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Gesetze und Verordnungen

Nr. 34Beschluss zur Anwendung von § 29 Absatz 1 Nummer 5 der Urlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrer in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) und § 31 Absatz 3 Nummer 5 der Urlaubsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz bei Erkrankung eines Kindes

Vom 9. April 2024

Auf Grund des § 98 Absatz 2 Nummer 1 der Kirchenverfassung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1983 (ABl. S. 26), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Mai 2023 (ABl. S. 59) geändert worden ist, beschließt der Landeskirchenrat:
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§ 1
Anwendung urlaubsrechtlicher Regelungen

§ 29 Absatz 1 Nummer 5 der Urlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrer in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) vom 25. Oktober 2013 (ABl. S. 148), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Dezember 2016 (ABl. S. 113) geändert worden ist, und § 31 Absatz 3 Nummer 5 der Urlaubsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 1971 (GVBl. S. 125), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Februar 2023 (GVBl. S. 43) geändert worden ist, finden bis zum 31. Dezember 2025 jeweils mit der Maßgabe Anwendung, dass der Umfang des Urlaubs für jedes Kind bis zu 13 Arbeitstage, jedoch nicht mehr als 30 Arbeitstage und bei Alleinerziehenden für jedes Kind bis zu 26 Arbeitstage, jedoch nicht mehr als 60 Arbeitstage beträgt.
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§ 2
Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Speyer, den 9. April 2024
- Landeskirchenrat -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Bekanntmachungen

Nr. 35Fürbitte für die 7. Tagung der 13. Landessynode vom 5. bis 8. Juni 2024

Speyer, 15. April 2024
Az.: 1/07-01-04
Die Landessynode wird vom 5. bis 8. Juni 2024 zu ihrer diesjährigen Frühjahrstagung im Martin-Butzer-Haus, Martin-Butzer-Str. 36 in Bad Dürkheim zusammentreten.
Auf der Tagesordnung stehen u. a. der Bericht der Kirchenpräsidentin, die Leitlinien für die Seelsorge in der Evangelischen Kirche der Pfalz, das Schwerpunktthema „Jugend“ sowie der Priorisierungsprozess oder die Mittelfristige Finanzplanung 2025 bis 2030. Ebenso steht der Entwurf eines Gesetzes zur Bestätigung des vorläufigen Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kirchensteuerordnungen der Pfälzischen Landeskirche im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und im Bereich des Saarlandes auf der Tagesordnung.
Wir bitten, in den Gemeindegottesdiensten am Sonntag Trinitatis, dem 26. Mai und am 1. Sonntag nach Trinitatis, dem 2. Juni 2024, der Landessynode und ihren Beratungen fürbittend zu gedenken.
Dazu machen wir folgenden Gebetsvorschlag:
„Erhalte und erneuere deine Kirche, Heiliger Geist.
Dass wir auf deine Kraft vertrauen.
Dass wir neu glauben lernen.
Dass wir uns von dir senden lassen und erkennen, was du mit uns vorhast.
Wir bitten dich für die Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche):
Gib den Mitgliedern Mut und Weisheit und Leidenschaft,
dass sie die Ressourcen verantwortungsvoll bewirtschaften
und Ideen für eine Kirche auf den Weg bringen,
die in unserer Welt deine Liebe ausstrahlt.“

Nr. 36Kollekte für die Ökumene- und Auslandsarbeit 2024

Speyer, den 12.04.2024
Az.: 3 360/09-3
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2024 (ABl. 8/2023, S. 88) ist in unserer Landeskirche am 2. Sonntag nach Trinitatis, den 09.06.2022, eine Kollekte für die Ökumene- und Auslandsarbeit zu erheben.
Kollektenzweck: Gemeinden im Ausland eröffnen Bildungschancen
Vorlesetext:
Viele deutschsprachige evangelische Gemeinden im Ausland engagieren sich im Bereich der Bildungsförderung. Manche betreiben selbst Kindergärten oder Schulen. Andere haben Patenschaften für solche Einrichtungen übernommen, engagieren sich in Hausaufgabenbetreuungen und Schulspeisungen, fördern Kinder und Jugendliche durch Stipendien und oft damit auch Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion. Immer geht es darum, junge Menschen von der Straße zu holen, ihre Gaben zu entdecken und ihnen ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu ermöglichen.
Erläuterungen:
Bildung ist ein Menschenrecht. Trotzdem bleibt es jungen Menschen in vielen Ländern der Welt verwehrt, ihr Potential zu entdecken und zu entfalten – weil sie als Arbeitskräfte gebraucht werden, weil es an der nötigen Infrastruktur fehlt oder Bildung schlicht unerschwinglich ist. In der evangelischen Kirche haben Lesen und Lernen seit der Reformation einen hohen Stellenwert. Viele deutschsprachige Gemeinden im Ausland betrachten die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die unter normalen Umständen kaum Bildungschancen hätten, als einen wesentlichen Teil ihres diakonischen Auftrags.
Fürbittengebet:
Gott, Du hast alle Menschen zur Freiheit berufen und willst, dass sie zur Erkenntnis der Wahrheit kommen. Wir danken Dir für alle Möglichkeiten des Lernens, die wir selbst hatten, und den Horizont, der sich uns dadurch eröffnet hat. Lass uns dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche auf der ganzen Welt durch Bildung die Teufelskreise von Armut und Gewalt durchbrechen und in Würde und Freiheit leben können.
Geistliches Wort:
„Leite mich in deiner Wahrheit und lehre mich! Denn du bist der Gott, der mir hilft; täglich harre ich auf dich.“ (Psalm 25,5)
Abrechnung:
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.

