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Artikel 1
#Artikel 2
Artikel 1
Artikel 2
Nr. 7Speyer, den 15. Juli 2022
Gesetze und Verordnungen
Nr. 60Beschluss zur Änderung der Satzung des Zweckverbands „Protestantischer Kindertagesstättenverband Landau und Umgebung“
Vom 5. Juli 2022
Auf Grund des § 16 Satz 1 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 1 des Verbandsgesetzes vom 26. Mai 2018 (ABl. S. 76) hat die Verbandsversammlung des Protestantischen Kindertagesstättenverbands Landau und Umgebung auf ihrer Sitzung am 31. Mai 2022 mit der hiernach erforderlichen Mehrheit der satzungsmäßigen Stimmen folgenden Beschluss gefasst:
####Artikel 1
Änderung der Verbandssatzung
Die Anlage zu § 1 des Beschlusses über die Errichtung des Zweckverbands „Protestantischer Kindertagesstättenverband Landau und Umgebung“ vom 16. September 2020 (ABl. S. 96) wird wie folgt geändert:
- § 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:„(1) Mitglieder des Zweckverbands sind die Protestantischen Kirchengemeinden
- Annweiler,
- Essingen-Dammheim-Bornheim,
- Frankweiler,
- Johanneskirchengemeinde Landau-Horst,
- Rinnthal,
- Landau-Queichheim,
- Lukaskirchengemeinde Landau-Horstring,
- Matthäuskirchengemeinde Landau-Wollmesheimer Höhe,
- Mörzheim,
- Stiftskirchengemeinde Landau,
- Wollmesheimund die in Landau in der Pfalz ansässigen Vereine
- Diakonissenverein Landau und Umgebung e. V.,
- Evangelischer Krankenpflege- und Kindergartenverein Nußdorf e. V.,
- Ökumenisches Sozialzentrum Landau e. V.“
- § 3 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:„(1) Zusammen mit den Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden, Kirchenbezirken und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie den gesamtkirchlichen Diensten bildet der Zweckverband unbeschadet seiner rechtlichen Selbständigkeit gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 der Kirchenverfassung eine innere und äußere Einheit mit der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche), einer öffentlich-rechtlich verfassten Religionsgemeinschaft. Ihnen mit allen ihren Gliedern ist nach § 1 Absatz 2 Satz 2 der Kirchenverfassung aufgegeben die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Sakrament, die Seelsorge, der Dienst christlicher Liebe, die christliche Unterweisung und der missionarische Dienst. Der Zweckverband fördert außerdem Aufgaben der Jugendhilfe und der Erziehung. Er verwirklicht diese Zwecke insbesondere durch den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder. Der Zweckverband möchte damit einen Beitrag leisten, den Erziehungs- und Bildungsauftrag im Lichte des christlichen Menschen- und Weltver-ständnisses zu prägen. In diesem Sinne dient er Kindern, Eltern und Familien ohne Rücksicht auf Herkunft, Nationalität und Glauben in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Protestantischen Kirche. Der Zweckverband verfolgt die vorstehenden genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen.“
- Dem § 3 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:„Ihm obliegt die Planungsvorbereitung, Durchführung und Finanzierung von Bauvorhaben an den Einrichtungsgebäuden des Zweckverbands und seiner Mitglieder, ausgenommen vermieteter Gebäude. Der Zweckverband schließt im Namen und mit Vollmacht der Verbandsmitglieder nach vorheriger Herstellung des Einvernehmens mit ihnen die erforderlichen Verträge mit den am Bau Beteiligten ab.“
- § 4 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:„(1) Der Zweckverband verfolgt durch die Wahrnehmung der in § 3 genannten Aufgaben ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Zweckverbands dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Zweckverbands. Sie erhalten bei Auflösung oder Aufhebung des Zweckverbands oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.“
- § 5 Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst:„Neben der Gesamtverantwortung des Zweckverbands für die Kindertagesstättenarbeit bleibt die Kindertagesstättenarbeit wesentlicher Bestandteil auch der Arbeit der Kirchengemeinden.“
- In § 5 Absatz 6 wird das Wort „Verbands“ durch das Wort „Zweckverbands“ ersetzt.
- § 6 Satz 4 wird aufgehoben.
