Kirchenverfassung.
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Artikel 3

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
––––––––––––––
Dieses Gesetz wird hiermit verkündet.
Speyer, den 8. Juni 2024
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 50Gesetz zur Änderung der Kirchensteuerordnungen der Pfälzischen Landeskirche im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und im Bereich des Saarlandes

Vom 8. Juni 2024

Die Landessynode hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Artikel 1
Änderung der Kirchensteuerordnungen der Pfälzischen Landeskirche im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und im Bereich des Saarlandes

In der Kirchensteuerordnung der Pfälzischen Landeskirche im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz vom 7. Oktober 1971 (ABl. S. 277, 300) und in der Kirchensteuerordnung der Pfälzischen Landeskirche im Bereich des Saarlandes vom 7. Oktober 1971 (ABl. S. 282, 300), die beide zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2021 (ABl. S. 168) geändert worden sind, wird die Anlage zu § 2 Absatz 3 Satz 2 der jeweiligen Kirchensteuerordnung jeweils wie folgt gefasst:
„Tabelle zur Erhebung des besonderen Kirchgelds“
Stufe
Bemessungsgrundlage
(Gemeinsam zu versteuerndes
Einkommen unter sinngemäßer
Anwendung des § 51a Abs. 2 EStG)
jährliches
besonderes
Kirchgeld
Euro
Stufenunter-
grenze
Euro
Stufenober-
grenze
Euro
1
50.000
57.499
96
2
57.500
69.999
156
3
70.000
82.499
276
4
82.500
94.999
396
5
95.000
107.499
540
6
107.500
119.999
696
7
120.000
144.999
840
8
145.000
169.999
1.200
9
170.000
194.999
1.560
10
195.000
219.999
1.860
11
220.000
269.999
2.220
12
270.000
319.999
2.940
13
320.000
320.000
3.600
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Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
–––––––––––––––
Dieses Gesetz wird hiermit verkündet.
Speyer, den 8. Juni 2024
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Bekanntmachungen

Nr. 51Kollekte für besondere Projekte und Aktivitäten (EKD)

Speyer, den 10.06.2024
Az.: 3 360/09-2
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2024 (ABl. 2023, S. 88) ist in unserer Landeskirche am 7. Sonntag nach Trinitatis, den 14. Juli 2024, eine Kollekte für besondere Projekte und Aktivitäten (EKD) zu erheben.
Kollektenzweck:
Frieden suchen – Schutz bieten: Unterstützung für Friedensprojekte, Friedensbildung und Geflüchtete in Not
Vorlesetext:
Viele Länder und Regionen leiden unter Kriegen, Not und Gewalt. Das zwingt weltweit immer mehr Menschen, ihr Zuhause zu verlassen. Auf der Flucht droht ihnen neue Gefahr. Dabei müssen sie um ihr Überleben, ihre Rechte und ihre Würde kämpfen. Der Einsatz für Frieden und der für Geflüchtete gehören zusammen. Es braucht Projekte, die ein friedliches Miteinander suchen und stärken, es braucht Friedensbildung und zivile Konfliktbearbeitung, genauso wie lebensrettende Nothilfe, Rechtsbeistand und Rückhalt für Schutzsuchende, um eine neue Zukunft im Exil zu finden und über Friedensbildung früh Konflikte erkennen und schlichten zu können.
Erläuterungen:
Immer mehr Menschen bleiben auf ihrer Flucht völlig schutzlos auf der Strecke, insbesondere an den europäischen Außengrenzen. Staaten verweigern Hilfe, brechen sogar geltendes Recht, um Geflüchtete abzuwehren oder zu inhaftieren. Wo schutzlose Menschen in Lebensgefahr geraten, rechtlos gemacht werden und Unterstützung brauchen, sind Kirchen gefordert, zu helfen.
Menschen brauchen auf ihrer Flucht und in ihrem Exil Sicherheit. Aber nicht nur sie, sondern wir alle sind auf ein friedliches Miteinander und den Zusammenhalt in unseren Städten, Gemeinden, Kirchengemeinden und Schulen angewiesen. Dass Frieden in vielen Regionen nicht selbstverständlich ist, ist uns seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine noch einmal deutlicher vor Augen.
Diese Kollekte unterstützt zum einen Projekte zur Stärkung von Friedensbildung und gewaltfreier Konfliktbearbeitung, aber auch zur Weiterentwicklung von Friedenstheologie, Friedensethik und Friedenspraxis. Zum anderen unterstützt sie Projekte, die geflüchteten Menschen helfen – und wo große Not aus dem Blick zu geraten droht: Auf dem Balkan, wo Schutzsuchende unter katastrophalen Umständen leben und Opfer von Polizeigewalt werden. In Osteuropa, wo Millionen Menschen vor dem russischen Vernichtungskrieg in der Ukraine fliehen müssen. In der Ägäis, wo Geflüchtete unter unwürdigen, rechtlosen Bedingungen in Lagern inhaftiert werden und juristischen Beistand benötigen.
Fürbittengebet:
Gott, du stehst an der Seite der Schwächsten, du verbindest die Wunden der Verletzten, in deinen Augen verliert kein Mensch seine Würde. Gott, bleibe bei ihnen, wo immer sie sind. Stärke uns in unserem friedlichen Miteinander und geh‘ mit uns an die Orte, wo wir gebraucht werden.
Geistliche Worte:
„Der HERR behütet die Fremdlinge und erhält Waisen und Witwen; aber die Gottlosen führt er in die Irre.“ Psalm 146,9
„Lass ab vom Bösen und tue Gutes; suche Frieden und jage ihm nach!“ Psalm 34,15
Ansprechpartner/in im Kirchenamt der EKD:
Sabine Dreßler, Tel: 2796-8357, E-Mail: sabine.dressler@ekd.de;
Ansgar Gilster, Tel: 2796-8362, E-Mail: ansgar.gilster@ekd.de;
Dr. Dorothee Godel, Tel. 2796-408, E-Mail: dorothee.godel@ekd.de;
Dr. Birgit Sendler-Koschel, Tel. 0511/2796-243, E-Mail: bitgit.sendler-koschel@ekd.de
Abrechnung:
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.

