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Gesetze und Verordnungen

Nr. 106Berichtigung des Beschlusses zur Änderung der Durchführungsvorschriften
zum Gesetz über den Lektorendienst

Vom 18. Oktober 2022

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Artikel 1 des Beschlusses zur Änderung der Durchführungsvorschriften zum Gesetz über den Lektorendienst vom 23. September 2022 (ABl. S. 93) ist wie folgt zu berichtigen:
In der Neufassung von Nummer 13 der Durchführungsvorschriften zum Gesetz über den Lektorendienst sind in Satz 1 die Wörter „und für Kasualgottesdienste (inklusive Vorbereitungsgespräch)“ sowie im Klammerzusatz in Satz 2 die Wörter „separater Taufgottesdienst oder“ zu streichen.
Speyer, den 18. Oktober 2022
- Landeskirchenrat -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 107Richtlinie
zur Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Auslagenersatz für den schulischen Bereich

Vom 6. September 2022

Auf Grund des § 23 Absatz 1 des Pfarrbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. November 2001 (ABl. S. 134), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. April 2021 (ABl. S. 51) geändert worden ist, erlässt der Landeskirchenrat folgende Richtlinie:
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Artikel 1
Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Auslagenersatz für den schulischen Bereich

Die Bestimmung zu Nummer 1.4 der Richtlinien über die Gewährung von Auslagenersatz für den schulischen Bereich vom 21. Dezember 1999 (ABl. 2000 S. 9), die durch Artikel 4 der Richtlinie vom 4. September 2001 (ABl. S. 191) geändert worden sind, wird wie folgt gefasst:
„Zu 1.4 Fachberaterinnen und Fachberater sowie Bezirksbeauftragte im Amt für Religionsunterricht erhalten, sofern sie über kein Büro oder pfarramtliches Amtszimmer verfügen, auf Antrag Auslagenersatz für Heizung, Reinigung und Beleuchtung in Höhe von 1.000,00 Euro jährlich.“
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Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 in Kraft.
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Speyer, den 6. September 2022
- Landeskirchenrat -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Bekanntmachungen

Nr. 108Kollektenaufruf für Brot für die Welt

Az.: 3 520/05 (1)
Speyer, den 21.10.2022
Kollektenaufruf für Brot für die Welt
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2022 (ABl. 2021, S. 85) ist in unserer Landeskirche am Samstag, 24. Dezember 2022 (Heilig Abend), eine Kollekte für Brot für die Welt zu erheben.
Vorschlag zur Abkündigung
Liebe Gemeinde,
am heutigen Heiligen Abend bitten wir Sie von Herzen um eine Spende für Brot für die Welt.
Unter dem Motto „Eine Welt. Ein Klima. Eine Zukunft.“ wurde die 64. Aktion Brot für die Welt am 1. Advent in Landau gestartet.
Der Klimawandel ist eine globale Bedrohung - er zeigt sich vor Ort jedoch in unterschiedlicher Weise. Zu viel oder zu wenig Wasser - es sind zwei Gesichter derselben Krise. Beide offenbaren schmerzhaft, dass die sensiblen Grundrhythmen unserer Einen Welt aus dem Takt geraten.
Die Klimakrise betrifft uns alle, aber sie trifft nicht alle gleich: Diejenigen, die am wenigsten dazu beigetragen haben, leiden am meisten unter ihr. Es sind die Ärmsten, deren Felder vertrocknen oder überschwemmt werden. Es sind die Schutzlosen, die von Wetterextremen am heftigsten betroffen sind.
Brot für die Welt hat den Einsatz für Klimagerechtigkeit daher zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht. Unsere Partner in Bangladesch, Burkina Faso und in vielen anderen Ländern unterstützen Menschen dabei, mit Wetterextremen besser zurechtzukommen.
Klimagerechtigkeit erreichen wir aber nur, wenn sich auch bei uns vieles verändert.
Es beginnt bei uns selbst mit einer Lebensweise, die Ressourcen in jeder Hinsicht schont. Es soll weitergehen in aktives Engagement und in gelebter Solidarität mit den Menschen im Globalen Süden.
Wir bitten Sie daher, sich mit uns für Klimagerechtigkeit einzusetzen: durch Ihren eigenen Lebensstil, durch Spenden für die wichtige Arbeit der Projektpartner von Brot für die Welt und mit dem Gebet für das tägliche Brot in der Einen Welt. Für Ihren Beitrag und Ihr Vertrauen danken wir Ihnen von Herzen.
Weitere Infos
Ansprechpartnerin für Brot für die Welt und Diakonie Katastrophenhilfe ist Pfrin. Corinna Weissmann, Referentin für Ökumenische Diakonie beim Diakonischen Werk der Pfalz.
Pfrin. Corinna Weissmann
Karmeliterstr. 20
67346 Speyer
06232 664 158
corinna.weissmann@diakonie-pfalz.de
www.brot-fuer-die-welt.de
www.brot-fuer-die-welt.de/gemeinden/pfalz/
Vielfältiges Material zum aktuellen Aktionsthema sowie zu entwicklungspolitischen Themen stehen bereit.
Abrechnung
Es wird gebeten, das Sammelergebnis der Gemeinden bis spätestens 20. Februar 2023 an die Dekanate zu überweisen. Die Dekanate rechnen bis spätestens 31. März 2023 mit dem Diakonischen Werk Pfalz ab und zahlen die Gesamtbeiträge auf das Sonderkonto des Diakonischen Werkes
IBAN: DE59 5475 0010 0000 0100 09
BIC: MALADE51SPY
Stichwort BROT FÜR DIE WELT
Kreis- und Stadtsparkasse Speyer (BLZ 547 500 10) ein. Für die Gesamtabrechnung bis zum 31. März 2023 sind die vom Diakonischen Werk zur Verfügung gestellten Abrechnungsformulare zu benutzen.

