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Gesetze und Verordnungen

Nr. 43Beschluss über die Errichtung von Pfarrstellen mit gemeinschaftlich verwaltetem Pfarramt im Kirchenbezirk Kaiserslautern

Vom 13. Mai 2024

Auf Grund des § 24 a Absatz 1 Satz 1 der Kirchenverfassung beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

Im Protestantischen Kirchenbezirk Kaiserslautern werden acht Pfarrstellen mit gemeinschaftlich verwaltetem Pfarramt errichtet.
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§ 2

(1) Die Pfarrstellen erhalten die Nummerierung 1 bis 8.
(2) Das gemeinschaftlich verwaltete Pfarramt erhält den Namen „Protestantisches Pfarramt Kaiserslautern-Nordstern“.
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§ 3

Dem gemeinschaftlich verwalteten Pfarramt werden die Protestantischen Kirchengemeinden
  • Kaiserslautern-Apostelkirche
  • Kaiserslautern-Dietrich-Bonhoeffer-Kirche
  • Kaiserslautern-Erzhütten
  • Kaiserslautern-Stiftskirche
  • Erlenbach
  • Morlautern
zugeordnet.
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§ 4

Dieser Beschluss tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und am 30. Mai 2032 außer Kraft.
Speyer, den 13. Mai 2024
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 44Beschluss über die Errichtung von Pfarrstellen mit gemeinschaftlich verwaltetem Pfarramt im Kirchenbezirk Landau

Vom 13. Mai 2024

Auf Grund des § 24 a Absatz 1 Satz 1 der Kirchenverfassung beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

Im Protestantischen Kirchenbezirk Landau werden sieben Pfarrstellen mit gemeinschaftlich verwaltetem Pfarramt errichtet.
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§ 2

(1) Die Pfarrstellen erhalten die Bezeichnung
  • Albersweiler
  • Annweiler
  • Godramstein
  • Am Hainbach-Nussdorf
  • Mörzheim
  • Rhodt unter Rietburg-Frankweiler
  • Wilgartswiesen
(2) Das gemeinschaftlich verwaltete Pfarramt erhält den Namen „Protestantisches Pfarramt An Queich und Weinstraße Landau“.
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§ 3

Dem gemeinschaftlich verwalteten Pfarramt werden die Protestantischen Kirchengemeinden
  • Albersweiler,
  • Dernbach-Ramberg,
  • Eußerthal,
  • Annweiler,
  • Godramstein,
  • Birkweiler,
  • Am Hainbach in Böchingen,
  • Nußdorf,
  • Mörzheim,
  • Wollmesheim,
  • Ilbesheim,
  • Leinsweiler,
  • Frankweiler,
  • Gleisweiler,
  • Rhodt,
  • Hauenstein,
  • Spirkelbach,
  • Rinnthal,
  • Hofstätten,
  • Wilgartswiesen
zugeordnet.
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§ 4

Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und am 30. Juni 2032 außer Kraft.
Speyer, den 13. Mai 2024
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Stellenausschreibungen