Nr. 52Kollekte für die „Diakonie Deutschland“

Speyer, den 10.06.2024
Az.: 3 360/09-4
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2024 (ABl. 2023, S. 88) ist in unserer Landeskirche am 9. Sonntag nach Trinitatis, dem 28. Juli 2024, eine Kollekte für die „Diakonie Deutschland“ zu erheben.
Kollektenzweck:
„Diakonische Projekte unterstützen lebendige, vielfältige und solidarische Nachbarschaften.“
Vorlesetext:
Eine lebendige, vielfältige und solidarische Nachbarschaft trägt entscheidend zur Lebensqualität bei. Die Nachbarschaft ist der Lebensmittelpunkt von Menschen in sehr verschiedenen Konstellationen, die ganz unterschiedliche Unterstützung brauchen. Gleich nebenan wohnen Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte. Hier wohnen hochaltrige Menschen, Menschen mit Behinderungen oder mit psychischen Erkrankungen. Sie alle wollen in ihrer Nachbarschaft die Hilfe vorfinden, die sie benötigen. Die Diakonie trägt dazu bei. Sie sorgt gemeinsam mit den Kirchengemeinden für ein gut erreichbares und breit gefächertes Angebot sozialer Arbeit. Die Diakonie bietet Menschen aller Altersgruppen die Möglichkeit, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen und sich ehrenamtlich zu engagieren. Mit Ihrer Kollekte fördern Sie konkrete Projekte der Diakonie und der Kirche im Sozialraum. Sie engagieren sich gegen Armut. Sie unterstützen Menschen, die einsam sind. Sie helfen, Zugewanderte in die Nachbarschaft zu integrieren. Sie unterstützen Familien und Kinder. Sie ermöglichen jungen Menschen, berufliche Perspektiven im Sozialbereich zu entdecken. Sie sorgen damit für ein gelingendes Zusammenleben in städtischen und ländlichen Nachbarschaften
Erläuterungen:
Die Diakonie organisiert die soziale Arbeit der evangelischen Kirche. Sie folgt dem biblischen Auftrag, für Gerechtigkeit einzutreten. Die Diakonie setzt sich für die gerechte Teilhabe aller Menschen in unserem Land ein - unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Alter, ihrer Hautfarbe oder ihren finanziellen Möglichkeiten. Sie engagiert sich für gegenseitige Hilfe von jungen und alten Menschen. Sie unterstützt nachbarschaftliche Netzwerke und das Engagement gegen Einsamkeit. Die Diakonie setzt sich für Frauenrechte ein, unterstützt Familien in schwierigen Lebenslagen und setzt sich für Schutz und Hilfe bei Gewalt ein. Die Diakonie arbeitet für die Prävention und Bekämpfung diskriminierender Haltungen gegenüber Menschen anderer ethnischer, kultureller oder religiöser Herkunft.
Fürbittengebet:
Guter Gott, viele Menschen haben das Gefühl, zu kurz zu kommen und nicht gehört und wahrgenommen zu werden. Lass sie erfahren, dass sie für andere Menschen wichtig sind, dass sie mitgestalten können und in unserer Gesellschaft gebraucht werden.
Wir bitten für die Menschen, die sich auf die Flucht vor Krieg und Gewalt begeben müssen und die alles zurücklassen in der Hoffnung, einen Ort zum Leben zu finden. Gott, lass sie und uns erfahren, dass du Lebenskraft und Zuversicht bist.
Geistliches Wort:
„Wohl dem, dessen Hilfe der Gott Jakobs ist…“ (Psalm 146, 5-9)
