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Nr. 2Speyer, den 10. März 2023
Gesetze und Verordnungen
Nr. 21Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Pirmasens
Vom 26. Januar 2023
Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
####§ 1
(
1
)
Die Prot. Kirchengemeinde Waldfischbach, die Prot. Kirchengemeinde Burgalben und die Prot. Kirchengemeinde Donsieders werden aufgelöst.
(
2
)
Es wird eine neue Kirchengemeinde mit dem Namen „Prot. Martin-Luther-Kirchengemeinde Waldfischbach-Burgalben“ gegründet.
#§2
Die neu gegründete Prot. Martin-Luther-Kirchengemeinde Waldfischbach-Burgalben wird der Pfarrstelle Waldfischbach zugeordnet.
#§ 3
Dieser Beschluss tritt am 1. März 2023 in Kraft.
Speyer, den 26. Januar 2023 |
- Kirchenregierung - |
Marianne Wagner M. A. |
Stellvertretende Kirchenpräsidentin |
Nr. 22Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Landau
Vom 26. Januar 2023
Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
####§ 1
(
1
)
Die Prot. Kirchengemeinde Offenbach a. d. Queich und die Prot. Kirchengemeinde Ottersheim werden aufgelöst.
(
2
)
Es wird eine neue Kirchengemeinde mit dem Namen “Prot. Kirchengemeinde Offenbach-Ottersheim“ gegründet.
#§2
Die neu gegründete Prot. Kirchengemeinde Offenbach-Ottersheim wird der Pfarrstelle Offenbach zugeordnet.
#§ 3
Dieser Beschluss tritt am 1. März 2023 in Kraft.
Speyer, den 26. Januar 2023 |
- Kirchenregierung - |
Marianne Wagner M. A. |
Stellvertrende Kirchenpräsidentin |
Nr. 23Rechtsverordnung zum Erprobungsraum „Gemeindepfarrstellenbesetzung mit anderen Professionen“
Vom 23. Februar 2023
Die Kirchenregierung hat aufgrund von § 1 des Gesetzes zur Erprobung neuer Struktur- und Arbeitsformen vom 5. Juni 2018 (ABl. S. 79) die folgende Rechtsverordnung beschlossen:
####§ 1 Pfarrstellenbesetzung mit anderen Professionen
(
1
)
Abweichend vom Stellenplan der Landeskirche, der dem Haushalt der Landeskirche nach dem Haushaltsgesetz in der jeweils gültigen Fassung als Anlage beigefügt ist, kann ein Bezirkskirchenrat bei der Kirchenregierung beantragen, dass bis zu zwei dotierte Pfarrstellen im Rahmen des dem Kirchenbezirk zugewiesenen Pfarrstellenbudgets nicht mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer besetzt werden, sondern mit einer oder mehreren Personen einer anderen Profession. Die mit anderen Professionen besetzten Pfarrstellen sind im Stellenplan unter 0511 separat auszuweisen.
(
2
)
Die Personen mit anderen Professionen sind in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis zur Landeskirche anzustellen. In den Fällen, in denen eine Anstellung bei der Landeskirche nicht in Betracht kommt, kann dem jeweiligen Anstellungsträger für eine Pfarrstelle eine Zuweisung in Höhe der Personalkosten für die anzustellende Person geleistet werden, maximal Entgeltgruppe 13, Stufe 3 TVöD-VKA gemäß der am 1. Januar des jeweiligen Haushaltsjahres geltenden Entgelttabelle. Die Zuweisung wird im Haushaltsplan der Landeskirche veranschlagt und in Höhe der der jeweiligen Haushaltsplanung der Landeskirche zugrunde gelegten Tarifsteigerung der Personalkosten fortgeschrieben.
(
3
)
Mit dem Antrag ist ein Konzept vorzulegen, in dem dargestellt wird, wie die im gemeindlichen Dienst stehenden Pfarrerinnen und Pfarrer durch die andere Profession oder die anderen Professionen unterstützt und damit entlastet werden sollen.
#§ 2 Inkrafttreten
Diese Rechtsverordnung tritt am 1. März 2023 in Kraft.
Speyer, den 23. Februar 2023 |
- Kirchenregierung - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Bekanntmachungen
Nr. 24Sonderkollekte für die Erdbebenopfer in Syrien und der Türkei
Speyer, den 27.02.2023
Der Landeskirchenrat hat in seiner Sitzung am 14.02.2023 eine Sonderkollekte an Miserikordias Domini (23.04.2023) für die Erdbebenopfer in Syrien und der Türkei angeordnet.