- § 8 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:„(2) Die Anzahl der Mitglieder der Verbandsversammlung je beteiligtem Verbandsmitglied bestimmt sich nach der Anzahl der Plätze in den Kindertageseinrichtungen, die der Zweckverband für die jeweiligen Verbandsmitglieder als Träger unterhält. Jedes Verbandsmitglied entsendet pro angefangene 60 Kita-Plätze ein Mitglied in die Verbandsversammlung. Für jedes Verbandsmitglied ist mindestens ein Ersatzmitglied für die Verbandsversammlung zu benennen. Verändert sich die Anzahl der unterhaltenen Kita-Plätze, wird die Anzahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des betreffenden Verbandsmitgliedes zum nächsten 1. Januar angepasst.“
- § 9 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:„4. eine Vertreterin oder ein Vertreter der für den Zweckverband zuständigen Mitarbeitervertretung, die oder den diese aus ihrer Mitte bestimmt.“
- § 14 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.b) Folgende Nummer 5 wird angefügt:
„5. die Vertretung des Bauherrn in allen Bereichen nach außen und innen, ausgenommen bei Eigentumsveränderungen.“ - § 17 Absatz 5 wird wie folgt gefasst:„(5) Der Zweckverband gilt nach seiner Auflösung als fortbestehend, soweit und solange der Zweck der Abwicklung es erfordert. Bei Auflösung oder Aufhebung des Zweckverbands oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Zweckverbands anteilig an die in § 2 Absatz 1 genannten Verbandsmitglieder, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben.“
- In Satz 6 der Präambel, § 3 Absatz 2 Satz 3, § 5 Absatz 5 Satz 2 und § 8 Absatz 3 Satz 3 wird jeweils das Wort „Verband“ durch das Wort „Zweckverband“ ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Artikel 1 Nummer 1 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
–––––––––––––––
Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit genehmigt.
Speyer, den 5. Juli 2022 |
- Landeskirchenrat - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Nr. 61Berichtigung des Gesetzes zur effizienteren Nutzung kirchlicher Gebäude in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)
Vom 14. Juni 2022
####Das Gesetz zur effizienteren Nutzung kirchlicher Gebäude in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) vom 21. Mai 2022 (ABl. S. 48) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 1 Absatz 1 Satz 2 ist die Angabe „90 Prozent bis zum Jahr 2030“ durch die Angabe „90 Prozent bis zum Jahr 2035“ zu ersetzen.
Speyer, den 14. Juni 2022 |
- Landeskirchenrat - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Nr. 62Berichtigung der Ersten Rechtsverordnung zur Ausführung des Gesetzes zur effizienteren Nutzung kirchlicher Gebäude in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)
Vom 14. Juni 2022
####Die Erste Rechtsverordnung zur Ausführung des Gesetzes zur effizienteren Nutzung kirchlicher Gebäude in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) vom 31. Mai 2022 (ABl. S. 54) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 2 Absatz 3 Nummer 2 ist die Angabe „30 von Hundert“ durch die Angabe „30 Prozent bis zum Jahr 2030“ und die Angabe „90 von Hundert bis zum Jahr 2030“ durch die Angabe „90 Prozent bis zum Jahr 2035“ zu ersetzen.
Speyer, den 14. Juni 2022 |
- Landeskirchenrat - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Nr. 63Richtlinie zur Änderung der Richtlinien für die Übernahme der Nebenkosten des Amtsbereichs
Vom 24. Mai 2022
Auf Grund des § 13 Absatz 7 Satz 2 des Pfarrbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. November 2001 (ABl. S. 134), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. April 2021 (ABl. S. 51) geändert worden ist, erlässt der Landeskirchenrat folgende Richtlinie:
####Artikel 1
Änderung der Richtlinien für die Übernahme der Nebenkosten des Amtsbereichs
Nummer 3.2 Satz 2 der Richtlinien für die Übernahme der Nebenkosten des Amtsbereichs vom 7. März 1994 (ABl. S. 48), die zuletzt durch Artikel 5 der Richtlinie vom 4. September 2001 (ABl. S. 191) geändert worden sind, wird wie folgt gefasst:
„Der pauschalierte Auslagenersatz beträgt 1.000 Euro jährlich, er soll am 1. Juli eines jeden Jahres ausgezahlt werden.“
#Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
–––––––––––––––
Speyer, den 24. Mai 2022 |
- Landeskirchenrat - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Bekanntmachungen
Nr. 64Kollekte für besondere Projekte und Aktivitäten (EKD)
Az.: 3 360/09-3
Speyer, den 31.05.2022
Speyer, den 31.05.2022
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2022 (ABl. 2021 S. 85) ist in unserer Landeskirche am 7. Sonntag nach Trinitatis, den 31.07.2022, eine Kollekte für besondere Projekte und Aktivitäten (EKD) zu erheben.