Stellenausschreibungen

Nr. 109Stellenausschreibungen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland

Theologische*r Referent*in (m/w/d)
In der Dienststelle der Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union in Berlin ist zum 01.05.2023 eine theologische Vollzeitstelle befristet auf zunächst sechs Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung zu besetzen. Dienstort ist Berlin.
Die EKD koordiniert die Zusammenarbeit der in ihr zusammengefassten 20 Landeskirchen und vertritt die Interessen der evangelischen Kirche gegenüber Staat und Gesellschaft. Die Bevollmächtigte des Rates der EKD pflegt und gestaltet die Kontakte zwischen der EKD und den Organen der Bundesrepublik Deutschland und der EU.
Ihre Aufgaben
  • Ihr Referat umfasst einen breiten Themenbereich, u. a. theologische und ethische Fragestellungen (Lebensanfang und -ende; medizinische Ethik, ethische Fragen der Sozialpolitik), daneben auch die Gesundheits-, Familien-, Kinder-, Jugend-, Bildungs-, Engagement- und Kulturpolitik.
  • Sie beobachten die politische Entwicklung in diesen Bereichen und erstellen Berichte, z. B. für den Rat der EKD, und Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und anderen politischen Initiativen.
  • Sie vertreten die EKD auf Konferenzen, Empfängen und in Anhörungen und nehmen an Sitzungen kirchlicher Gremien teil.
  • Sie halten Gottesdienste und Andachten aus politischen / staatlichen Anlässen bzw. bereiten diese vor und regeln protokollarische Angelegenheiten.
Ihr Profil
  • Sie haben ein abgeschlossenes wiss. Hochschulstudium der Ev. Theologie (1. und 2. Examen) und befinden sich in einem laufenden öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auf Lebenszeit zu einer der Gliedkirchen der EKD, aus dem heraus eine Beurlaubung für den Dienst bei der EKD erfolgen kann. Selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche.
  • Sie haben Interesse am kirchlichen und politischen Geschehen und Erfahrung an den Schnittstellen von Kirche und Gesellschaft.
  • Idealerweise sind Ihnen einige der Themen, die das Referat abdeckt, bereits durch berufliche Erfahrungen vertraut. Sie sind aber vor allem in der Lage, sich rasch in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten.
  • Sie sind bei Gesetzgebungsverfahren in der Lage, komplexe juristische Sachverhalte im Blick auf ihre theologischen und ethischen Implikationen zu durchdringen.
  • Sie sind einfühlsam, haben gute Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten und Verhandlungsgeschick.
  • Sie verfügen über eine sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift und sind nachweisbar in der Lage, auf wissenschaftlichem Niveau zu publizieren.
  • Sie haben einen selbständigen, eigeninitiativen Arbeitsstil.
  • Teamfähigkeit, Sorgfalt und Engagement sind für Sie selbstverständlich, ebenso wie Flexibilität und die Bereitschaft, auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten an Veranstaltungen teilzunehmen.
  • Gute Englischkenntnisse sind für die Position wünschenswert.
Wir bieten
  • eine Vollzeitstelle nach Besoldungsgruppe A 15 BVG-EKD (entspricht BBesG). Über die bisherige Besoldung hinaus wird – je nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen – eine nicht ruhegehaltfähige, widerrufliche Stellenzulage bis zur Besoldungsgruppe A 15 BVG-EKD gezahlt.
  • eine interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen Kirche und Politik – im Herzen Berlins.
  • eine Mitarbeit in einem engagierten Team.
  • ein hohes Maß an selbständiger Aufgabenerledigung.
  • ein „berufundfamilie“-zertifiziertes Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeiten und -modellen – u. a. mobile Arbeit.