"Und wer sind meine Nächsten?" (Lk 10,29)
„Welches ist das höchste Gebot von allen?“ (Markus 12, 28-34)
Projekte 2024:
  • Diakonie lernt und gestaltet das kulturelle, soziale und religiöse Miteinander im Sozialraum - Organisation und Koordination der Aktivitäten und Projekte zur Sozialraumorientierung.
  • Voneinander und miteinander leben lernen von Anfang an – soziale, kulturelle und religiöse Vielfalt in der Kita fördern.
  • Den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern: Diakonische Projekte gegen Antisemitismus und Ausgrenzung.
  • Selbstvertretung von Menschen mit Armuts- und Ausgrenzungserfahrungen stärken.
  • Zum Energiesparen befähigen – Beratung ausbauen für Menschen, die mit hohen Energiekosten und Energiesperren konfrontiert sind.
  • Kurze Wege in der gesundheitlichen Versorgung fördern.
  • Einsamkeit bekämpfen – diakonische Projekte fördern Wege aus der Isolation.
  • Partnerschaften mit der Wohnungswirtschaft gestalten – für bezahlbare, barrierefreie Wohnungen in lebenswerten, vielfältigen Quartieren.
  • Diakonie attraktiv! Fachkräfte für die vielfältigen Aufgaben der sozialen Arbeit gewinnen.
  • Perspektiven für Zugewanderte und Geflüchtete entwickeln. Integration in Ausbildung und Arbeit in Deutschland ermöglichen.
Abrechnung:
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden online im Portal der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.

Nr. 53Kollektenplan für das Jahr 2025

Speyer, den 13.06.2024
Az.: 3 360/00
12.01.2025
1. Sonntag nach Epiphanias
Kollekte für die Partnerkirchen in Bolivien, Ghana, Korea und Papua
26.01.2025
3. Sonntag nach Epiphanias
Kollekte für die Bibelverbreitung in der Welt
02.03.2025
Estomihi
Kollekte für den Kirchentag
23.03.2025
Okuli
Kollekte für die Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit
29.05.2025
Christi Himmelfahrt
Kollekte für die Weltmission
08.06.2025
Pfingstsonntag
Kollekte „Hoffnung für Osteuropa“
29.06.2025
2. Sonntag nach Trinitatis
Kollekte für die Ökumene und Auslandsarbeit (EKD)
03.08.2025
7. Sonntag nach Trinitatis
Kollekte für besondere Projekte und Aktivitäten (EKD)
17.08.2025
9. Sonntag nach Trinitatis
Kollekte für die „Diakonie Deutschland“ (EKD)
05.10.2025
16. Sonntag nach Trinitatis- Erntedankfest
Kollekte für die Ausbildung der Erzieherinnen/Erzieher an der Fachschule für Sozialwesen der Diakonissen Speyer
12.10.2025
17. Sonntag nach Trinitatis
Kollekte für Aufgaben in der pfälzischen Diakonie
16.11.2025
Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres/Volkstrauertag
Kollekte für die Arbeit christlicher Friedensdienste
19.11.2025
Buß- und Bettag
Kollekte für die Diakonie Katastrophenhilfe
23.11.2025
Letzter Sonntag des Kirchenjahres/Ewigkeitssonntag
Kollekte für die Hospizhilfe in der Landeskirche
In mindestens einem Gottesdienst am
24. Dezember, Heiligabend
Kollekte „Brot für die Welt“
Sammlungen für das Diakonische Werk Pfalz und das Gustav-Adolf-Werk
Dazu kann der Landeskirchenrat bis zu drei weitere Kollekten anordnen, wenn akute Notstände auftreten.