Kollektenzweck:
„Freiwilligendienste: Innovationen fördern – aktuelle Herausforderungen meistern“
Vorlesetext:
Evangelische Freiwilligendienste bieten v.a. jungen Menschen Möglichkeiten, sich für andere zu engagieren und dabei Kirche und Diakonie näher kennenzulernen. Um die Einsätze der meist jungen Freiwilligen besser begleiten zu können, sollen z.B. neue, digitale Möglichkeiten der Seminararbeit sowie Konzepte und Fortbildungen zur Begleitung in Krisensituationen (weiter-)entwickelt werden.
Erläuterungen:
Unter dem gemeinsamen Dach der Konferenz evangelischer Freiwilligendienste finden unterschiedliche Träger zusammen: Diakonische Werke, die Evangelische Freiwilligendienste gGmbH, das Evangelische Missionswerk in Deutschland e.V. und die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden. Gesellschaftliche Veränderungen machen es notwendig, neue Angebote, Zugänge und Konzepte auszuprobieren, nicht zuletzt sind auch die Folgen der Pandemie auszugleichen. Es können nur wenige Freiwillige entsandt werden, Einsatzstellen und Partnerorganisationen im Ausland brechen weg. Hier sollen Projekte gefördert werden, die diesen Entwicklungen entgegenwirken.
Fürbittengebet:
Gott, wir Menschen sind aufeinander angewiesen, unser ganzes Leben lang. Schenke allen, die es brauchen, eine helfende Hand und lass alle, die es können, erkennen, wenn ihre hilfreiche Hand gebraucht wird. Segne uns in den Wechselfällen unseres Gebens und Nehmens. Segne unser Miteinander. Amen
Geistliches Wort:
„Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken.“ (Matthäus 11,28)
Ansprechpartnerin im Kirchenamt der EKD:
Dr. Dorothee Godel, Tel. 0511/2796-408, dorothee.godel@ekd.de
Abrechnung
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden online im Portal der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.
Nr. 65Kollekte für die „Diakonie Deutschland“
Az.: 3 360/09-3
Speyer, den 07.06.2022
Speyer, den 07.06.2022
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2022 (ABl. 2021 S. 85) ist in unserer Landeskirche am 9. Sonntag nach Trinitatis, dem 14.08.2022 eine Kollekte für die „Diakonie Deutschland“ zu erheben.
Kollektenzweck:
„Langfristige soziale Folgen der Corona-Pandemie bewältigen – Diakonische Projekte für soziale Gerechtigkeit und eine lebendige Zivilgesellschaft.“
Vorlesetext:
Die Corona-Pandemie hat gesellschaftliche Problemlagen verschärft. Armut und soziale Ungleichheit haben zugenommen, Kinder aus benachteiligten Familien konnten beim digitalen Lernen nicht mithalten, Frauen fanden sich in die Mutterrolle zurückgedrängt. Häusliche Gewalt hat in der Pandemiesituation zugenommen. Das ehrenamtlich getragene Netzwerk aus Initiativen und Vereinen, das unseren sozialen Zusammenhalt festigt und sich für demokratische Grundwerte einsetzt, ist im monatelangen Lockdown brüchig geworden. Mit Ihrer Kollekte fördern Sie konkrete Projekte der Diakonie. Sie helfen, Armut und soziale Not zu überwinden. Sie schließen Bildungslücken. Sie eröffnen Frauen neue Perspektiven. Sie sorgen für eine starke Zivilgesellschaft und lebendige Nachbarschaften, in denen Menschen füreinander da sind.