Abkündigung
Bei einem schweren Erdbeben im Grenzgebiet zwischen Syrien und der Türkei sind mindestens 46.000 Menschen ums Leben gekommen, zahlreiche weitere sind verletzt. Die Partner der Diakonie Katastrophenhilfe sind vor Ort und leisten Nothilfe.
Die Diakonie Katastrophenhilfe konnte im ersten Schritt 500.000 Euro bereitstellen. Die Ev. Kirche der Pfalz mit ihrer Diakonie hat 20.000 Euro zur Verfügung gestellt, gemeinsam mit dem Bistum Speyer und der Caritas sind es sogar 40.000,00 Euro.
Die Diakonie Katastrophenhilfe mit ihren Partnern vor Ort leisten folgende Hilfe:
- Ein Team des türkischen Partners Hayata Destek Dermigi (Support to life) verteilt in der Region Hatay, die stark von den Erdbeben betroffen ist, Zelte an Familien. 100 Latrinen werden installiert. Besonders bedürftige Flüchtlingsfamilien werden mit Zelten, Lebensmitteln, Trinkwasser, Decken und Winterkleidung für Kinder ausgestattet.
- In Diyabakir haben unsere Partner 1.000 Wasserflaschen verteilt und sie planen die Verteilung von Babynahrung, Windeln und Decken. Auch Heizgeräte, Brennstoff und Matratzen sollen verteilt werden.
- Ein Team der syrischen Partnerorganisation verteilt im Großraum Aleppo Winterjacken, Schals und Mützen an Kinder. Zu den Hilfsgütern zählen auch Schlafanzüge, Fertiggerichte, Ladegeräte und Hygiene-Artikel. Zudem werden medizinische Beratungen und Behandlungen durchgeführt und Blutdruckmessgeräte und Blutzuckermessgeräte zur Verfügung gestellt.
Die Menschen in Syrien und der Türkei brauchen dringend unsere Hilfe! Mit Ihrer Spende können Sie die Sofort-/Nothilfe der Partnerorganisationen der Diakonie Katastrophenhilfe vor Ort unterstützen.
Jede Spende an die Diakonie Katastrophenhilfe ist eine wichtige Unterstützung für die notleidenden Menschen in den betroffenen Regionen.
Hintergrund
Mehrere schwere Erdbeben haben in den frühen Morgenstunden am Montag, den 6. Februar 2023, die Türkei und Syrien erschüttert. Mehr als 46.000 Menschen sind tot, Zehntausende verletzt, tausende Gebäude zerstört und unter den Trümmern sind immer noch Menschen verschüttet.
Partnerorganisationen der Diakonie Katastrophenhilfe verteilen Matratzen, Winterkleidung, Decken und Trinkwasser an Betroffene. Bereits wenige Stunden nach den Erdbeben haben Partnerorganisationen der Diakonie Katastrophenhilfe in Syrien Winterjacken, Schals und Mützen vor allem an Kinder verteilt. Menschen in Sammelunterkünften erhielten Matratzen und Decken. Bereits vor der Naturkatastrophe waren in der Region Millionen Menschen von humanitärer Hilfe abhängig. Dort leben viele Binnenvertriebene des syrischen Bürgerkriegs.
Die türkische Partnerorganisation Hayata Destek Dernigi (Support to Life - STL) hat zwei Teams im Erdbebengebiet auf der türkischen Seite, um den Menschen zu helfen.
Es wurde Trinkwasser verteilt und Zelte für rund 200 Personen in die Region geschickt. Heizgeräte und Heizmaterial folgen. Fast 6.000 Gebäude sind in der Türkei durch das Erdbeben eingestürzt und viele weitere unbewohnbar. STL hat zusätzlich 100 mobile Latrinen in die Gemeinde Antakya in der Provinz Hatay gesendet.