  • einen modernen Arbeitsplatz mit guter IT-Ausstattung.
Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die EKD ist bestrebt, den Anteil von Frauen im höheren Dienst weiter zu steigern. Daher freuen wir uns besonders über die Bewerbung von Frauen.
Für Rückfragen sowie weitere Informationen stehen Ihnen in der Dienststelle der Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der EU der Stellvertreter der Bevollmächtigten, Dr. Stephan Iro (Tel.: 030 20355-219), sowie der Verwaltungsleiter, Johann-Friedrich Graf Brockdorff (Tel.: 030 20355-207), gern zur Verfügung.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail bis zum 30. November 2022 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover
bewerbungen@ekd.de
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Theologische/r Vizepräsident*in Kirchenamt der EKD/Amtsbereichsleitung VELKD (m/w/d)
Bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover als Anstellungsträgerin ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Position einer/s theologischen Vizepräsident*in (Leitung Hauptabteilung II) in Personalunion mit der Amtsbereichsleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) zu besetzen (BesGr. B 5 BVG-EKD).
Die EKD koordiniert die Zusammenarbeit der in ihr zusammengeschlossenen 20 Landeskirchen und vertritt die Anliegen der evangelischen Kirche in Staat und Gesellschaft. Die VELKD ist ein Zusammenschluss von sieben evangelisch-lutherischen Landeskirchen innerhalb der EKD.
Zur Hauptabteilung II des Kirchenamtes gehören die Abteilungen „Kirchliche Handlungsfelder“, „Bildung“ und „Öffentliche Verantwortung“. Zugeordnet ist eine Vielzahl selbständiger und unselbständiger gesamtkirchlicher Einrichtungen, deren Arbeit begleitet und koordiniert wird. Die Hauptabteilungsleitung ist direkt verantwortlich für Grundsatzfragen öffentlicher Verantwortung: Hier gilt es, die gesellschaftspolitischen und sozialethischen Herausforderungen der evangelischen Kirchen wahrzunehmen und dafür zu sorgen, dass die Stimme der Kirche zu diesen Themen im öffentlichen Diskurs gehört werden kann. In der Personalunion zwischen Hauptabteilungsleitung und Amtsbereichsleitung der VELKD bildet sich die enge Zusammenarbeit der EKD, VELKD und UEK im Kirchenamt ab. Zu den Aufgaben der Amtsbereichsleitung gehören die Stärkung und Förderung der Einheit der lutherischen Kirchen in Deutschland in den Bereichen Theologie, Gottesdienst, Gemeindearbeit, Ökumene und Recht.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
  • Entwicklung geistlich-theologischer Positionen, Konzeptionen und Perspektiven, u.a. durch die Erstellung und Begleitung von Texten der EKD und VELKD, Vortragstätigkeit, interne und externe Kommunikation und durch ein eigenes theologisches Profil (Gottesdienste, Andachten usw.)
  • Leitung der Hauptabteilung II des Kirchenamtes der EKD und des Amtsbereiches der VELKD (insgesamt ca. 70 Beschäftigte), u.a. durch Themensteuerung (theologische, kirchenpolitische, ökumenische und strukturelle Grundsatzfragen)
  • Begleitung der Organe und Gremien der EKD und VELKD
  • Mitverantwortung für das Kirchenamt der EKD als Mitglied des Kollegiums und der Dienststellenleitung
  • Gesamtverantwortung für den Amtsbereich der VELKD im Hinblick auf Arbeitsinhalte und -abläufe, Personal und Finanzen
  • Kontaktpflege in Politik und Gesellschaft hinein, Begleitung von Entscheidungsprozessen und Gesetzgebungsverfahren - insbesondere in den Themenfeldern öffentlicher Verantwortung
  • Kontaktpflege, Dialog und Abstimmung mit anderen christlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften – insbesondere mit der katholischen Kirche
