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Gesetze und Verordnungen

Nr. 39Verwaltungsvorschrift zur Einführung einer Heizungsrichtlinie

Vom 22. Februar 2022

Auf Grund des § 94 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ordnung des Haushalts- und Vermögensrechts in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) vom 30. November 1978 (ABl. 1979 S. 41, 163), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. April 2021 (ABl. S. 57) geändert worden ist, erlässt der Landeskirchenrat zur Durchführung des § 30 des Gesetzes über die Ordnung des Haushalts- und Vermögensrechts in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) folgende Verwaltungsvorschrift:
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Artikel 1
Richtlinie für klimafreundliches Heizen in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) - Heizungsrichtlinie -
Präambel

Der Klimawandel hat zwei Komponenten für unser kirchliches Handeln – zum einen die Begrenzung der Klimawandelfolgen durch Klimaschutzmaßnahmen, zum anderen den Umgang mit den jetzt schon unvermeidbaren Folgen des Klimawandels. In dieser Richtlinie wird nur die erste Komponente in Form technischer Maßnahmen zum Klimaschutz durch entsprechende Maßnahmen hinsichtlich der Förderung klimagerechter Heizungsenergieanlagen und energetischer Gebäudesanierung in Kirchengebäuden adressiert, um durch eine deutliche Minderung der Treibhausgasemissionen gravierende und unnötige Klimafolgeschäden in der Zukunft zu vermeiden. Gerade die klimagerechte Wärmeversorgung ist der entscheidende Faktor, um das Ziel der Klimaneutralität überhaupt sowie schnellst- und bestmöglich zu erreichen. Über diese Richtlinie hinaus wird der langfristige Umgang mit den weltweiten Klimawandelfolgen zukünftig in der Landeskirche diskutiert und adressiert.
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§ 1
Zweck, Anwendungsbereich

( 1 ) Diese Richtlinie legt ein wesentliches Klimaschutzziel für die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) fest und regelt wesentliche Anforderungen an klimagerechte Heiztechnologien.
( 2 ) Sie gilt für diejenigen Gebäude, die im Eigentum der Evangelischen Kirche der Pfalz, der Kirchenbezirke, der Kirchengemeinden und deren Zusammenschlüsse stehen.
( 3 ) Weitergehende staatliche und kirchliche Regelungen bleiben unberührt.
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§ 2
Einsatz regenerativer Heizenergie

( 1 ) Ab dem 1. Januar 2023 besteht bei dem Einbau von Heizungen in Neubauten bzw. in Bestandsgebäuden die Pflicht zur Nutzung von regenerativer Energie für die Raumheizung. Die thermische Leistung der regenerativen Wärmeerzeuger muss sodann mindestens 25 Prozent der maximalen Heizlast des Gebäudes betragen. Als regenerative Heizenergie gilt hierbei insbesondere:
  1. bei Kirchen und Kapellen klimaeffiziente Elektro-Sitzbankheizungen, die darauf ausgelegt sind, nur während der jeweiligen Veranstaltung genutzt zu werden anstelle eines Heizsystems, das das gesamte Gebäude aufheizt,
  2. der Bezug der Heizwärme über Wärmenetze, die ganz oder überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden oder nach der Planung zum Zeitpunkt der Antragstellung innerhalb von fünf Jahren darauf umgestellt werden,
  3. Solarthermieanlagen,
  4. Ökostrom in Verbindung mit Wärmepumpen oder körpernahen Heizsystemen, wie insbesondere Infrarotheizungen, Unterbankheizungen, elektrische Sitzpolster, – bevorzugt aus selbst erzeugtem Photovoltaik-Strom. Die Emissionen werden über den Stromverbrauch mit dem bundesdeutschen Strommix berechnet.
  5. sofern die nach den Nummern 1 bis 4 genannten Technologien technisch nicht umsetzbar sind: Pelletheizungen, Holzhackschnitzel- und Scheitholzkessel oder Nutzung anderer nachwachsender Rohstoffe.
( 2 ) Thermische Leistung ist die in Kilowatt (kW) angegebene maximale Heizkraft des Wärmeerzeugers. Sie wird nur an sehr kalten Tagen benötigt, um das Gebäude auf der gewünschten Temperatur zu halten oder um ein ausgekühltes Gebäude schnell auf die Soll-Temperatur zu bringen.
( 3 ) Unter Heizlast wird die für die Aufrechterhaltung einer Raumtemperatur benötige Energie verstanden. Sie wird in Watt angegeben und hängt vom Wärmeschutzstandard und den Lüftungsverlusten eines Gebäudes ab. Die Heizlast kann entweder rechnerisch als theoretischer Bedarf oder anhand der tatsächlichen Energieverbräuche berechnet werden.
( 4 ) Ab 1. Januar 2025 gilt bei dem Einbau von Heizungen in Neubauten bzw. in Bestandsgebäuden voraussichtlich die geplante bundesgesetzliche Vorgabe von einem Mindestanteil regenerativer Energie an der Wärmebereitstellung in Höhe von 65 Prozent der Heizlast des Gebäudes.
( 5 ) Für Kirchen können Ausnahmen im Einzelfall zugelassen werden.
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§ 3
Verbot von Ölheizungen