Nr. 37Aufruf Sammlung für die Woche der Diakonie 2024

Speyer, den 12.04.2024
Az.: 3 360/21
Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz ruft in der Pfalz und Saarpfalz zur Durchführung der Woche der Diakonie auf. Die Spenden sind für die diakonische Beratungsarbeit bestimmt.
Wir bitten Sie herzlich, sich mit Ihrer Gemeinde an der dazugehörigen Briefkastensammlung, mit einem Aufruf im Gemeindebrief oder einer Kollekte an der diesjährigen Woche der Diakonie zu beteiligen – Arbeitsvorlagen für die Gemeindearbeit finden Sie unter www.diakonie-pfalz.de.
Vorschlag zur Kanzelabkündigung:
Unser Leben ist voller Veränderungen. Jeder Tag hält neue Herausforderungen für uns bereit, an denen wir wachsen können. Aber manchmal sind sie so groß, dass wir daran zerbrechen. Wenn wir das Gefühl haben, unseren Alltag nicht mehr allein bewältigen zu können. Wenn wir nicht mehr wissen, wie es weitergehen soll. Wenn sich Angst, Hilflosigkeit, Verzweiflung und Einsamkeit im Leben breitmachen – dann hilft die Diakonie. Wir wenden uns nicht ab, sondern sind dort, wo man uns braucht. So sind die Sozial- und Lebensberatungsstellen in unseren Häusern der Diakonie oft erste Anlaufstellen für Menschen, die in eine persönliche Krise geraten. Hier finden sie fachliche und menschliche Unterstützung, damit ihr Leben lebenswert bleibt.
Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, dieses flächendeckende Hilfsangebot in der Pfalz und Saarpfalz auch in Zukunft aufrechtzuerhalten. Jeder Euro zählt. Dafür danke ich Ihnen von ganzem Herzen.
Abrechnung:
Bitte leiten Sie das Sammlungsergebnis in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen mit dem Diakonischen Werk Pfalz abzurechnen.