Erläuterungen:
Diakonie folgt dem biblischen Auftrag, für Gerechtigkeit einzutreten. Die Diakonie Deutschland setzt sich für die gerechte Teilhabe aller Menschen in unserem Land ein - unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Alter, ihrer Hautfarbe oder ihren finanziellen Möglichkeiten. Sie engagiert sich für gegenseitige Hilfe von jungen und alten Menschen. Sie unterstützt nachbarschaftliche Netzwerke und das Engagement gegen Einsamkeit. Die Diakonie setzt sich für Frauenrechte ein, unterstützt Familien in schwierigen Lebenslagen und setzt sich für Schutz und Hilfe bei Gewalt ein. Die Diakonie arbeitet für die Prävention und Bekämpfung diskriminierender Haltungen gegenüber Menschen anderer ethnischer, kultureller oder religiöser Herkunft.
Fürbittengebet:
Guter Gott, du hast uns Menschen als Frau und Mann geschaffen. In vielen Bereichen bestehen Einschränkungen und Benachteiligungen von Mädchen und Frauen nach wie vor oder nehmen sogar zu. Hilf uns für die Rechte von Frauen einzutreten. Begleite das Engagement für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt mit deinem guten Geist. Wir bitten für die Menschen, die an den Rand der Gesellschaft gedrängt sind, die ausgegrenzt werden und Opfer von Diskriminierung sind. Lass sie Menschen an ihrer Seite finden, die sie stärken und unterstützen, die ihnen helfen Ausgrenzung zu überwinden.
Geistliches Wort:
„Wohl dem, dessen Hilfe der Gott Jakobs ist“ (Psalm 146, 5-9)
„Und wer sind meine Nächsten?" (Lk 10,29)
„Welches ist das höchste Gebot von allen?“ (Markus 12, 28-34)
Projekte 2022:
- "Kennen.Lernen. Eine Initiative für Vielfalt und Begegnung“. Diakonie lernt und gestaltet das kulturelle, soziale, und religiöse Miteinander - Organisation und Aktivitäten zum Schwerpunktthema der Diakonie
- Junge Menschen für die Alten- und Krankenpflege gewinnen – dem Fachkräftemangel entgegenwirken
- Einsamkeit im Alter vorbeugen und soziale Teilhabe an der Gesellschaft sichern
- Tod und Sterben gehören zum Leben – Initiativen für die Begleitung in der letzten Lebensphase
- Prävention und Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt
- Selbstbewusstsein und Eigenverantwortung - Empowerment von Frauen in schwierigen Lebenslagen
- Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus entschieden entgegentreten – Demokratie leben!
- Digitale Teilhabe sichern – Zugänge für benachteilige Gruppen schaffen
- Armut vermeiden - Integration und gesellschaftliche Teilhabe fördern
- Kirche und Diakonie in inklusiven Nachbarschaften - kulturelle, religiöse und soziale Vielfalt aktiv gestalten
- Gehör finden – Menschen erzählen ihre unerhörten Geschichten
Ansprechpartnerin EWDE:
Antje Lienenkämper
Telefon: 030-652111631
Mail: antje.lienenkaemper@diakonie.de
Informationen über die Diakonie Deutschland im Internet: www.diakonie.de
Telefon: 030-652111631
Mail: antje.lienenkaemper@diakonie.de
Informationen über die Diakonie Deutschland im Internet: www.diakonie.de
Abrechnung
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden online im Portal der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.