Der Einbau neuer Öl-Heizungsanlagen ist ab dem 1. Januar 2023 verboten. Bestehende Ölheizungen sollen frühestmöglich ausgetauscht werden.
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§ 4
Optimierung der Heizungsanlagen

( 1 ) Vor dem Einbau einer neuen Heizungsanlage ist zu überprüfen, ob durch Wärmedämmmaßnahmen der Wärmebedarf reduziert und dementsprechend die Anlage kleiner dimensioniert werden kann. Heizanlagen sind dem tatsächlichen Heizbedarf des Gebäudes anzupassen.
( 2 ) Bestehende Heizungsanlagen sind zu optimieren und regelmäßig zu warten. Optimierungsmaßnahmen sind dabei insbesondere die Anpassung an den tatsächlichen Wärmebedarf, ein hydraulischer Abgleich, der Austausch von Thermostatventilen, eine Anpassung der Regelung an die jeweilige Nutzung, ein Absenken der Vorlauftemperatur sowie die Dämmung der Heizungs- und Warmwasserzirkulationsleitungen.
( 3 ) Der Stromverbrauch der Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen ist durch angepasste Pumpenleistung und Beschränkung der Laufzeit auf den Heizbetrieb so gering wie möglich zu halten. Pumpen mit einem hohen Stromverbrauch sind durch Hocheffizienzpumpen auszutauschen.
( 4 ) Heizungsanlagen sollen auf niedrige Vor- und Rücklauftemperaturen ausgelegt werden.
( 5 ) Bei nah zusammenliegenden Gebäuden soll geprüft werden, ob ein Nahwärmenetz mit einer gemeinsamen Heizzentrale effizienter als einzelne Heizkessel die Wärme bereitstellt.
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§ 5
Temperierung von Kirchen

( 1 ) Die angepasste Heizstrategie hängt vom Heizsystem sowie von der zukünftigen Nutzungsintensität und der baukulturellen Wertigkeit ab. Die Behaglichkeit, der Bautenschutz, der Erhalt von Kunstgegenständen und Orgel sowie der Energieverbrauch der jeweiligen Kirche sind als Einzelfall zu betrachten und dementsprechend abzuwägen.
( 2 ) Folgende Vorgaben sind zu beachten:
  1. Für den Erhalt von Kunstgegenständen, der Bausubstanz und der Orgel ist nicht die Temperatur maßgeblich, sondern die relative Feuchtigkeit. Es ist eine möglichst konstante relative Feuchte zwischen 45 bis 65 Prozent anzustreben. Die Änderungen der relativen Feuchte sollten 30 Prozent im Jahr und 10 Prozent während eines Tages nicht überschreiten. Dies kann nur eingehalten werden, wenn die Differenz zwischen Grund- und Nutzungstemperatur 5 Grad Celsius nicht überschreiten. Daher ist bei Kirchen mit einer hohen baukulturellen Wertigkeit die Regelung der Heizung und / oder einer Lüftung über Feuchtefühler oft zweckmäßig.
  2. Elektroheizungen in Kirchen sind nicht zur Grundtemperierung ausgelegt. Sie sollen nur während der Nutzungszeiten geschaltet werden. Dies ist insbesondere bei elektrischen Unterbankstrahlern oder Infrarotheizungen der Fall. Auf den Feuchtehaushalt ist laufend zu achten.
  3. Bei einer zentralen Heizungsanlage wird während der benutzungsfreien Zeit eine Grundtemperierung von 8 Grad Celsius angestrebt. Bei einer Grundtemperatur unter 8 Grad Celsius ist es wichtig auf die relative Feuchte im Jahresverlauf zu achten, so dass keine Feuchteschäden entstehen. In kritischen Zeiten, wie im Frühjahr und Herbst sowie bei intensiver Nutzung sollte die Temperierung dem Feuchtehaushalt angepasst werden.
  4. Mit zentralen Heizungsanlagen soll die Nutzungstemperatur von 12 Grad Celsius bei Gottesdiensten grundsätzlich aus bauphysikalischen Gründen nicht überschritten werden. In Ausnahmefällen können im Einzelfall die 12 Grad Celsius auch überschritten werden. Bei größerem Wärmebedarf (Kanzelboden, OrgelspielerIn) empfehlen sich zuschaltbare Heizfolien / -teppiche oder Wärmeparavents.
  5. Eine zeit-, temperatur- und feuchteabhängige Regelung trägt sowohl zum Bautenschutz als auch zum Energiesparen erheblich bei, so dass eine solche Installation empfohlen wird.
  6. In Kirchen, besonders in solchen mit einer hohen baukulturellen Wertigkeit (Wandmalereien, Orgel, etc.) soll sich die Temperatur möglichst langsam ändern, nicht mehr als maximal 0,5 bis 1,5 Grad Celsius.
  7. Die Zuluft-Temperatur bei Warmluftheizungen soll 45 Grad Celsius nicht überschreiten.
  8. Als Alternative zu Warmluftheizungen sollten bevorzugt Systeme eingebaut werden, die auf Strahlungswärme basieren und die Wärme auf die Personen konzentrieren.
  9. Die Aufenthaltsqualität bei niedrigeren Temperaturen kann durch Angebote wie Sitzkissen, Wolldecken und warme Kleidung gesteigert werden.
  10. Die sogenannte Winterkirche, das Nutzen des Gemeindesaals oder eines anderen geeigneten Raums während der Wintermonate ist oft eine gute Lösung, um Energiekosten zu sparen und Bauschäden zu vermeiden. In der dann ungenutzten Kirche ist eine regelmäßige Kontrolle der Luftfeuchtigkeit geboten.
  11. Die in den Ziffern 1 bis 7 genannten Werte stellen Richtwerte dar. Werden in Ausnahmefällen diese Werte in einem Kirchengebäude nicht erreicht, ohne dass das Bauwerk oder dessen Einrichtung Schaden nimmt, kann von den Werten abgewichen werden.
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§ 6
Warmwasserbereitung