  • Mitgestaltung der Arbeit gesamtkirchlicher Einrichtungen und Werke, z.B. durch Mitarbeit in Vorständen
  • Mitwirkung bei den Veränderungsprozessen der EKD und VELKD, u.a. vor dem Hintergrund der Mitglieder- und Finanzentwicklung
Ihr Profil
  • Sie sind ein/e profilierte/r ordinierte/r Theolog*in (1. und 2. Examen) mit geistlicher Ausstrahlungs- und Überzeugungskraft, Freude am theologischen Arbeiten, konzeptioneller und sprachlicher Stärke, Verhandlungskompetenz, Gestaltungswillen und Blick für das Wesentliche.
  • Sie sind vertraut mit aktuellen theologischen, politischen und gesellschaftlichen Diskursen – eine bisherige Schwerpunktsetzung auf Fragen öffentlicher Verantwortung der Kirche und eine einschlägige wissenschaftliche Kompetenz (z.B. nachgewiesen durch eine Promotion auf einem für die Themenfelder der EKD oder der VELKD relevanten Gebiet) sind wünschenswert.
  • Sie haben ein deutliches evangelisch-lutherisches Profil bei hoher Konfessionssensibilität - idealerweise haben Sie Erfahrungen in den identitätsstiftenden Arbeitsfeldern der VELKD (u.a. Theologie, Liturgie, Öku- mene, Gemeindeleben) und freuen sich darauf, sich hier zu engagieren.
  • Sie sind bereit, die vertiefte und verdichtete Gemeinschaft und Zusammenarbeit von EKD, UEK und VELKD in der EKD weiter zu fördern und fortzuentwickeln und in diesem Rahmen auch selbst neue bzw. veränderte Funktionen zu übernehmen.
  • Sie sind eine erfahrene Führungskraft und haben exzellente Kommunikationsqualitäten, Durchsetzungsstärke und Freude an Entscheidungen. Sie sind auch in schwierigen Situationen gestaltungsfähig und belastbar.
  • Sie sind vertraut im Umgang mit Medien und haben belastbare Fremdsprachenkenntnisse – insbesondere in Englisch.
  • Idealerweise befinden Sie sich in einem laufenden Pfarrdienstverhältnis oder einem anderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, aus dem heraus Sie für die Tätigkeit bei der EKD für ein Beamtenverhältnis beurlaubt werden oder vollständig zur EKD wechseln.
  • Die Berufung in ein Kirchenbeamtenverhältnis bzw. in die Leitungsaufgabe setzt die Mitgliedschaft in einer der Gliedkirchen der EKD voraus. Bitte geben Sie uns hierzu einen Hinweis in Ihren Bewerbungsunterlagen.
Wir bieten
  • eine herausfordernde, vielseitige sowie verantwortungsvolle Führungsposition mit großem Gestaltungspotenzial und Außenwirkung
  • eine Stelle mit direkter Einbindung in die Entscheidungswege innerhalb der EKD und der VELKD
  • bei Berufung in ein Kirchenbeamtenverhältnis eine Besoldung nach Besoldungsgruppe B 5 BVG-EKD (entspricht BBesG) bzw. im Angestelltenverhältnis ein der Position entsprechendes Gehalt.
Die Stelle ist mit Dienstreisetätigkeit verbunden.
Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Evangelische Kirche in Deutschland ist bestrebt, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Deshalb freuen wir uns besonders über die Bewerbungen von Frauen.
Für Rückfragen stehen Ihnen der Präsident des Kirchenamtes, Herr Dr. Hans Ulrich Anke (Tel.: 0511 2796-110, hansulrich.anke@ekd.de), und bei Fragen zur
„Amtsbereichsleitung VELKD“ die stellvertretende Amtsbereichsleiterin, Frau Elke Sievers (Tel.: 0511 2796-435, sievers@velkd.de), und zum Dienstverhältnis und Gehalt die Leiterin des Personalreferates, Frau Petra Husmann-Müller (Tel.: 0511 2796-310, petra.husmann@ekd.de) gern zur Verfügung.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail bis zum 4.11.2022 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Präsident Dr. Hans Ulrich Anke
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover
hansulrich.anke@ekd.de