Nr. 66Kollektenplan für das Jahr 2023
Speyer, den 10.06.2022
Az.: 3 360/00
Az.: 3 360/00
08.01.2023 | 1. Sonntag nach Epiphanias | Kollekte für die Partnerkirchen in Bolivien, Ghana, Korea und Papua |
29.01.2023 | Letzter Sonntag nach Epiphanias | Kollekte für die Bibelverbreitung in der Welt |
19.02.2023 | Estomihi | Kollekte für den Kirchentag |
12.03.2023 | Okuli | Kollekte für die Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit |
18.05.2023 | Christi Himmelfahrt | Kollekte für die Weltmission |
28.05.2023 | Pfingstsonntag | Kollekte „Hoffnung für Osteuropa“ |
18.06.2023 | 2. Sonntag nach Trinitatis | Kollekte für die Ökumene und Auslandsarbeit (EKD) |
23.07.2023 | 7. Sonntag nach Trinitatis | Kollekte für besondere Projekte und Aktivitäten (EKD) |
06.08.2023 | 9. Sonntag nach Trinitatis | Kollekte für die „Diakonie Deutschland“ (EKD) |
01.10.2023 | 17. Sonntag nach Trinitatis - Erntedankfest | Kollekte für die Ausbildung der Ezieherinnen / Erzieher an der Fachschule für Sozialwesen der Diakonissen Speyer |
08.10.2023 | 18. Sonntag nach Trinitatis | Kollekte für Aufgaben in der pfälzischen Diakonie |
19.11.2023 | Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres/Volkstrauertag | Kollekte für die Arbeit christlicher Friedensdienste |
22.11.2023 | Buß- und Bettag | Kollekte für die Diakonie Katastrophenhilfe |
26.11.2023 | Letzter Sonntag des Kirchenjahres /Ewigkeitssonntag | Kollekte für die Hospizhilfe in der Landeskirche |
In mindestens einem Gottesdienst am 24. Dezember, Heiligabend | Kollekte „Brot für die Welt“ |
Sammlungen für das Diakonische Werk Pfalz und das Gustav-Adolf-Werk
Dazu kann der Landeskirchenrat bis zu drei weitere Kollekten anordnen, wenn akute Notstände auftreten.
Stellenausschreibungen
Nr. 67Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche
Ausgeschrieben wird
die Krankenhauspfarrstelle 2 am
Westpfalzklinikum in Kaiserslautern
(Haus der Maximalversorgung)
zur Besetzung durch die Kirchenregierung.
Westpfalzklinikum in Kaiserslautern
(Haus der Maximalversorgung)
zur Besetzung durch die Kirchenregierung.
Der Dienstumfang beträgt 100 v. H. einer hauptamtlichen Krankenhauspfarrstelle.
Bewerberinnen und Bewerber müssen über eine klinische Seelsorgeausbildung (12 Wochenkurs) oder eine äquivalente Seelsorgeausbildung verfügen oder die Bereitschaft mitbringen, diese Qualifikation schnellstmöglich zu erwerben.
Anforderungen zur Besetzung der Pfarrstelle sind:
- Ausrichtung der seelsorgerlichen Arbeit an den Richtlinien für Klinikpfarrerinnen/Klinikpfarrer der EKD, der Evang. Kirche der Pfalz und der Konzeption der Klinik.
- Bereitschaft zur Profilierung der eigenen Arbeit im Sinne einer verantworteten Theologie der Seelsorge.
- Erarbeiten medizinethischer Kompetenzen (ggf. Teilnahme an einer zertifizierten Fort- und Weiterbildung).
- Einbringen in bestehende Organisationszusammenhänge wie Kooperation für Transparenz und Qualität (KTQ), Klinische Ethikberatung etc.
- Zusammenarbeit in einem ökumenischen Team
- Bereitschaft zur 24/7 Rufbereitschaft in ökumenischer Zusammenarbeit
Wir bitten Sie, Bewerbungen unter Beachtung der Bewerbungsrichtlinien vom 13. Mai 2015 und unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 2. September 2022 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
* |
Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Miesenbach
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle Miesenbach mit der dazugehörigen Kirchengemeinde Ramstein im Kirchenbezirk Homburg umfasst 1.892 Gemeindeglieder. Die Predigtstätten sind in Ramstein und Miesenbach.
Die Kirchengemeinden unterhalten als Gebäudebestand zwei Kirchen mit angegliederten Gemeinderäumen und ein Pfarrhaus.
Beide Ortsgemeinden halten eine gute Infrastruktur für Familien vor. Bis vor Corona gab es gut angenommene Krabbelgruppen und Kindergottesdienstarbeit – hier ist nach wie vor Potential vorhanden. Auch eine lebendige Seniorenarbeit findet sich in beiden Gemeinden ebenso wie eine funktionierende ökumenische Zusammenarbeit.
Die Kirchengemeinden gehören der Kooperationszone Westrich bzw. Ost an und sind Mitglieder der Ökumenischen Sozialstation Westpfalz e.V.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 2. September 2022 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
* |
Im Gemeindepädagogischen Dienst im Kirchenbezirk Pirmasens sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei freie Stellen als
Gemeindediakonin / Gemeindediakon (m/w/d)
(in Vollzeit)
(in Vollzeit)
zu besetzen.