( 1 ) Bei der Entscheidung für die Warmwasserbereitung hinsichtlich Bestandsanlagen muss die Effizienz des Gesamtsystems – Erwärmung, Speicherung, Transport – mit den jeweiligen Verlusten herangezogen werden. Bei dezentralen, geringen Verbräuchen, wie zum Beispiel in einem Gemeindehaus, ist daher häufig ein elektrischer Durchlauferhitzer am effizientesten. Die Zahl der Zapfstellen sollte möglichst begrenzt werden.
( 2 ) Solarthermie-Anlagen können umweltschonend das Warmwasser bereitstellen und die Heizung unterstützen. Als Alternative sollte geprüft werden, ob die Kombination einer Photovoltaikanlage mit einer Wärmepumpe für die Erwärmung von Brauchwasser effizienter ist.
( 3 ) Bei der Entscheidung für die Warmwasserbereitung von neuen oder sanierten Anlagen wird der Einsatz einer dezentralen Trinkwasseranlage empfohlen. Dabei soll ein elektrischer Durchlauferhitzer eingesetzt werden.
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§ 7
Genehmigungsverfahren

Der Einbau einer neuen oder der Umbau einer bestehenden Heizungsanlage ist gemäß § 34 Absatz 2 Nummer 3 der Kirchengemeindeordnung durch die Bezirkskirchenräte genehmigungspflichtig. Die Umsetzung der Heizungsenergierichtlinie ist dabei zwingend. Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn und soweit die landeskirchliche Bauabteilung schriftlich bestätigt hat, dass die Maßnahme die Vorgaben dieser Verordnung über klimagerechte Heizanlagen umsetzt.
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Artikel 2
Änderung der Baurichtlinie

Die §§ 11 bis 14 der Baurichtlinie vom 21. April 2015 (ABl. S. 62), die durch Artikel 1 der Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 2019 (ABl. S. 203) geändert worden ist, werden aufgehoben.
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Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
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Speyer, den 22. Februar 2022
- Landeskirchenrat -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Bekanntmachungen

Nr. 40Fürbitte für die 3. Tagung der 13. Landessynode vom 18. bis 21. Mai 2022

Speyer, 30. März 2022
Az.: 1/07-01-04
Die Landessynode wird vom 18. bis 21. Mai 2022 zu ihrer diesjährigen Frühjahrstagung digital per Videokonferenz zusammentreten.
Auf der Tagesordnung stehen u. a. der Entwurf eines Gesetzes zur effizienteren Nutzung kirchlicher Gebäude in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche), der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Rechts der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) an die Erfordernisse des neuen Umsatzsteuerrechts nach § 2 b UStG – Umsatzsteueranpassungsgesetz sowie der Entwurf eines Beschlusses zur Änderung der Geschäftsordnung für die Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche).
Weitere Verhandlungsgegenstände sind u. a. die Berufung von Synodalen, der Bericht der Kirchenpräsidentin, der Verhandlungsgegenstand „Zukunft_Raum_Kirche“, die Mittelfristige Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2028, eine Information über den Sachstand der Umsetzung des Synodalbeschlusses vom November 2021 „Klimaerhitzung abmildern und biologische Vielfalt erhalten“, der Verhandlungsgegenstand „Christliche Friedensethik im Angesicht kriegerischer Auseinandersetzungen – Impulsreferat, Aussprache, Positionierung“ sowie Berichte Gesamtkirchlicher Dienste.
Wir bitten, in den Gemeindegottesdiensten am Sonntag Jubilate, dem 8. Mai 2022, sowie am Sonntag Kantate, dem 15. Mai 2022, der Synode und ihren Beratungen fürbittend zu gedenken.