Stellenausschreibungen

Nr. 54Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche

Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Neustadt-Stiftskirche 1
zur Besetzung durch die Kirchenregierung.
Die Pfarrstelle Neustadt-Stiftskirche 1 im Kirchenbezirk Neustadt umfasst 1.161 Gemeindeglieder. Insgesamt leben 2.815 Protestantinnen und Protestanten im Bereich der Stiftskirchengemeinde Neustadt. Die Predigtstätte ist die Stiftskirche. Die Geschäftsführung hat der Dekan inne.
Die Stiftskirchengemeinde Neustadt hat zwei Pfarrstellen (0,7 davon Dekansamt) und unterhält als Gebäudebestand eine Kirche, ein Pfarrhaus und das Gemeindehaus Casimirianum.
Sie ist dem Verwaltungsamt Neustadt angeschlossen und Mitglied der Ökumenischen Sozialstation Neustadt. Neben der Standardassistenz unterstützt eine Sekretärin das Gemeindebüro.
Die beiden Kindertagesstätten „Rasselbande“ und „Naturkindergarten“ sind dem Kindertagesstättenverband Neustadt als Träger zugeordnet. Das Gebäude der „Rasselbande“ gehört der Stadt Neustadt.
Die Stiftskirchengemeinde Neustadt zeichnet sich mit der Stiftskirche im Herzen der Stadt als zentrale City-, Kultur- und Dekanats-Kirche aus. Kirchenhüterinnen und Kirchenhüter und Turmführerinnen und Turmführer halten die Kirche für die zahlreichen Touristen offen. Sie ist als Grablege der Wittelsbacher sowie als Simultankirche überregional von Bedeutung.
Mit der Stiftskantorei und dem Kinderchor liegt ein Schwerpunkt auf der Kirchenmusik. Der Bezirkskantor sorgt ganzjährig für ein umfangreiches und ambitioniertes Programm.
Die Stiftskirchengemeinde gehört im Kirchenbezirk Neustadt zur „Kooperationszone Stadt“ mit den weiteren Kirchengemeinden Haardt, Gimmeldingen, Mußbach und Martin-Luther-Kirche. Im Laufe der Dienstzeit ist die Veränderung hin zu einem gemeinschaftlich verwalteten Pfarramt in der Diskussion. Ein gemeinsames Gottesdienstkonzept wird bereits umgesetzt.
Der Bau- und Förderverein Stiftskirche unterstützt den Unterhalt der Kirche. Die Stiftskirchengemeinde ist sehr gut in die Zivilgesellschaft vernetzt. Etliche Gruppen und Kreise bereichern das Gemeindeleben durch Ehrenamtliche. Das setzt auch in Zukunft eine hohe und wertschätzende Team- und Kommunikationsfähigkeit voraus. Ein Überblick verschafft https://www.stiftskirche-neustadt.de.
Als pastorales Profil wünschen wir uns eine Pfarrperson mit theologischer, homiletischer und liturgischer Kompetenz, Fähigkeiten, die Stiftskirche nach außen positiv zu repräsentieren, Lust auf inhaltliche Weiterentwicklung der City-Kirchenarbeit (als spirituelles Zentrum der Stadt) und Stärkung des geistlichen Profils unter Einbeziehung von Musik, Kunst, Ausstellungen, etc., Visionen von Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien, um die Stiftskirchengemeinde durch neue Formate zu beleben unter Einbeziehung der Kitas, Schulen, des Kinderchors etc., Teamfähigkeit in Gemeinde, Kooperationszone und Ökumene.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 19. Juli 2024 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4 einzureichen.
*
Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für den Kirchenbezirk Neustadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Gemeindediakonin / einen Gemeindediakon (m/w/d)
(Vollzeit)
Der Arbeitsschwerpunkt liegt in der Stiftskirchengemeinde Neustadt mit 50 v.H. und im Kirchenbezirk Neustadt mit weiteren 50 v.H.
Mit der Stelle sind u.a. folgende Aufgaben verbunden:
  • Kinder-, Konfi- und Jugendarbeit,
  • Familien- und Generationenarbeit,
  • aktive Mitarbeit in der Konfirmandenarbeit und bei Konfi-Freizeiten,
  • Begleitung und Unterstützung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden.
Das Tätigkeitsfeld kann in Absprache mit der Pfarrerin / dem Pfarrer darüber hinausgehen und wird in das angestrebte gemeinschaftlich verwaltete Pfarramt integriert werden.
Die Tätigkeit erfordert Teamfähigkeit sowie selbstständiges Arbeiten. Didaktisch-methodische Fähigkeiten, religionspädagogische Kompetenz, konzeptionelles Denken und Kompetenzen in der Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie die Bereitschaft zur Kommunikation mit den unterschiedlichen Personengruppen und die Mitarbeit in Gremien (z. B. Presbyterium) werden vorausgesetzt. Die Stelle setzt ebenso eine positive Einstellung zur flexiblen Arbeitszeit (Abend- und Wochenendtermine) und Offenheit für vielfältige pädagogische Arbeitsfelder voraus.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 19. Juli 2024 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Dekan Andreas Rummel, Tel.: 06321 / 398922
*
Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für den Kirchenbezirk Landau zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Jugendreferentin / einen Jugendreferenten (m/w/d)
(Vollzeit)
Mit der Stelle sind u.a. folgende Aufgaben verbunden:
  • Beratung und Unterstützung von Kirchengemeinden und Regionen in der Planung und Durchführung von Kinder- und Jugendarbeit mit dem Schwerpunkt der Übergänge und Anschlüsse von der Konfirmanden- zur Jugendarbeit,
  • Gewinnung, Schulung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden und im Kirchenbezirk und Aufbau von Strukturen der Jugend(verbands)arbeit auf Kirchenbezirksebene,
  • Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen des Kirchenbezirks, insbesondere mit den Kolleginnen und Kollegen in der Jugendzentrale, dem Dekanatsjugendpfarrer und den Mitarbeitenden im Gemeindepädagogischen Dienst,
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Schulen,
  • Durchführung und Begleitung von regionalen Maßnahmen und Projekten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in folgenden Handlungsfeldern: Freizeitenarbeit, Jugendkulturarbeit, schulbezogene Jugendarbeit, Projektarbeit, Jugendgottesdienste.
Die Stelle umfasst 50 % Kinder- und Jugendarbeit im Gemeindepädagogischen Dienst (GPD) und 50 % in der Jugendzentrale Landau. Die Tätigkeit erfordert Eigeninitiative, Eigenverantwortung und selbstständiges Arbeiten. Didaktisch-methodische Fähigkeiten, religionspädagogische Kompetenz, konzeptionelles Denken und Kompetenzen in der Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden werden vorausgesetzt. Es wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Kollegen vor Ort, weiteren Jugendzentralstellen und dem Landesjugendpfarramt erwartet. Die Stelle setzt eine positive Einstellung zur flexiblen Arbeitszeit (Abend- und Wochenendtermine) und Offenheit für vielfältige pädagogische Arbeitsfelder voraus.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 19. Juli 2024 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Landesjugendpfarrer Florian Geith, Tel.: 0631 / 3642026, Dekan Volker Janke, Tel.: 06341 / 922292

Dienstnachrichten

Nr. 55Zuweisungen

Zur Dienstleistung zugewiesen wurde dem
Kirchenbezirk Donnersberg Pfarrerin Helke Rothley, Kerzenheim, mit Wirkung zum 1. Juli 2024.