Eine Cholera-Epidemie, die im August vergangenen Jahres in Syrien ausgebrochen war, gefährdet die Menschen auf der syrischen Seite zusätzlich. „Es ist wichtig, dass wir neben Nahrungsmitteln und warmer Kleidung auch Hygieneartikel und sauberes Trinkwasser verteilen, um eine Ausbreitung der Krankheit Cholera zu verhindern“, sagt Dagmar Pruin. „Dafür benötigen wir dringend Spenden.“
Die Diakonie Katastrophenhilfe bittet um Spenden:
Sie finden alles Wichtige hier: www.diakonie-katastrophenhilfe.de/projekte/tuerkei-syrien-erdbeben
Ein Video mit Spendenaufruf (Website https://www.diakonie-katastrophenhilfe.de/projekte/tuerkei-syrien-erdbeben#n2146 oder auch auf YouTube, LinkedIn).
Plakate: Erdbebenhilfe in Syrien und der Türkei: Shareables für Social Media und Plakate - Diakonie Katastrophenhilfe (diakonie-katastrophenhilfe.de)
https://www.diakonie-katastrophenhilfe.de/material/erdbebenhilfe-in-syrien-und-der-tuerkei-shareables-fuer-social-media
Abrechnung
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden online im Portal der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums: 23.04.2023 und der Kollektenbezeichnung: Sonderkollekte Erdbebenopfer an die Landeskirche zu veranlassen.
Stellenausschreibungen
Nr. 25Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche
Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Bexbach
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle Bexbach im Kirchenbezirk Homburg umfasst 2.314 Gemeindeglieder. Die Predigtstätten sind die Kirche in Bexbach und das Gemeindezentrum in Ludwigsthal.
Gottesdienste finden derzeit wöchentlich in Bexbach, 14-täglich in Ludwigsthal und jeweils monatlich in den beiden Seniorenheimen statt.
Es gibt ein aktives Gemeindeleben, das vom Presbyterium unterstützt wird und durch eine gute ökumenische Zusammenarbeit geprägt ist.
Die Kirchengemeinde unterhält als Gebäudebestand eine Kirche, ein Gemeindehaus und ein Pfarrhaus in Bexbach, ein Gemeindezentrum in Ludwigsthal, sowie ein vermietetes Wohnhaus in Bexbach.
Die Kirchengemeinde Bexbach gehört der Kooperationszone „Höcherberg“ an und ist der Ökumenischen Sozialstation Bexbach e.V. angeschlossen.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 6. April 2023 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
Ausgeschrieben wird
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die Pfarrstelle Lustadt-Weingarten
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle Lustadt-Weingarten im Kirchenbezirk Germersheim umfasst die beiden Kirchengemeinden Lustadt und Weingarten mit insgesamt 1.923 Gemeindegliedern. Die Predigtstätten sind die Kirche in Weingarten sowie die Apostelkirche, Christuskirche und die Seniorenresidenz Haus Stephan in Lustadt.
Beide Kirchengemeinden gehören der Kooperationszone „Nord-Germersheim“ an und sind Mitglied der Ökumenischen Sozialstation Germersheim-Lingenfeld e.V.
Haupt- und Ehrenamtliche der Kooperationszone Nord arbeiten konstruktiv zusammen. Diese Zusammenarbeit soll zukünftig ausgebaut werden. Das setzt bei der/dem künftigen Stelleninhaberin/Stelleninhaber die Bereitschaft voraus, Reformprozesse motiviert mitzuentwickeln.
Wir wünschen uns eine Pfarrperson, die unsere Zukunft mitgestalten möchte. Uns ist u. a. die Kinder- und Jugendarbeit sowie Offenheit für besondere Gottesdienste wichtig. Wir freuen uns aber auch über eigene Ideen und Schwerpunktsetzungen.
Die Kirchengemeinde Lustadt unterhält als Gebäudebestand zwei Kirchen, ein vermietetes früheres Pfarrhaus und ein Gemeindehaus. Die Kindertagesstätte "Lebensbaum" befindet sich in kirchlicher Betriebsträgerschaft und gehört dem Kitaverband Speyer-Germersheim an. Die Gebäudeträgerschaft der Kita liegt bei der Ortsgemeinde.
Die Kirchengemeinde Weingarten unterhält als Gebäudebestand eine Kirche, ein ehemaliges Pfarrhaus und ein Gemeindehaus.
Beide Kirchengemeinden haben ein aktives Gemeindeleben mit vielfältigen Gruppen und Kreisen.
Die Kirchengemeinden werden für die zukünftige Pfarrperson eine geeignete Wohnung anmieten.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 6. April 2023 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
Ausgeschrieben wird die Stelle eines/einer
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Regionalen Beauftragten für den Religionsunterricht verbunden mit der Leitung des
Religionspädagogischen Zentrums und der Bibliotheks- und Medienzentrale Speyer
Religionspädagogischen Zentrums und der Bibliotheks- und Medienzentrale Speyer
zur Besetzung durch die Kirchenregierung.