Nr. 41Kollekte Hoffnung für Osteuropa

Az.: 3 520/02-13
Speyer, den 4. Mai 2022
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2022 (ABl. 2021 S. 85) ist in unserer Landeskirche an Pfingstsonntag, den 05.06.2022, die Kollekte “Hoffnung für Osteuropa“ zu erheben.
Motto der diesjährigen Aktion: „Hoffnung stärken“
Zweckbestimmung:
„HOFFNUNG FÜR OSTEUROPA“ ist ein evangelisches Netzwerk gegen Armut und Ausgrenzung. Es will beim Aufbau sozialer Strukturen und diakonischer Einrichtungen helfen. "Hilfe zur Selbsthilfe" erfolgt über Erfahrungsaustausch und Kooperation mit einheimischen kirchlichen oder zivilgesellschaftlichen Partner*innen. Internationale Begegnungen und Partnerschaften zwischen den Kirchen sollen zur Völkerverständigung beitragen und die Ökumene stärken.
Folgender Aufgabenbereich steht in diesem Jahr im Vordergrund:
Im Mittelpunkt der diesjährigen Eröffnung steht die Begegnung mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche und ihrer Diakonie im Kaukasusland Georgien. Die Pfälzische Aktion Hoffnung für Osteuropa unterstützt unter anderem ein Altenheim, die häusliche Pflege und Suppenküchen. Die Stiftung Ev. Kirche und Diakonie Georgien in St. Ingbert ist die deutsche und saarpfälzische Partnerin der Pfälzischen Aktion Hoffnung für Osteuropa. Sie fördert neben der Diakonie schwerpunktmäßig den Jugendaustausch. Sie berichtet dem Vergabeausschuss von Hoffnung für Osteuropa.
Liebe Gemeindemitglieder,
gerade in der jüngsten Zeit hat sich gezeigt, dass Partnerschaften wichtig sind. Unsere Pfälzischen Partner*innen der Aktion Hoffnung für Osteuropa konnten aufgrund jahrelanger Erfahrungen in der Ukraine-Hilfe kompetent Unterstützung leisten. Pflegen wir Partnerschaften durch Begegnung, den Austausch auf Augenhöhe und durch finanzielle Unterstützung.
Zur Unterstützung der Projekte aller derzeit zehn Pfälzer Initiativen wird die heutige Kollekte „HOFFNUNG FÜR OSTEUROPA“ erhoben. Setzen Sie mit Ihrer Spende ein Zeichen für eine „Kultur des Teilens“, damit Menschen nicht zuschanden werden in ihrer Hoffnung.
Bitte unterstützen Sie diese wichtige Arbeit!
Spendenkonto
Hoffnung für Osteuropa
Evangelische Bank eG
IBAN: DE50 5206 0410 0000 0025 00
BIC: GENODEF1EK1
https://www.diakonie-pfalz.de/diakonie-pfalz/diakonie-international/hoffnung-fuer-osteuropa
Weitere Informationen
Internetadressen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Georgien:
www.elkg.org und www.ev-luth-kirche-georgien.de
Bankverbindung der Stiftung:
IBAN DE 39 5925 2046 0042 0044 46,
BIC: SALADE 51 NKS (Sparkasse Neunkirchen/Saar)
Abrechnung:
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden online im Portal der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.

