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Heizkosten für Berufsanfänger im pfarramtlichen Dienst
vom 21. August 1981
(ABl. 1981 S. 128)
# 1 Bei Pfarrern auf Probe, denen erstmals ein Pfarrhaus zugewiesen wird, kann der Kostenaufwand für die Füllung des Heizöltanks – zumal bei alten und großen Pfarrhäusern – zu einer Härte führen. 2 Der Landeskirchenrat hat keine Bedenken, dass die Kirchengemeinde in solchen Fällen die erstmalige Füllung vorfinanziert. 3 Dieser Betrag bleibt zinsfrei und ist innerhalb von zwei Jahren in gleichen Monatsraten zu tilgen. 4 Alle späteren Heizöllieferungen erfolgen unmittelbar auf Rechnung des Verwalters der Pfarrstelle.