Es handelt sich um eine selbstständige, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in dem bedeutsamen Arbeitsfeld Bildung mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten und mit Personalverantwortung.
Das Aufgabengebiet umfasst:
- die Beratung der Religionslehrerinnen und - lehrer,
- das Ausarbeiten und Durchführen von Fortbildungsveranstaltungen,
- die Förderung des Religionsunterrichts in der Region,
- die Beobachtung und Auswertung der religionspädagogischen Entwicklungen,
- die Kontaktpflege zu Schulen und schulischen wie kirchlichen Institutionen,
- die Wahrnehmung schulamtlicher Aufgaben im Bereich der Grundschulen und Realschulen plus in der Pfalz,
- die übergeordenete Leitung des Religionspädagogischen Zentrums und der Bibliotheks- und Medienzentrale Speyer,
- die Erstellung von Bildungsangeboten in Kleinformaten für kirchlich und gesellschaftlich relevante Themen.
Das Anforderungsprofil:
- ein abgeschlossenes Theologiestudium und die Anstellungsbefähigung für ein Pfarramt,
- Erfahrung im Unterrichten, in der Analyse von Religionsunterricht und im Fort- und/oder Weiterbildungsbereich,
- Motivation, selbstständig Bildungskonzepte und -Angebote zu entwickeln,
- Erfahrung in Leitungsfunktion,
- Freude am Kontakt mit Menschen, der Kooperation in Teams und an kreativen Ausarbeitungen,
- bibliothekarische Qualifikation bzw. Bereitschaft zu weiterer eigener Fortbildung im bibliothekarischen Bereich.
Nähere Auskünfte erteilt: Herr Oberkirchenrat Dr. Claus Müller
E-Mail: claus.mueller@evkirchepfalz.de
Telefon: 06232/667-112
E-Mail: claus.mueller@evkirchepfalz.de
Telefon: 06232/667-112
Wir bitten Sie, Bewerbungen unter Beachtung der Bewerbungsrichtlinien vom 13. Mai 2015 und unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen sowie unter Beifügung konzeptioneller Überlegungen zur inhaltlichen Gestaltung der Stelle, die den Umfang von zwei DIN A4-Seiten nicht übersteigen, bis spätestens 6. April 2023 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für die Jugendarbeit im Kirchenbezirk Germersheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt
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eine Jugendreferentin / einen Jugendreferenten (m/w/d)
(in Vollzeit)
(in Vollzeit)
Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
- Schulung, Beratung und Begleitung von Ehrenamtlichen,
- Planung und Durchführung von Freizeiten, Seminaren und anderen Aktionen,
- Beratung und Unterstützung von Kirchengemeinden und Kooperationszonen in der Planung und Durchführung von Kinder- und Jugendarbeit,
- Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen des Kirchenbezirks,
- Mitarbeit bei bestehenden Projekten in der Jugendzentrale / im Dekanat,
- Wahrnehmung der Interessen der Ev. Jugend im Rahmen der kirchlichen und staatlichen Ordnung (Pfarrkonvent, Bezirkssynode, Kreisjugendring),
- Zusammenarbeit mit dem Landesjugendpfarramt und anderen regionalen Jugendzentralen,
- Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Jugendarbeit,
- Pflege der Homepage und der Social-Media-Kanäle,
- Verwaltung von Dekanatsbus und Materialien.
Die Arbeit erfolgt in Zusammenarbeit mit der Inhaberin der 50 v.H.-Stelle in der Jugendzentrale.
Wir wünschen uns von Ihnen:
- die Bereitschaft, christlicher Glaube und heutiges Leben für sich selbst und andere bereichernd und vielgestaltig miteinander zu verbinden,
- Eigeninitiative, Eigenverantwortung und selbstständiges Arbeiten,
- eine hohe soziale Kompetenz und die Befähigung zur verbindenden Interaktion mit jungen Menschen,
- didaktisch-methodische Fähigkeiten sowie konzeptionelles Denken,
- religionspädagogische Kompetenz,
- Kompetenzen in der Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden,
- Erfahrung im Bereich der Jugendarbeit,
- eine positive Einstellung zu flexiblen Arbeitszeiten (Abend- und Wochenendtermine),
- Offenheit für vielfältige pädagogische Konzepte,
- EDV-Kenntnisse (Outlook, Excel, Word),
- Führerschein der Klasse B.