Nr. 42Kollekte für die Ökumene- und Auslandsarbeit 2022

Az.: 3 360/09-3
Speyer, den 4. Mai 2022
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2022 (ABl. 2021 S. 85) ist in unserer Landeskirche am 2. Sonntag nach Trinitatis eine Kollekte für die Ökumene- und Auslandsarbeit zu erheben.
Kollektenzweck: „Fremdheit überwinden“
Vorlesetext:
Wie können wir als Menschen mit unterschiedlicher Geschichte und Herkunft zusammenleben, so dass alle zu ihrem Recht kommen? Kirchen und Gemeinden sind Orte der Begegnung, in denen Vertrauen entstehen und Fremdheit überwunden werden kann. Deshalb wollen wir Veranstaltungsformate unterstützen, die die Begegnung von ganz verschiedenen Menschen und Gruppen ermöglichen, um die Wahrnehmung für die Erfahrungen der jeweils anderen zu schärfen.
Pädagogisches Material, Bildungsangebote und künstlerische Formen wie z.B. Theater und Musik sollen dazu beitragen, dass Menschen die Geschichten ihres Lebens miteinander teilen können.
Erläuterungen:
Die christliche Kirche ist von Anbeginn geprägt durch viele verschiedene Menschen und Milieus, Sprachen und Lebensweisen. Zusammenleben ist nie konfliktfrei; es geht darum, mit Unterschieden umzugehen und mit- und voneinander zu lernen. Als Kirche setzen wir uns verstärkt gegen verschiedene Formen von Rassismus ein, z.B. die Feindlichkeit gegenüber Sinti und Roma. Dazu bringen wir Bildungsmaterial für Gemeinden und Formate für kreative Aktionen auf den Weg.
Fürbittengebet:
Gott, als deine Ebenbilder sind wir geschaffen: einzigartig, kostbar und schön. Hilf uns, deine Menschenvielfalt zu achten, einander gutzutun und füreinander einzustehen. Lass uns entdecken, wie wir unsere Lebensgeschichte miteinander teilen können und zum Segen werden für die Welt.
Geistliches Wort:
„Hier ist nicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Sklave noch Freier, hier ist nicht Mann noch Frau; denn ihr seid allesamt einer in Christus.“ (Galater 3,28)
Ansprechpartnerin:
Sabine Dreßler, Referat Menschenrechte, Migration und Integration, E-Mail: sabine.dressler@ekd.de
Abrechnung:
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden online im Portal der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.