Dienstnachrichten

Nr. 110Dienstleistungen

Zur Dienstleistung zugewiesen wurde dem
Kirchenbezirk an Alsenz und Lauter Pfarrer Dietmar Schultz-Klinkenberg, Odernheim, mit Wirkung vom 1. Oktober 2022.

Nr. 111Besetzungen

Der Landeskirchenrat bestätigt die Wahl von
Charlotte und Tobias Dötzkirchner, Ramstein-Miesbach, zu gemeinsamen Inhabern der Pfarrstelle Rodenbach, mit Wirkung zum 15. November 2022.

Mitteilungen

Nr. 112Kirchlicher Dienst an Urlaubsorten im europäischen Ausland 2023
Bekanntgabe der ausgeschriebenen Orte

Sehr geehrte Damen und Herren,
auch in diesem Jahr bitten wir Sie, uns bei der Vorbereitung der Urlaubsseelsorge im europäischen Ausland für 2023 behilflich zu sein und diesen Dienst frühzeitig anhand der beigefügten Ausschreibungsliste in Ihren Amts- und Mitteilungsblättern zu veröffentlichen.
Kirchen und Gemeinden in den Urlaubsländern sind darauf angewiesen, dass beauftragte Pfarrerinnen und Pfarrer aus den Gliedkirchen der EKD diesen ökumenisch orientierten Dienst an deutschsprachigen Urlauberinnen und Urlaubern wahrnehmen. Wir möchten sie weiterhin dabei unterstützen und rechtzeitig die nötigen Vorbereitungen treffen.
Die Chancen und Möglichkeiten freizeitorientierter kirchlicher Arbeit im ökumenischen Kontext sind erheblich. Um sie zu nutzen, sind seitens der Urlaubspfarrerinnen und -pfarrer Beweglichkeit, Aufgeschlossenheit und die Fähigkeit erforderlich, sich einfühlsam auf Gottesdienste einzustellen, an denen nicht nur Gäste aus Deutschland, sondern auch Menschen unterschiedlicher Konfessionen aus verschiedenen Ländern teilnehmen.
Die Erfahrungen aus diesem Bereich strahlen in die Gemeinden zurück. Auch die Heimatkirche ist den Anforderungen, die aus unserer mobilen Gesellschaft erwachsen, ausgesetzt. Erlebnisse und Erfahrungen aus der Urlaubsseelsorge geben neue Impulse für den parochialen Dienst.
Wir sind dankbar und freuen uns sehr, wenn Sie unter den jüngeren Pfarrerinnen und Pfarrern auf diesen interessanten und auch die eigene Gemeindearbeit bereichernden Dienst aufmerksam machen könnten. Wir bitten Sie, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber für diesen Dienst nicht geeignet ist, Ihre Zustimmung nicht zu erteilen (siehe den vorgesehenen Vermerk auf dem Bewerbungsformular).
Wir bitten Sie ferner, den noch im aktiven Dienst stehenden Urlaubspfarrer*innen einen Sonderurlaub (i. d. R. die Hälfte der am Einsatzort verbrachten Kalendertage) zu gewähren und diese Regelung mit zu veröffentlichen.
Die Urlaubsseelsorger*innen tragen die Kosten für die Hin- und Rückfahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst. Sie erhalten ein pauschales Entgelt in Höhe von 40,00 Euro/Tag an allen Einsatzorten.
Da die Beauftragten sich ihre Quartiere selbst besorgen müssen, sind sie darauf angewiesen, möglichst frühzeitig zu erfahren, für welchen Einsatzort sie mit der Urlaubsseelsorge beauftragt werden. Daher bitten wir Sie, die bei Ihnen eingehenden Bewerbungen mit Ihrer Stellungnahme umgehend an uns weiterzuleiten. Auch spät eingehende Bewerbungen sind uns noch willkommen.
Wir müssen uns vorbehalten, die auf der beigefügten Liste angegebenen Einsatzorte und Zeiten in einzelnen Fällen zu ändern und bitten hierfür um Verständnis. Für die mehrmonatigen Beauftragungen von Pensionären in der Langzeitseelsorge gelten Sonderregelungen.
Für die bisherige gute Zusammenarbeit im Bereich der Urlaubsseelsorge im europäischen Ausland danken wir und bitten auch im kommenden Jahr um Ihre Unterstützung und Mitarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Bischöfin Petra Bosse-Huber
