.
Artikel 1
#Artikel 2
Nr. 11Speyer, den 14. November 2022
Gesetze und Verordnungen
Nr. 113Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung für die Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)
Vom 29. Juni 2022
Die Landessynode hat mit der nach § 44 Satz 1 der Geschäftsordnung für die Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) erforderlichen Mehrheit folgenden Beschluss gefasst:
####Artikel 1
Änderung der Geschäftsordnung für die Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)
Die Geschäftsordnung für die Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) vom 25. Mai 2019 (ABl. S. 102), die durch Artikel 1 des Beschlusses vom 21. November 2020 (ABl. S. 138) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- § 12 wird wie folgt geändert:
- Der Wortlaut wird Absatz 1.
- Folgender Absatz 2 wird angefügt:
„(2) Die Synode kann weitere Verhandlungsgegenstände beschließen.“ - § 47 wird wie folgt geändert:
- In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „dem Signaturgesetz“ durch die Angabe „der Verordnung (EU) Nummer 910/2014“ ersetzt.
- In Absatz 2 werden die Wörter „das Gremieninformationssystem im Intranet der Landeskirche“ durch die Wörter „die von der Landeskirche bereitgestellte Cloud-Infrastruktur“ ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Speyer, den 29. Juni 2022 |
- Kirchenregierung - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz, Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat Bezugspreis jährlich 20,-- € |