Stellenausschreibungen

Nr. 43Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche

Die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) sucht für ihre oberste Behörde, den Landeskirchenrat in Speyer,
eine geistliche Oberkirchenrätin / einen geistlichen Oberkirchenrat (m/w/d)
Ausgeschrieben wird gemäß § 82 Absatz 2 der Kirchenverfassung die Stelle
einer geistlichen Oberkirchenrätin / eines geistlichen Oberkirchenrats (m/w/d)
beim Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche).
Er / Sie ist Teil eines Kollegiums mit einer besonderen Verantwortung für die Leitung eines Dezernats. Zum Geschäftsbereich des Dezernats gehören derzeit u. a.:
  1. Kirchenbezirke Bad Bergzabern, Germersheim, Landau, Neustadt, Speyer
  2. Diakonie
  3. Evangelische Kindertagesstätten
  4. Inklusion und Integration
  5. Seniorinnen- und Seniorenarbeit
  6. Demografische Entwicklung
  7. Missionarische Dienste (Volks- und Weltmission)
  8. Friedens- und Umweltarbeit
  9. Prädikantinnen und Prädikanten sowie Lektorinnen und Lektoren
  10. Ökumene und Catholica
  11. Partnerkirchen
  12. Evangelische Diaspora
  13. Verbindung zu anderen Religionsgemeinschaften
  14. Gottesdienst, Liturgie, Gesangbuch
  15. Kindergottesdienst
  16. Kirchenmusik
  17. Orgel- und Glockenangelegenheiten
  18. Kollekten
Die derzeitige Geschäftsverteilung findet sich im Amtsblatt der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) 2021, S. 118 (Landeskirchenrat / Evangelische Kirche der Pfalz (evkirchepfalz.de)). Eine Änderung der Geschäftsverteilung ist vorbehalten.
Die Berufung erfolgt aufgrund einer Wahl durch die Landessynode für die Dauer von sieben Jahren. Bewerben können sich alle ordinierten Pfarrerinnen und Pfarrer im Dienst einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Bewerbende sollten über mehrjährige Führungserfahrung – idealerweise auch im Zusammenhang mit Veränderungsprozessen und im Bereich der kirchlichen Verwaltung – verfügen, einen kooperativen und motivierenden Führungsstil pflegen sowie eine gute analytische und strukturierte Arbeitsweise aufweisen.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Herr Oberkirchenrat Manfred Sutter, Tel. 06232 667-116,
E-Mail: manfred.sutter@evkirchepfalz.de.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail (bitte in einer pdf-Datei) bis zum 15. Juli 2022 an dezernat.1@evkirchepfalz.de.
Evangelische Kirche der Pfalz
(Protestantische Landeskirche)
- Landeskirchenrat -
Dezernat 1
Domplatz 5
67346 Speyer
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Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle 4 für die Arbeit als Referentin oder Referent auf der Fachbereichsebene bei der Evangelischen Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft zur Besetzung auf Zeit durch die Kirchenregierung.
Der derzeitige Stelleninhaber steht zur Wiederbesetzung zur Verfügung.
Wir bitten Sie, Bewerbungen unter Beachtung der Bewerbungsrichtlinien vom 13. Mai 2015 und unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 10. Juni 2022 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
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Ausgeschrieben wird
die Stadtjugendpfarrstelle Kaiserslautern
zur Besetzung durch die Kirchenregierung.
Die Pfarrstelle wird auf Zeit besetzt.
Die Stadtjugendpfarrerin / der Stadtjugendpfarrer ist zum Dienst der Verkündigung und Seelsorge an jungen Menschen berufen und sollte Freude an vielfältigen und phantasievollen Formen der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit haben.
Aufgabengebiete:
Gewinnung, Schulung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden und im Kirchenbezirk,
Beratung und Unterstützung von Kirchengemeinden in der Planung und Durchführung von Kinder- und Jugendarbeit,
  • Geschäftsführung für das Stadtjugendpfarramt mit einer hauptamtlichen Jugendreferentin / einem hauptamtlichen Jugendreferenten, einer/einem geringfügig Beschäftigten und Ehrenamtlichen der Evangelischen Jugend Kaiserslautern
  • Begleitung von und Zusammenarbeit mit den Gremien der Evangelischen Jugend
  • Konzeptionelle Entwicklung und Aufbau einer Protestantischen Jugendkirche
  • Seelsorge
  • Durchführung und Begleitung von regionalen Maßnahmen und Projekten in der Arbeit mit und für Kinder(n), Jugendliche(n) und junge(n) Erwachsene(n) in folgenden Handlungsfeldern:
    • Projektarbeit (inkl. innovativen Projekten), Jugendgottesdienste, Jugendkulturarbeit, Ökumene, dekanatsweite Angebote in der Konfirmanden- und Jugendarbeit
    • Öffentlichkeitsarbeit des Stadtjugendpfarramts,
    • Wahrnehmung der Außenvertretung der Evangelischen Jugend Kaiserslautern.
  • Mitarbeit in kirchenbezirklichen, landeskirchlichen und außerkirchlichen Gremien, Ausschüssen und Arbeitskreisen.
Anforderungen:
Die Tätigkeit erfordert Leitungskompetenz, Eigeninitiative, Eigenverantwortung und selbstständiges Arbeiten. Didaktisch-methodische Fähigkeiten, religionspädagogische Kompetenz, Organisationstalent, konzeptionelles Denken und Kompetenzen in der Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden ebenso vorausgesetzt wie die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit dem Gemeindepädagogischen Dienst (GPD), mit denen gemeinsam in einem Haus gearbeitet wird.
Die Jugendkirchenarbeit befindet sich derzeit in der Konzeptionsphase und erfordert Lust auf dieses Experimentierfeld und fordert konzeptionelle Entscheidungen.
Wir bitten, Bewerbungen unter Beachtung der Bewerbungsrichtlinien vom 13. Mai 2015 und unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 10. Juni 2022 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
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Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Olsbrücken
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle Olsbrücken im Kirchenbezirk an Alsenz und Lauter umfasst 1.071 Gemeindeglieder. Die Predigtstätten sind in Olsbrücken, Frankelbach und Wörsbach.
Die Kirchengemeinde Olsbrücken unterhält als Gebäudebestand eine Kirche, ein Pfarrhaus und ein Gemeindehaus. Alle Gebäude sind in einem sehr guten Zustand. Das Pfarrhaus ist energetisch saniert. Die Kirchengemeinde ist finanziell solide aufgestellt.
Die Kirchengemeinde hat ein engagiertes Presbyterium. Eine Verwaltungskraft in Teilzeit unterstützt die künftige Stelleninhaberin / den künftigen Stelleninhaber im Pfarrbüro. Kirchenmusikalisch werden die Gottesdienste gestaltet durch zwei „feste“ Organistinnen und Organisten, die im Wechsel die Gottesdienste begleiten.
Die Kirchengemeinde gehört der Kooperationszone Otterbach / Otterberg an. Seit vielen Jahren bestehen eine enge Kooperation und gute Zusammenarbeit mit den benachbarten Kirchengemeinden in der Region. Die Bereitschaft zur Teamarbeit wird erwartet. Die Kirchengemeinde ist Mitglied der Ökumenischen Sozialstation Otterberg.
Die Kirchengemeinde freut sich auf eine Pfarrperson, die ihre Schwerpunkte in Seelsorge und Verkündigung sieht.
Die künftige Stelleninhaberin / der künftige Stelleninhaber erhält einen Zusatzauftrag auf Kirchenbezirksebene.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 10. Juni 2022 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
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Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für das Prot. Dekanat Neustadt zum 1. September 2022
eine Gemeindediakonin / einen Gemeindediakon (m/w/d)
(in Vollzeit)
für die Einsatzbereiche Edenkoben und Elmsteiner Tal.
Mit der Stelle sind folgende Aufgaben verbunden:
  • Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden in der Kooperationszone,
  • Jugend- und Seniorenarbeit,
  • Gottesdienste,
  • Kasualien,
  • weitere Schwerpunkte der Gemeindearbeit nach Begabung.
Die Tätigkeit erfordert Eigeninitiative, Eigenverantwortung und selbstständiges Arbeiten. Didaktisch-methodische Fähigkeiten, religionspädagogische Kompetenz, konzeptionelles Denken und Kompetenzen in der Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden werden vorausgesetzt. Die Stelle setzt eine positive Einstellung zur flexiblen Arbeitszeit (Abend- und Wochenendtermine) und Offenheit für vielfältige pädagogische Arbeitsfelder voraus.
Bewerben können sich (Fach)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 10. Juni 2022 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Dekan Andreas Rummel, Tel. 06321/398921
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Im Gemeindepädagogischen Dienst im Kirchenbezirk Pirmasens sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei freie Stellen als
Gemeindediakonin / Gemeindediakon (m/w/d)
(in Vollzeit)
zu besetzen.
Die Aufgabenfelder sind:
  • Erarbeitung zielgerichteter Angebote für Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen,
  • Initiierung von Projekten und Aktionen mit Ehrenamtlichen in den Regionen des Kirchenbezirks,
  • Fortführung einer zeitgemäßen Öffentlichkeitsarbeit.
Die Tätigkeit erfordert Eigeninitiative, Eigenverantwortung und selbstständiges Arbeiten. Didaktisch-methodische Fähigkeiten, religionspädagogische Kompetenz, konzeptionelles Denken und Kompetenzen in der Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden werden vorausgesetzt. Die Stelle setzt eine positive Einstellung zur flexiblen Arbeitszeit (Abend- und Wochenendtermine) und Offenheit für vielfältige pädagogische Arbeitsfelder voraus.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 10. Juni 2022 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Dekan Ralph Krieger, Tel. 06331-241916