Leiterin der Hauptabteilung
Ökumene und Auslandsarbeit
*
Liste der Einsatzorte, in denen im Jahre 2023 ein kirchlicher Dienst im europäischen Ausland vorgesehen ist (Änderungen vorbehalten)
DÄNEMARK
Henne Strand u.Blåvand / Westjütland*
Ende Juni bis September
Hune/Nordjütland
Mitte Juli und August
Hvide Sande/Westjütland
Juli
Marielyst/Falster
Juli und August
Nordby/Fanø
Juli bis Anfang September
Poulsker/Bornholm
Juli und August
GRIECHENLAND
Insel Rhodos*
Juli und August
ITALIEN
Brixen
Weihnachten/Neujahr
Ostern, Juli bis September
Gardone
Mai - 25. Juni; 16. – 30. Juli;
20. August – 3. September
Ischia
Mitte Mai bis Mitte Juni;
September und Oktober
Lazise und Bardolino/Gardasee
Juni bis September
Sulden/Südtirol
Ostern, Mitte Juli bis Mitte September
LITAUEN
Klaipeda
Juni bis August
NIEDERLANDE
Hauptzeit 01.07. bis 15.08.2023
Cadzand/Zeeland
Ostern, Juli und August
Callantsoog/Nordholland
Juli bis Mitte August
Groet, Gemeinde Schoorl/Nordholland
Juli bis Mitte August
Oostkapelle und Zoutelande/Zeeland
Ostern, Juli bis Mitte August
Ouddorp (Insel Goeree-Overflakkee)/Zeeland
Juli und August
Renesse/Zeeland
Ostern, Juli und August
Insel Texel/Westfriesland
Juli und August
ÖSTERREICH
Burgenland
Modellregion Neusiedlersee – Rosalia*
Juli bis September
Neusiedl am See und Gols*
Juli und August
Kärnten
Modellregion Oberes Gailtal-Lesachtal–Weißensee*
Januar bis Mitte Februar
Modellregion Ossiacher See-Gerlitzen Alpe*
Juli bis September
Bad Kleinkirchheim und Wiedweg*
Juli und August
Feld am See und Afritz*
Juli und August
Hermagor und Watschig/Pressegger See*
Juli und August
Maria Wörth/Wörthersee*
Mitte Juli bis August
Millstatt/Millstätter See*
Mitte Juli bis Anfang September
Pörtschach und Moosburg/Wörthersee
Juli oder August
Weißensee/Techendorf*
Juni bis September
Niederösterreich
Baden bei Wien*
Juli und August
Oberösterreich
Modellregion Inneres Salzkammergut*
Juli bis September
Attersee
Juli und August
Mondsee
Juli und August
St. Wolfgang/Wolfgangsee
Juli bis September
Salzburg
Bad Gastein und Bad Hofgastein
Juli und August
Mittersill*
Juli bis September
Zell am See
Juli bis September
Steiermark
Bad Aussee und Bad Mitterndorf
Juli und August
Ramsau am Dachstein*
Ende Januar und Februar sowie
Mitte Juli bis Anfang September
Tirol
Jenbach und Umgebung*
Juli und August
Kitzbühel*
Februar und Juli bis Anfang September
Kufstein (am Thiersee) und Wörgl*
Mitte Juli bis August
Mayrhofen und Fügen
Juli oder August
Vorarlberg
Bregenz/Bodensee*
Juli bis Anfang September
POLEN
Gizycko/Masuren*
Juni bis Mitte September
RUMÄNIEN
Fogarasch/Ostsiebenbürgen*
Juni bis Anfang September
SCHWEDEN
Mariannel und/Småland*
Mitte Juli bis Mitte August
*An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
Zur Vorbereitung auf die Urlaubsseelsorge lädt das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die mit der Urlaubsseelsorge beauftragten Pfarrerinnen und Pfarrer zu einer eintägigen Veranstaltung ins Michaeliskloster nach Hildesheim ein. Aufgeteilt nach Urlaubsregionen findet die Tagung in der Zeit vom 13. - 17. März 2023 statt.
Sie finden die Ausschreibung auch unter: www.ekd.de/urlaubsseelsorgestellen
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Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz,
Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat
Bezugspreis jährlich 20,-- €