Wir bieten Ihnen:
- Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11b),
- eine betriebliche Altersvorsorge und die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes,
- fachliche Begleitung (durch die Mitarbeitenden des Landesjugendpfarramtes),
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten,
- Ausstattung mit Dienstlaptop und Mobiltelefon.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 7. April 2023 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Landesjugendpfarrer Florian Geith, Tel.: 0631/3642027
Dekan Dr. Michael Diener, Tel.: 07274/9192711
Dekan Dr. Michael Diener, Tel.: 07274/9192711
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Jugendzentrale Germersheim www.jugendzentrale-ger.de und bei Jugendreferentin Natalie Dernberger, Tel. 0151-58762295.
Nr. 26Stellenausschreibungen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland
Theologisches Referat für Gottesdienst und Kirchenmusik im Kirchenamt der EKD / Amtsbereich der UEK
Im Kirchenamt der EKD ist ab dem 01.06.2023 oder zum dann nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet für sechs Jahre, ein theologisches Referat in Vollzeit in einem Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit zu besetzen. Das Referat hat seinen inhaltlichen Schwerpunkt im Bereich Gottesdienst und Kirchenmusik und ist vorrangig dem Amtsbereich der UEK zugeordnet. In dem zunächst sechsjährigen Besetzungszeitraum wird sich im Referat der Prozess der Integration der UEK in die EKD abbilden.
Aufgabenschwerpunkte
Dem Referat obliegen im Kern die gottesdienstlichen bzw. liturgischen Aufgaben der UEK, für die eine enge Abstimmung und Kooperation mit VELKD und EKD eingeübt und weiterzuentwickeln ist. Dazu gehören vor allem
- die Geschäftsführung des Liturgischen Ausschusses der UEK
- die Bearbeitung gottesdienstlicher Fragen
- die Zuständigkeit für die – auch digitale – Weiterentwicklung des verbundenen Agendenwerks von UEK und VELKD im Kontakt mit Landeskirchen, Fachstellen und Verlagen
- die Vertretung der UEK in der Liturgischen Konferenz der EKD
- die Mitzuständigkeit für das gottesdienstliche Leben im gesamten Kirchenamt und in der EKD
Dem Referat ist mit einem kleineren Stellenanteil die Zuständigkeit für das Handlungsfeld Kirchenmusik der EKD zugeordnet. Dies umfasst vor allem die Geschäftsführung von Fachgremien sowie die Kontakte zu den Fachverbänden.
Einen weiteren - sich mit der fortschreitenden Integration der UEK in die EKD verringernden - Schwerpunkt bilden geschäftsführende Aufgaben für den Amtsbereich und die Gremien der UEK (Vollkonferenz, Präsidium, Amtsbereichskonferenz).
Es ist vorgesehen, dass sich der EKD-Anteil in den Handlungsfeldern Gottesdienst und Kirchenmusik in den nächsten Jahren erhöht, während sich der UEK-Anteil der Stelle verringert.
Ihr Profil
- Sie befinden sich in einem Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit zu einer der unierten Gliedkirchen der EKD, aus dem heraus eine Beurlaubung für den Dienst bei der EKD erfolgen kann.
- Sie treten ungeachtet Ihrer persönlichen konfessionellen Prägung von Herzen dafür ein, dass die Barmer Theologische Erklärung und die Leuenberger Konkordie in der theologischen und liturgischen Arbeit der EKD zur Geltung kommen.
- Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse in gesamtevangelischer Liturgik und Kirchenmusik.
- Sie zeigen Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Organisationstalent sowie Interesse für Verwaltungsaufgaben und -abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge.
- Sie sind flexibel im Hinblick auf die aufgezeigten Veränderungen des Aufgabenzuschnitts im Kirchenamt der EKD bzw. auf weitere Entwicklungen der nächsten Jahre.
- Sie sind zu Dienstreisen bereit.
- Sie verfügen über belastbare Englischkenntnisse.
Wir bieten
- ein Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit für zunächst sechs Jahre. Eine befristete Verlängerung ist möglich. Über die landeskirchliche Besoldung hinaus wird – bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen – eine widerrufliche, nicht ruhegehaltfähige Stellenzulage bis zu Besoldungsgruppe A 15 BVG-EKD gezahlt.