Nr. 44Stellenausschreibungen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland

Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) e.V. sucht für ihre Geschäftsstelle, die Ökumenische Centrale (ÖC), in Frankfurt am Main zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Theologischen Referenten in der Ökumenischen Centrale
(Arbeitsbereiche: 50% Referat für die Evangelische Kirche in Deutschland +
50% Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) (in Kombination: 100%)

(m/w/d)
Ist für Sie Vielfalt eine Bereicherung? Lernen Sie gerne andere Traditionen und Ansichten kennen? Liegt Ihnen die Ökumene am Herzen? All das finden Sie in der ÖC, in der drei weitere Theologische Referentinnen und Referenten aus unterschiedlichen Konfessionsfamilien (orthodox, freikirchlich, römisch-katholisch) mit den Delegierten und Kirchenleitungen der 25 Mitgliedskirchen zusammenarbeiten, um die Einheit der Kirche zu fördern und die Vielfalt zu erhalten.
Sie bringen mit:
  • Leidenschaft für die ökumenische Arbeit
  • Freude an der Zusammenarbeit in einem kleinen, agilen und multikonfessionellen Team
  • Offenheit für die Begegnung mit anderen Traditionen, Konfessionen und Ansichten
  • Kreative Impulse für neue und bestehende Projekte und Formate der ACK
  • Kommunikationsbereitschaft mit innerkirchlichen und außerkirchlichen Netzwerken
  • Interesse für die Themen der Migration, der internationalen Gemeinden, der Interkulturalität und des Interreligiösen Dialogs (darin auch Begleitung des Projekts „Weißt du, wer ich bin?“)
  • Anstöße für den Pilgerweg der Gerechtigkeit und des Friedens sowie für die Ökumenische FriedensDekade
  • Vertrautheit mit den Strukturen der Ökumene und der eigenen Kirche
  • Fähigkeit, die Themen der Ökumene in die eigene Kirche zu vermitteln und umgekehrt
  • Bereitschaft zur Schriftleitung der Ökumenischen Rundschau
  • Freude am Schreiben von wissenschaftlichen und öffentlichkeitswirksamen Texten (z. B. Artikel für Publikationen der ACK, Beiträge, Pressemitteilungen, Reportagen, Social-Media-Beiträge)
  • Motivation zum Aufbau und zur Pflege einer Social-Media-Arbeit
  • Freude am Fotografieren
  • Engagement für die Akualität und Benutzerfreundlichkeit der Homepage (CMS-System Typo 3)
Wir setzen voraus:
  • Ein abgeschlossenes Studium der evangelischen Theologie (Pfarramtsstudium mit Abschluss von mind. des 1. Kirchlichen Examens / Master / Diplom)
  • Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD
  • Sicherer Umgang mit den MS-Office-Programmen
  • Rhetorische und stilistische Sicherheit
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten und Belastbarkeit
  • Bereitschaft zu Reisetätigkeit und gelegentlicher Wochenendarbeit
Wir bieten:
  • Ökumene pur in unserem Team und in der täglichen Arbeit
  • Kreativität und Freiheit, eigene Themen zu setzen und neue Projekte zu entwickeln
  • Eine anregende Mischung aus Bürozeiten, mobiler Arbeit und Reisetätigkeit
  • Kennenlernen vieler interessanter Menschen mit ihren unterschiedlichen konfessionellen Zugehörigkeiten
  • Einblicke in die religiöse Landschaft in Deutschland und international
  • Offenheit für Fort- und Weiterbildungswünsche
  • Eine Vergütung nach der Dienstvertragsordnung der EKD entsprechend des TVöD mit den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (z. B. Zusatzversorgungskasse) oder bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen eine Vergütung in Anlehnung an die Pfarrbesoldung
Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte ausschließlich per Mail (in einer pdf-Datei) bis zum 5. Juni 2022 an:
Monika Donat, Assistenz der Geschäftsführung, monika.donat@ack-oec.de
Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsführerin der ACK, Frau Dr. Verena Hammes (Tel.-Nr. 069/247027-11, Email: verena.hammes@ack-oec.de), zur Verfügung.