Nr. 45Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche

Ausgeschrieben werden
zwei Pfarrstellen
im gemeinschaftlich verwalteten Pfarramt
Kaiserslautern-Nordstern
zur Besetzung durch die Kirchenregierung.
Die Pfarrstellen werden zwei von acht Pfarrstellen im neu errichtenden gemeinschaftlichen Pfarramt „Kaiserslautern-Nordstern“ sein. Dieses umfasst die Kirchengemeinden der Kooperationsregion „Nordstern“ mit Apostelkirche, Dietrich-Bonhoeffer-Kirche, Erlenbach, Erzhütten, Morlautern und Stiftskirche.
Der Transformationsprozess ist gerade in Gange und bietet die Möglichkeit, die nähere Zukunft aktiv mitzugestalten. Es gibt bereits einen gemeinsam verantworteten Gottesdienstplan aller Kirchengemeinden und Seniorenheime und eine gemeinsame Konfirmandenzeit in Zusammenarbeit mit GPD und Jugendverbänden.
Das multiprofessionelle Team, das harmonisch und innovativ arbeitet, besteht aus Pfarrerinnen und Pfarrern, Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen und Standardassistenz und freut sich auf die Zusammenarbeit und neue Impulse. Es besteht die Möglichkeit zur Schwerpunktbildung und zu gabenorientiertem Arbeiten. Die ausgeschriebenen Pfarrstellen beinhalten nach der aktuellen Aufgabenverteilung keine Geschäftsführung.
Zum Dienstauftrag gehören Seelsorge und Kasualdienste in den Kirchengemeinden bzw. Seelsorgebezirken. Für eine der beiden Pfarrstellen steht ein Pfarrhaus in der Höfflerstraße 18 zur Verfügung. Für die andere Stelle kann nach Absprache eine geeignete Pfarrwohnung im Bereich des gemeinschaftlich verwalteten Pfarramts „Kaiserslautern-Nordstern“ angemietet werden.
Die Kirchengemeinden sind Mitglied der Prot. Gesamtkirchengemeinde Kaiserslautern und der Ökumenischen Sozialstation Kaiserslautern.
Mehr Infos unter:
https://www.kirchen-in-kl.de/kirchen/evangelische-kirchengemeinden/gemeinden-im-nordstern/
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 21. Juni 2024 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
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Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für den Gemeindepädagogischen Dienst (GPD) Zweibrücken zum 1. August 2024
eine Gemeindediakonin / einen Gemeindediakon für Popularmusik (m/w/d)
(Vollzeit)
Mit der Stelle sind u.a. folgende Aufgaben verbunden:
  • musikalisch-künstlerische Arbeit (Musik-Kultur) im Dekanat,
  • Chorleitung (Gemeinde-, Projektchöre, Offenes Singen),
  • Aufbau, Unterstützung und Begleitung musikalischer Angebote (Chor-, Bandarbeit, Instrumentalworkshops, Coaching mit interessierten Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen),
  • Organisation von Konzerten und anderen musikalischen Formaten,
  • Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Pfarrerinnen und Pfarrern, Gemeindediakoninnen und -diakonen sowie Jugendreferentinnen und -referenten der Landeskirche.
Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:
  • die Bereitschaft zur Arbeit im Team und zur übergemeindlichen Vernetzung,
  • musikalische Vielseitigkeit,
  • Chorleitungskompetenz,
  • Freude daran, mit moderner (popmusikalischer) Kirchenmusik die Arbeit im Dekanat zu bereichern.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Wir bieten Ihnen:
  • einen interessanten Arbeitsplatz im Prot. Dekanat Zweibrücken,
  • Gemeinden, die sich auf einen musikbegeisterten Mitstreiter freuen,
  • Klaviere, Flügel, E-Pianos, diverse Schlag- und Saiteninstrumente in
    verschiedenen Kirchen und Gemeinderäumen,
  • Technik (Audio- und Lichtequipment) in Kooperation mit der Jugendzentrale Zweibrücken,
  • eine unbefristete 100 % Stelle.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 21. Juni 2024 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Dekan Peter Butz, Tel.: 06332 / 73543

Dienstnachrichten

Nr. 46Verwaltungen

Übertragen wurde die nebenamtliche Verwaltung
der Pfarrstelle Frankenthal-Nord und Mörsch Pfarrer i.R. Hans Hutzel, Ludwigshafen, gemeinsam mit Pfarrer Sören Rockenbach, mit Wirkung vom 1. Mai 2024.

Nr. 47Dienstleistungen

Zur Dienstleistung zugewiesen wurde dem
Kirchenbezirk Homburg Pfarrer Wulf Pippart, Vinningen, mit Wirkung zum 13. Juli 2024.

Nr. 48Ruhestand

In den Ruhestand treten
Pfarrer Volker Glaser, Dudenhofen, mit Ablauf des 30. September 2024,
Pfarrer Ralf Maier, Kirkel, mit Ablauf des 30. September 2024,
Pfarrerin Susanne Seinsoth, Ludwigshafen, mit Ablauf des 30. September 2024.
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz,
Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat
Bezugspreis jährlich 20,-- €