- ein interessantes, vielseitiges und herausforderndes Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit.
- ein hohes Maß selbständiger Aufgabenerledigung in Zusammenarbeit mit einem kreativen und kommunikativen Team.
- ein „berufundfamilie“-zertifiziertes Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeiten, Arbeitszeitmodellen und der Möglichkeit des mobilen Arbeitens.
Die EKD ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Tätigkeitsfeldern des höheren Dienstes zu erhöhen. Deshalb freuen wir uns insbesondere über die Bewerbung von Frauen.
Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für Rückfragen stehen Ihnen für die UEK – der stellvertretende Leiter des Amtsbereichs der UEK, Herr Dr. Martin Evang, Martin.Evang@ekd.de, Tel. 0511 2796-530 bzw. 0171 1188786 und für die EKD – der Leiter der Abteilung „Kirchliche Handlungsfelder“, Herr Oberkirchenrat Dr. Johannes Wischmeyer, Johannes.Wischmeyer@ekd.de, Tel. 0511 2796-8417 bzw. 0171 7496592, gern zur Verfügung.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail bis zum 31. März 2023 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover
Bewerbungen@ekd.de
Personalreferat
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover
Bewerbungen@ekd.de
Dienstnachrichten
Nr. 27Verwaltungen
Übertragen wurde die
nebenamtliche Verwaltung der
Pfarrstelle Lustadt-Weingarten Dekan Dr. Michael Diener, Germersheim, gemeinsam mit Pfarrerin Vera Ettinger, Rülzheim, mit Wirkung zum 1. Mai 2023,
Pfarrstelle Odenbach Pfarrerin Maren Grim, Kappeln, mit Wirkung vom 1. März 2023,
Pfarrstelle Albersweiler Pfarrer Thomas Lang, Böchingen, mit Wirkung vom 1. Mai 2022,
Pfarrstelle Hinzweiler Pfarrer Mathias Müller, Rothselberg, mit Wirkung vom 1. August 2022,
Pfarrstelle Trippstadt Dekan Matthias Schwarz, Otterbach, mit Wirkung vom 1. März 2023.
Übertragen wurde die
Pfarrversehung der Pfarrstelle Miesau Pfarrerin Irena Weber, Kirkel-Limbach, mit Wirkung vom 1. Februar 2023.
Nr. 28Ernennungen
Ernannt wurde
Pfarrer Sebastian Best, Dörrmoschel, in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit mit Wirkung vom 1. März 2023,
Pfarrer Michael Göttlicher, Heßheim, in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit mit Wirkung vom 1. März 2023,
Pfarrer Seung-Min Her, Ludwigshafen, in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit mit Wirkung vom 1. März 2023,
Pfarrerin Katharina Küttner, Theisbergstegen, in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit mit Wirkung vom 1. März 2023,
Pfarrer Dr. theol. Friedhelm Meier, Weilerbach, in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit mit Wirkung vom 1. März 2023.
Nr. 29Bestellungen
Der Landeskirchenrat bestellt
mit Wirkung vom 1. Februar 2023 zur örtlich Beauftragen für den Datenschutz Frau Elisabeth Schlosser,
mit Wirkung vom 1. Februar 2023 zur Stellvertreterin der örtlich Beauftragten für den Datenschutz Frau Amtfrau i. K. Larissa Oppel.
Nr. 30Beurlaubungen
Beurlaubt wird
Pfarrerin Sabine Jung, Annweiler, mit Wirkung zum 15. März 2023 bis einschließlich 31. Dezember 2028.
Nr. 31Ruhestand
Der Ruhestandseintritt wird verschoben von
Pfarrer Hartmut Haas, Homburg, bis zum Ablauf des 30. November 2024.
Nr. 32Sterbefälle
„Der Tod wird nicht mehr sein, keine Trauer, keine Klage, keine Mühsal. Denn was früher war, ist vergangen. Offenbarung 21,4 | |
Der Herr über Leben und Tod hat aus dieser Zeit | |
Pfarrer i. R. Klaus Michael Wilhelm in Kaiserslautern am 8. Februar 2023 im Alter von 67 Jahren, Pfarrer i. R. Wolf-Peter Feucht in Göllheim am 4. Februar 2023 im Alter von 67 Jahren abgerufen. |
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz, Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat Bezugspreis jährlich 20,-- € |