Dienstnachrichten

Nr. 45Verwaltungen

Übertragen wurde die nebenamtliche Verwaltung der
Pfarrstelle Rhodt unter Rietburg-Frankweiler Pfarrer Martin Anefeld, Landau-Nußdorf, mit Wirkung vom 1. Mai 2022,
Pfarrstelle Dielkirchen-Ransweiler Pfarrer Sebastian Best, Dörrmoschel, mit Wirkung vom 7. April 2022,
Pfarrstelle Lambsheim Pfarrer Sören Rockenbach, Ludwigshafen, mit Wirkung vom 1. Juni 2022,
Pfarrversehung Ludwigshafen-Rheingönheim Pfarrer Michael Lupas, Ludwigshafen, gemeinsam mit Pfarrer Georg Weber, Ludwigshafen, mit Wirkung vom 1. Mai 2022.

Nr. 46Besetzungen

Der Landeskirchenrat bestätigt die Wahl von
Pfarrer Mathias Gaschott, Hinzweiler, zum Inhaber der Pfarrstelle 1 Zwölf-Apostel-Kirche Frankenthal mit Wirkung zum 14. August 2022,
Dekan Volker Janke, Landau, zum Inhaber der Pfarrstelle Landau-Mitte 2, verbunden mit dem Dekanat, mit Wirkung zum 1. Oktober 2022,
Pfarrer Dr. Paul Metzger, Bockenheim, zum Inhaber der Pfarrstelle Ludwigshafen Jona Kirchengemeinde 2 - jetzt Pfarrstelle Ludwigshafen-Pfingstweide, verbunden mit dem Dekanat, mit Wirkung vom 1. Mai 2022,
Pfarrer Bernd Rapp, London, zum Inhaber der Pfarrstelle Rhodt unter Rietburg-Frankweiler mit Wirkung zum 1. August 2022,
Pfarrerin Janina Tamm, Neunkirchen a. P., zur Inhaberin der Pfarrstelle Pirmasens-West mit Wirkung zum 1. Juli 2022.

Nr. 47Dienstleistungen

Zur Dienstleistung zugewiesen wurde dem
Kirchenbezirk Landau Pfarrerin Andrea Cordas, Gleisweiler, mit Wirkung vom 15. Mai 2022,
Kirchenbezirk Ludwigshafen Pfarrer Andreas Kohlstruck, Ludwigshafen, mit Wirkung zum 1. August,
Landeskirchenrat Dekanin Barbara Kohlstruck, Ludwigshafen, mit Wirkung vom 1. Mai 2022.

Nr. 48Beurlaubungen

Beurlaubt wird
Pfarrer Uwe Schutte, Dreisen, mit Wirkung vom 1. September 2022 für die Dauer von 6 Jahren zum Auslandsdienst der EKD in Swakopmund/Walvisbay, Namibia.

Nr. 49Ruhestand

In den Ruhestand tritt
Pfarrer Hans-Jürgen Mang, Pirmasens, mit Ablauf des 30. Juni 2022.

Nr. 50Sterbefälle

„Denn ich weiß wohl, was ich für Gedanken über euch habe, spricht der Herr: Gedanken des Friedens und nicht des Leides, dass ich euch gebe Zukunft und Hoffnung.“
Jeremia 29,11
Der Herr über Leben und Tod hat aus dieser Zeit
Pfarrer Detlev Besier
in Kaiserslautern am 26. März 2022 im Alter von 62 Jahren,
Pfarrer i. R. Erhard Jahreis
in Beindersheim am 10. April 2022 im Alter von 91 Jahren,
Amtsrätin i. K. i. R. Hilde Nabinger
in Speyer am 27. März 2022 im Alter von 84 Jahren
abgerufen.
Grafik
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz,
Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat
Bezugspreis jährlich 20,-- €