Die Aufgabenfelder sind:
- Erarbeitung zielgerichteter Angebote für Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen,
- Initiierung von Projekten und Aktionen mit Ehrenamtlichen in den Regionen des Kirchenbezirks,
- Fortführung einer zeitgemäßen Öffentlichkeitsarbeit.
Die Tätigkeit erfordert Eigeninitiative, Eigenverantwortung und selbstständiges Arbeiten. Didaktisch-methodische Fähigkeiten, religionspädagogische Kompetenz, konzeptionelles Denken und Kompetenzen in der Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden werden vorausgesetzt. Die Stelle setzt eine positive Einstellung zur flexiblen Arbeitszeit (Abend- und Wochenendtermine) und Offenheit für vielfältige pädagogische Arbeitsfelder voraus.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 2. September 2022 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Dekan Ralph Krieger, Tel. 06331-241916
Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für die Jugendarbeit im Kirchenbezirk Neustadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
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eine Jugendreferentin / einen Jugendreferenten (m/w/d)
(in Teilzeit mit 50 v.H., befristet als Elternzeitvertretung bis voraussichtlich 30.09.2023)
(in Teilzeit mit 50 v.H., befristet als Elternzeitvertretung bis voraussichtlich 30.09.2023)
Die Aufgabenfelder sind:
- Beratung und Unterstützung von Kirchengemeinden in der Planung und Durchführung von Kinder- und Jugendarbeit,
- Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen des Kirchenbezirks,
- Durchführung und Begleitung von regionalen Maßnahmen und Projekten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Handlungsfeldern: Freizeitenarbeit, Ferienspiele usw.
- Wahrnehmung der Außenvertretung der Evangelischen Jugend Neustadt,
- Mitarbeit bei bestehenden Projekten der Jugendzentrale /Dekanat.
Die Tätigkeit erfordert Eigeninitiative, Eigenverantwortung und selbstständiges Arbeiten. Didaktisch-methodische Fähigkeiten, religionspädagogische Kompetenz, konzeptionelles Denken und Kompetenzen in der Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden werden vorausgesetzt. Die Stelle setzt eine positive Einstellung zur flexiblen Arbeitszeit (Abend- und Wochenendtermine) und Offenheit für vielfältige pädagogische Arbeitsfelder voraus.
Bewerben können sich (Fach-)Hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 2. September 2022 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Landesjugendpfarrer Florian Geith, Tel. 0631/3642027, Dekan Andreas Rummel, Tel. 06321/398921
Dienstnachrichten
Nr. 68Verwaltungen
Übertragen wurde
die hauptamtliche Verwaltung der
die hauptamtliche Verwaltung der
Pfarrstelle Ludwigshafen-Jona-Kirchengemeinde 2 Pfarrer Florian Grieb, Ludwigshafen, mit Wirkung zum 1. August 2022.
Übertragen wurde
die nebenamtliche Verwaltung der
die nebenamtliche Verwaltung der
Pfarrstelle Dielkirchen-Ransweiler Pfarrerin Anja Best, Dörrmoschel, mit Wirkung zum 1. August 2022,
Pfarrstelle am Potzberg Pfarrer Christoph Bröcker, Glan-Münchweiler, mit Wirkung vom 1. Juli 2022,
Pfarrstelle Olsbrücken Pfarrer Friedhelm Meier, Weilerbach, gemeinsam mit Pfarrer Klaus Zech mit Wirkung vom 1. Juli 2022.
Nr. 69Ruhestand
In den Ruhestand versetzt wird
Pfarrerin Karin Hoffmann, Neustadt, mit Ablauf des 31. Juli 2022,
Pfarrer Heinz Nolte, Mittelbrunn, mit Ablauf des 31. Juli 2022.
Nr. 70Sterbefälle
„Wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir.“ (Hebr. 13,14) | |
Der Herr über Leben und Tod hat aus dieser Zeit | |
Pfarrer i. R. Dankward Kabs in Wachenheim am 1. Mai 2022 im Alter 85 von Jahren abgerufen. |
Mitteilungen
Nr. 71Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)
Speyer, den 9. Juni 2022
Az.: 6 82 02
Az.: 6 82 02
Die Kirchenregierung hat in ihrer Sitzung am 21. Mai 2022 Herrn Ulrich Peter Klein mit Wirkung vom 1. Juni 2022 zum zweiten nichtgeistlichen Beisitzer des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Landeskirche für die Amtsperiode bis zum 30. Juni 2026 berufen.