Nr. 56Ernennungen

Ernannt wurde in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit
Pfarrer Max Niessner, Kallstadt, mit Wirkung zum 1. Juli 2024.

Nr. 57Beurlaubungen

Beurlaubt wird
Pfarrer Christoph Bröcker, Glan-Münchweiler, über den 1. September 2024 hinaus bis einschließlich 30. November 2030.

Nr. 58Ruhestand

In den Ruhestand treten
Pfarrer Rainer Brechtel, Elmstein, mit Ablauf des 31. Oktober 2024,
Pfarrer Ralph Gölzer, Speyer, mit Ablauf des 31. Oktober 2024,
Pfarrer Peter Rummer, Göllheim, mit Ablauf des 31. Oktober 2024.

Nr. 59Sterbefälle

„Leben wir, so leben wir dem Herrn; sterben wir, so sterben wir dem Herrn. Darum: wir leben oder sterben, so sind wir des Herrn.“
Röm 14,8
Der Herr über Leben und Tod hat aus dieser Zeit
Pfarrer i. R. Michael Behnke
in Zweibrücken am 30. Mai 2024 im Alter von 66 Jahren,
Dekan i. R. Martin Pfisterer
in Haßloch am 2. Juni 2024 im Alter von 90 Jahren,
abgerufen.

Mitteilungen

Nr. 60Neuer Lektorenausbildungskurs 2024

Der Missionarisch Ökumenische Dienst der Evangelischen Kirche der Pfalz (Prot. Landeskirche) in Landau bietet ab Herbst 2024 einen neuen Ausbildungskurs für den Dienst als Lektorin bzw. als Lektor in unserer Landeskirche an und lädt interessierte Personen herzlich zur Teilnahme ein.
Interessierte Personen müssen Mitglied der Evangelischen Kirche der Pfalz sein sowie die Voraussetzungen zur Wahl zum Presbyteramt erfüllen (Volljährigkeit, Konfirmation). Zum Lektor bzw. zur Lektorin kann nicht berufen werden, wer hauptamtlich im Verkündigungsdienst tätig ist oder in der Ausbildung für diesen Dienst steht.
Die Ausbildung umfasst 9 ganztägige Studientage zu allen Themen, die für das Lektorenamt wichtig sind, die kontinuierliche Arbeit in Regionalgruppen und Praxiseinheiten in der Kirchengemeinde vor Ort während der gesamten Ausbildung. Die Studientage finden zum Teil in digitaler Form statt, eine entsprechende technische Ausrüstung wird vorausgesetzt.
Die Teilnahme an allen Ausbildungsmodulen ist verbindlich.
Termine:
09.11.2024 / 25.01.2025 / 15.02.2025 / 08.03.2025 / 12.04.2025 / 10.05.2025 / 28.06.2025 / 23.08.2025 / 06.09.2025 – jeweils 09:00-17:00 Uhr
Informationsveranstaltung für die MentorInnen: 30.10.2024, 15:00-16:30 Uhr digital per Zoom
Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:
  • ein Anschreiben mit
    • Ihren persönlichen Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Email, Geburtsdatum)
    • Ihrem Bild
    • einer Erklärung, aus der hervorgeht, dass Sie bereit sind, den Lektorendienst zu übernehmen und ihn nach den Vorschriften des Gesetzes über den Lektorendienst zu führen
    • einer kurzen Erläuterung der Motivation zur Lektorenausbildung
  • der Beschluss des zuständigen Presbyteriums, in dem Sie für die Ausbildung vorgeschlagen werden
  • das Votum des zuständigen Dekanats
  • die Kontaktdaten und die Erklärung der zuständigen Gemeindepfarrerin/des zuständigen Gemeindepfarrers, dass sie/er bereit ist, die Ausbildung als Mentorin/Mentor zu begleiten
Kosten: Die entsendenden Gemeinden zahlen eine pauschale Gebühr von 200,- €. Die Teilnehmenden beteiligen sich mit einem Eigenbeitrag von 100,- €. Fahrtkosten werden erstattet.
Die Anmeldung ist bis zum 31.08.2024 per Post oder Email über den Dienstweg (über Pfarramt und Dekanat) zu richten an:
Missionarisch Ökumenischer Dienst
Westbahnstraße 4
76829 Landau
info@moed-pfalz.de