Stellenausschreibungen

Nr. 38Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche

Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Neuhofen
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle Neuhofen im Kirchenbezirk Speyer umfasst 2.078 Gemeindeglieder. Die Predigtstätte ist in Neuhofen.
Die Kirchengemeinde unterhält als Gebäudebestand das Ensemble Kirche, Gemeindehaus und Pfarrhaus sowie eine Kindertagesstätte, die dem Prot. Kindertagesstättenverband Speyer-Germersheim angehört. Sie ist Mitglied der Ökumenischen Sozialstation Rhein-Pfalz Ost.
Die Kirchengemeinde bildet zusammen mit Limburgerhof, Mutterstadt und Waldsee-Otterstadt seit langem eine Kooperationsregion. Zurzeit wird die Einführung eines gemeinschaftlich verwalteten Pfarramts zum 01.01.2025 vorbereitet. Gefragt sind daher Teamfähigkeit und die Bereitschaft, über den Tellerrand hinauszuschauen.
2019/2020 wurden Kirche, Gemeindehaus und Pfarrhaus in einer großen Baumaßnahme - gefördert durch das Bundesumweltministerium - energetisch miteinander verbunden und die Kirche wurde grundlegend saniert. Mit einer Solarthermieanlage auf dem Kirchendach und einer Pelletheizung im Gemeindehaus werden Kirche, Gemeindehaus und Pfarrhaus über ein Nahwärmenetz nahezu klimaneutral beheizt. Zur gemeinsamen Stromversorgung ist auf dem Gemeindehaus eine Photovoltaikanlage installiert.
Der Kircheninnenraum wurde zu einem einladenden, multifunktionalen „Raum für Viele(s)“ umgestaltet. Er ist barrierefrei, bestuhlt und mit einer Hybridorgel sowie modernster Licht- und Tontechnik (einschl. Hörschleife) ausgestattet. Durch die hohe Flexibilität sind - unterstützt durch ein fittes, junges Technik-Team - neben verschiedenen Gottesdienstformaten die unterschiedlichsten Veranstaltungen in der Kirche möglich (Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Basare, Flohmärkte, Kino uvm.), die ggf. auch gestreamt und aufgezeichnet werden können.
Die Kirche dient seit ihrem Umbau auch als kommunale Trauerhalle, was die gute Zusammenarbeit mit der Kommune widerspiegelt. Auch der Kontakt zu den großen örtlichen Vereinen und Organisationen ist sehr gut.
Hervorzuheben ist die Kirchenmusik in der Kirchengemeinde mit einem Kirchenchor, einem Gospelchor und dem Vokalensemble „Melange“. Auch die Arbeit mit jungen Familien mit Kleinkindern sowie mit Kindern im Grundschulalter hat einen hohen Stellenwert. Gleiches gilt für die religionspädagogische Arbeit in der Kita.
Die Kirchengemeinde ist weniger traditionell ausgerichtet, sondern offen für vielfältige Formen des Gemeindelebens. Besondere Gottesdienste und einladende Aktivitäten zeichnen sie über Gemeindegrenzen hinaus aus.
Der künftige Pfarrer, die künftige Pfarrerin oder das künftige Pfarrerehepaar trifft auf ein altersgemischtes Presbyterium, das die bisherigen Aktivitäten organisiert und tatkräftig unterstützt, sich aber auch auf neue Ideen und Impulse freut. Ebenfalls Unterstützung gewährleisten ein Gemeindesekretär, eine Kirchendienerin und zwei Lektoren der Kirchengemeinde. Im Kirchenbezirk sind eine Standardassistenz und ein gemeindepädagogischer Dienst eingerichtet.
Das Pfarrhaus ist zurzeit noch vermietet. Sollte es aufgrund seiner Größe nicht zu der/den künftigen Pfarrerperson/en passen, ist auch die Anmietung einer geeigneten Wohnung seitens der Kirchengemeinde denkbar.
Wir bitten Sie, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 31. Mai 2024 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
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Ausgeschrieben wird
die Dekanatspfarrstelle im Kirchenbezirk Homburg
zur Wahl durch die Bezirkssynode.
Der derzeitige Dekan steht für die Wahl zur Verfügung.
Die Bezirkssynode wählt die Dekanin oder den Dekan auf die Dauer von 10 Jahren, sofern die Erledigung der Dekanatspfarrstelle nicht aus anderen kirchengesetzlich geregelten Gründen früher eintritt. Wiederwahl ist möglich.
Der Kirchenbezirk Homburg umfasst insgesamt 37.610 Gemeindeglieder in 40 Kirchengemeinden, davon 14 Kirchengemeinden im Saarland gelegen. Es besteht ein Prot. Kindertagesstättenverband, der die Betriebsträgerschaft für 15 von 17 Kindertagesstätten des Kirchenbezirkes Homburg übernommen hat.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 31. Mai 2024 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.

Nr. 39Stellenausschreibungen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland

Im Theologischen Studienseminar der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
des Rektors / der Rektorin
(BesGr A 16)
neu zu besetzen.
Das Theologische Studienseminar der VELKD in Pullach in der Nähe von München dient vor allem der theologischen Fortbildung von Pfarrerinnen und Pfarrern und weiteren kirchlichen Leitungs-personen sowie als Ort für Gastgruppen unterschiedlicher Art. Es bietet Übernachtungsmöglich-keiten für bis zu 32 Personen. Die Fortbildungsarbeit des Seminars reflektiert die Grundlagen und Herausforderungen gegenwärtiger pastoraler und kirchlicher Arbeit im Horizont lutherisch-reformatorischer Theologie und entfaltet Theologie als dialogfähige Orientierungswissenschaft im Blick auf fundamentale und aktuelle Themen in Kirche und Gesellschaft. Wie alle kirchlichen Einrichtungen steht das Theologische Studienseminar vor Veränderungsprozessen, die zusammen mit den Entscheidungsgremien zu steuern Teil der Leitungsverantwortung ist.
Zu den Aufgaben gehören:
  • Leitung, Geschäftsführung und Repräsentation des Theologischen Studienseminars
  • Planung des Fortbildungsangebots gemeinsam mit der Studienleitung und dem Beirat
  • selbstständige Durchführung von mind. 12 Kursen/15–16 Kurswochen pro Jahr
  • Organisation und Erweiterung des Tagungshaus- und Gastbetriebes
  • Vernetzung mit anderen, vergleichbaren Instituten, den Pastoralkollegs und landeskirchlichen Zuständigen
  • Budgetverantwortung für das Theologische Studienseminar
Wir erwarten:
  • wissenschaftliche Qualifikation (mindestens Promotion)
  • Ordination und mehrjährige Berufserfahrung im Gemeindepfarramt
  • Fähigkeit, aktuelle gesellschaftliche, philosophische, politische und kulturelle Fragestellungen in lutherischer Perspektive zu reflektieren
  • liturgische und homiletische Kompetenz sowie die Bereitschaft, das geistliche Leben im Studienseminar zu fördern
  • didaktische Qualifikation und Erfahrung in der Gestaltung von Bildungsprozessen mit Erwachsenen (z. B. Erwachsenenbildung, Universität)
  • Interesse am ökumenischen sowie interreligiösen Gespräch und Austausch
  • Fähigkeit und Bereitschaft, in einem Team zu arbeiten und dieses zu leiten
  • ausgewiesene Leitungskompetenz und Teamfähigkeit
  • Kreativität in Sachen Vermarktung des Tagungshauses an Gastgruppen
  • Erfahrung im Umgang mit Finanzen, Verwaltungs- und Haushaltsfragen
  • lutherisches Profil, Pfarrdienstverhältnis in einer Gliedkirche der VELKD oder der EKD
Wir bieten:
  • eine Dienstwohnung im Theologischen Studienseminar mit Gartennutzung
  • ein gutes Arbeitsklima in einem motivierten Team von ca. 10 Personen
  • eine enge Zusammenarbeit mit dem Amtsbereich der VELKD
  • ein Wohnumfeld im Großraum München mit allen Schul- und KiTa-Formen, Möglichkeiten der Naherholung und des kulturellen Lebens
  • eine gute Anbindung an den Nahverkehr (S-Bahn zur Fahrt in die Münchener Innenstadt)
  • ggf. einen Zuschuss zum Deutschlandticket
Der Dienst erfolgt im Rahmen eines Kirchenbeamtenverhältnisses auf Zeit zur VELKD, die Berufung wird durch die Kirchenleitung der VELKD ausgesprochen. Das Dienstverhältnis ist zunächst auf sechs Jahre befristet, eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist möglich. Voraussetzung für die Begrün-dung eines Dienstverhältnisses ist die Beurlaubung durch den bisherigen Dienstgeber. Es steht eine Stelle nach Besoldungsgruppe A 16 BVG-EKD zur Verfügung (entspricht BBesG). Je nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen der entsendenden Stelle wird über die bisherige Besoldung hinaus eine widerrufliche, nichtruhegehaltfähige Zulage bis zu Besoldungsgruppe A 16 BVG- EKD gezahlt.
Der Dienst- und Wohnsitz ist Pullach im Isartal.
Wir sind bestrebt, den Anteil von Frauen im höheren Dienst zu erhöhen. Deswegen freuen wir uns besonders über die Bewerbung von Frauen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Weitere Auskünfte erteilen der Leiter des Amtsbereichs der VELKD Dr. Stephan Schaede (Telefon: +49 511/2796-130; E-Mail: schaede@velkd.de) und OKR Dr. Andreas Ohlemacher (Telefon: +49 511/2796-8360; E-Mail: ohlemacher@velkd.de).
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte, möglichst per E-Mail, bis zum 31. Mai 2024 an:
Amtsbereich der VELKD im Kirchenamt der EKD
z. Hd. Herrn Vizepräsident Dr. Stephan Schaede Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover
Bewerbung@velkd.de

Dienstnachrichten

Nr. 40Verleihungen

Wiederverliehen wurde die
Pfarrstelle des Landesjugendpfarrers beim Landesjugendpfarramt Pfarrer Florian Geith, Rehweiler, mit Wirkung vom 1. Mai 2024.

Nr. 41Beurlaubungen

Verlängert wurde die Beurlaubung von
Pfarrerin Andrea Müller, Speyer, über den 31. August 2024 hinaus, für die Dauer von weiteren 4 Jahren, bis einschließlich 31. August 2028.

Nr. 42Ruhestand

In den Ruhestand treten
Pfarrer Ralf Hettmannsperger, Bobenheim-Roxheim, mit Ablauf des 31. August 2024,
Pfarrer Frank Maertin, Ludwigshafen, mit Ablauf des 31. August 2024,
Peter Müller, Leimersheim, mit Ablauf des 31. Juli 2024,
Christian Mundt, Meckenheim, mit Ablauf des 31. August 2024.
Hinausgeschoben wir der Ruhestandeintritt von
Pfarrer Hartmut Hass, Homburg, bis zum Ablauf des 30. November 2025.
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz,
Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat
Bezugspreis jährlich 20,-- €