Zum gleichen Zeitpunkt scheidet Herr Roland Rink aus dem Amt des zweiten nichtgeistlichen Beisitzers des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts aus.
Nr. 72Neuer Lektorenausbildungskurs 2022
Der Missionarisch Ökumenische Dienst der Evangelischen Kirche der Pfalz (Prot. Landeskirche) in Landau bietet ab Herbst 2022 einen neuen Ausbildungskurs für den Dienst als Lektorin bzw. als Lektor in unserer Landeskirche an und lädt interessierte Personen herzlich zur Teilnahme ein.
Interessierte Personen müssen Mitglied der Evangelischen Kirche der Pfalz sein sowie die Voraussetzungen zur Wahl zum Presbyteramt erfüllen (Volljährigkeit, Konfirmation). Zum Lektor bzw. zur Lektorin kann nicht berufen werden, wer hauptamtlich im Verkündigungsdienst tätig ist oder in der Ausbildung für diesen Dienst steht.
Die Ausbildung umfasst 9 ganztägige Studientage zu allen Themen, die für das Lektorenamt wichtig sind, die kontinuierliche Arbeit in Regionalgruppen und Praxiseinheiten in der Kirchengemeinde vor Ort während der gesamten Ausbildung. Die Studientage finden zum Teil in digitaler Form statt, eine entsprechende technische Ausrüstung wird vorausgesetzt.
Die Teilnahme an allen Ausbildungsmodulen ist verbindlich.
Die Ausbildung wird – vermutlich – in zwei Gruppen durchgeführt. Die Gruppengröße soll 25 Teilnehmende nicht übersteigen. Die angemeldeten Personen werden, wenn notwendig, per Losverfahren auf die beiden Gruppen verteilt.
Termine:
- Gruppe 1: 26.11.2022 / 07.01.2023 / 11.02.2023 / 11.03.2023 / 15.04.2023 / 13.05.2023 / 17.06.2023 / 15.07.2023 / 09.09.2023 – jeweils 09:00-17:00 UhrTreffen der MentorInnen: 23.11.2022, 14:30-17:30 Uhr digital per Zoom
- Gruppe 2: 18.11.2023 / 13.01.2024 / 10.02.2024 / 09.03.2024 / 13.04.2024 / 04.05.2024 / 15.06.2024 / 29.06.2024 / 07.09.2024 – jeweils 09:00-17:00 UhrTreffen der MentorInnen: 15.11.2023, 14:30-17:30 Uhr digital per Zoom
Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein Anschreiben mit
- Ihren persönlichen Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Email, Geburtsdatum)
- Ihrem Bild
- einer Erklärung, aus der hervorgeht, dass Sie bereit sind, den Lektorendienst zu übernehmen und ihn nach den Vorschriften des Gesetzes über den Lektorendienst zu führen
- einer kurzen Erläuterung der Motivation zur Lektorenausbildung
- ggf. der Mitteilung, gerne in die Gruppe 2 aufgenommen zu werden
- der Beschluss des zuständigen Presbyteriums, in dem Sie für die Ausbildung vorgeschlagen werden
- das Votum des zuständigen Dekanats
- die Kontaktdaten und die Erklärung der zuständigen Gemeindepfarrerin/des zuständigen Gemeindepfarrers, dass sie/er bereit ist, die Ausbildung als Mentorin/Mentor zu begleiten
Kosten: Die entsendenden Gemeinden zahlen ein Startgeld von 200,- €. Die Teilnehmenden beteiligen sich mit einem Eigenbeitrag von 100,- €. Fahrtkosten werden erstattet.Die Anmeldung ist bis zum 30.09.2022 über den Dienstweg (über Pfarramt und Dekanat) zu richten an:
Missionarisch Ökumenischer Dienst
Westbahnstraße 4
76829 Landau
Westbahnstraße 4
76829 Landau
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz, Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat Bezugspreis jährlich 20,-- € |