Nr. 61Ordnung für die Zahlung von Honoraren im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (Honorarordnung der EKD)

Vom 19. April 2024

Nachstehend veröffentlichen wir den Text der Honorarordnung der EKD vom 19. April 2024 (ABl. EKD S.50) zur Kenntnisnahme und Orientierung:
  1. Bei Veranstaltungen der EKD sowie bei Veranstaltungen, für die Haushaltsmittel der EKD eingesetzt werden, können Honorare gewährt werden.
  2. Die Vereinbarung zur Zahlung von Honoraren ist nur zulässig, wenn dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
  3. Gehört die Leistung zu den dienstlichen Aufgaben kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wird sie in der Arbeitszeit erbracht, wird kein Honorar gewährt.
  4. Bei der Festsetzung des Honorars sind die Zusammensetzung der Zielgruppe, Schwierigkeitsgrad, Vorbereitungsaufwand sowie besondere Qualifikation (beispielsweise durch Ausweisung besonderer Kenntnisse in dem entsprechenden Fachgebiet) von Referentinnen und Referenten und ggf die überregionale Bedeutung von Veranstaltungen zu berücksichtigen. Die Grundsätze der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung sind zu beachten.
  5. Die Höchstsätze sollen nur bei besonderer Qualifikation der Referentinnen und Referenten und bei Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung gewährt werden.
  6. Die Höchstbeträge für Honorare betragen:
    Halbtags
    Ganztags
    Woche
    Stundensätze
    Honorargruppe I
    Kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn die
    Leistung nicht zu den regulären dienstlichen Aufgaben
    gehört und außerhalb der Arbeitszeit erbracht wird:
    Gleiches gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diakonischer Einrichtungen
    200
    EUR
    400
    EUR
    1.600
    EUR
    50
    EUR
    Honorargruppe II
    (Standard) Personen, die nicht hauptberuflich im Dienst
    der Kirche oder der Diakonie stehen ohne „besondere Qualifikation"
    300
    EUR
    600
    EUR
    2.400
    EUR
    75
    EUR
    Honorargruppe III
    Selbstständig oder freiberuflich Tätige mit besonderer Qualifikation
    600
    EUR
    1.200
    EUR
    4.800
    EUR
    150
    EUR
  7. Bei den angegebenen Honorarsätzen handelt es sich um Nettobeträge. Eventuell anfallende Umsatzsteuer kann zusätzlich gezahlt werden.
  8. Mit der Honorarempfängerin bzw. dem Honorarempfänger ist ein Honorarvertrag zu schließen. Dieser soll eine Regelung enthalten, nach der bei kurzfristigen Absagen seitens der Veranstalter im Einzelfall entstandene Aufwendungen in maximaler Höhe eines halben Honorars in Rechnung gestellt werden können.
  9. Nebenleistungen, wie z.B. Vor- und Nachbereitung, sind in den Honorarsätzen eingeschlossen und werden nicht gesondert vergütet.
  10. Wenn es sachlich geboten und üblich ist, kann als sichtbarer Dank zusätzlich zu dem Honorar ein Blumenstrauß oder ein Präsent für bis zu 30 EUR überreicht werden.
  11. In außergewöhnlichen Fällen insbesondere der Honorargruppe III können mit Zustimmung der zuständigen vorgesetzten Stelle Sonderregelungen getroffen werden. Die Zustimmung ist vor Abschluss des Honorarvertrages einzuholen.
  12. Notwendige Reisekosten sind grundsätzlich nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes zu erstatten.
  13. Eine ehrenamtliche Tätigkeit schließt die Gewährung von Honoraren grundsätzlich aus. Ausnahmen bedürfen vor Abschluss des Honorarvertrages der Zustimmung der zuständigen vorgesetzten Stelle.
  14. Diese Ordnung findet keine Anwendung auf Rechtsanwaltsvergütungen und -honorare.
Diese Ordnung tritt zum 1. Mai 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung für die Zahlung von Honoraren im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 2. September 2011 (ABI. EKD S. 255) außer Kraft.
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Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz,
Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat
Bezugspreis jährlich 20,-- €