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Richtlinien des Diakonischen Werkes für die Fachberatung und Aufsicht in Kindertagesstätten im Bereich der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)

vom 12. Mai 2000

(ABl. 2000 S. 106)

Der Hauptausschuss des Diakonischen Werkes hat gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Diakonie auf seiner Sitzung vom 12. Mai 2000 folgende Richtlinien beschlossen:
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Vorwort

Evangelische Kindertagesstätten sind ihrem Wesen nach Bestandteil gemeindlicher Diakonie. Das Diakonische Werk dient durch seine Fachberatung und Aufsicht der Profilierung und Qualifizierung evangelischer Kindertagesstättenarbeit. Die Fachberatung steht im ständigen Dialog mit dem pädagogischen Handlungsfeld Kindertagesstätte. Sie beobachtet gesellschaftliche Entwicklungen und reagiert auf die sich wandelnden Bedürfnisse von Kindern und Familien in einer sich ständig verändernden Gesellschaft. Sie unterstützt Einrichtungen und Träger bei ihrer Aufgabe, kindgerechte und familienfreundliche pädagogische Konzepte zu verwirklichen.
Neben der Fachberatung nimmt das Diakonische Werk – unbeschadet der fachlichen und rechtlichen Verantwortung des Trägers – auch aufsichtliche Funktionen und die Aufgaben eines Spitzenverbandes der freien Wohlfahrtspflege wahr.
Fachberatung und Aufsicht sind bezogen auf das Leitbild der Diakonie. Sie wollen sich im Wesentlichen als Hilfen und Unterstützung verstanden wissen.
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I. Fachberatung

berät
  • Sie sichert pädagogische Standards durch entsprechende Grundsätze und Richtlinien.
  • Sie bietet Fortbildungen, Fachtagungen und Teamklausuren zur Qualifizierung der pädagogischen und religionspädagogischen Arbeit.
  • Sie informiert über aktuelle Entwicklungen im Kindertagesstättenbereich.
  • Sie unterstützt Leitungskräfte und das gesamte Fachpersonal bei der Organisation des Kindergartenalltags.
begleitet
  • Sie erarbeitet gemeinsam mit den pädagogischen Fachkräften, den Presbyterien und engagierten Eltern und Gemeindegliedern ein kirchengemeindeorientiertes Einrichtungskonzept.
  • Sie vermittelt im Spannungsfeld zwischen Träger, Team, Eltern und öffentlichen Stellen.
  • Sie begleitet Träger in der Klärung von Rechts- und Finanzfragen und unterstützt sie in der Ausübung ihrer Trägerfunktion.
  • Sie organisiert Gesprächs- und Arbeitsgemeinschaften für Leitungskräfte, pädagogische und hauswirtschaftliche Fachkräfte, Eltern und Träger.
  • Sie kooperiert mit Verwaltungsämtern, Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, kinder- und familienpolitisch relevanten Gremien und Ausbildungsstätten.
bewegt
  • Sie initiiert bedarfsgerechte Angebote, Projekte und Modelle vor Ort und landeskirchenweit, als Beitrag zum diakonischen Gemeindeaufbau.
  • Sie regt Leitbildprozesse an.
  • Sie formuliert und überprüft Qualitätsstandards.
  • Sie setzt sich ein für die Sicherung der Finanzierung.
  • Sie vertritt fachliche, kirchliche, personelle und gemeinsame Trägerinteressen gegenüber öffentlichen Behörden auf kommunaler Ebene, Landes- und Bundesebene, bei Beachtung der rechtlichen Selbstständigkeit der Träger.
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II. Aufsicht

  • Sie achtet auf die konkrete Umsetzung des Leitbildes Diakonie.
  • Sie fördert die Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes und dessen Fortschreibung.
  • Sie prüft die Arbeit mit Kindern und Eltern auf ihre Fachlichkeit und Sachgemäßheit.
  • Sie achtet auf die Kooperation mit kirchlichen Fachdiensten und Einrichtungen.
  • Sie sorgt für die Einhaltung kirchlicher und staatlicher Gesetze, Richtlinien und Verordnungen in Kindertagesstätten; hierzu ist ihr der Zugang zu den evangelischen Kindertagesstätten zu ermöglichen.
Die Aufsicht erfolgt durch:
  • Einrichtungsbesuche, Beratung, Begleitung, Unterstützung, Überprüfung und Klärung von Sachverhalten gemeinsam mit Träger, Leitung, Team einer Einrichtung und den betroffenen Personen.
  • Dokumentation des Sachverhalts und Erarbeitung einer Stellungnahme, die auch dem Träger zugeleitet wird.
  • Benachrichtigung von anderen Aufsicht führenden kirchlichen Stellen.
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III. Spitzenverband

Das Diakonische Werk Pfalz vertritt als anerkannter Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege die evangelischen Kindertagesstätten und ihre Träger auf Länderebene (Rheinland-Pfalz und Saarland) und Bundesebene.
  • Es ist Mitglied der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im Land Rheinland-Pfalz, im Saarland und Mitglied der Landesjugendhilfe-Ausschüsse. Es vertritt die evangelischen Einrichtungen in Fachverbänden und Gremien des Diakonischen Werkes der EKD.
  • Es tritt für die Absicherung der qualifizierten pädagogischen Arbeit ein.
  • Es setzt sich für die Bedürfnisse und Interessen der Kinder und ihrer Familien ein.
  • Es trifft Vereinbarungen mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden über die fachlichen Voraussetzungen des Personals in Kindertagesstätten.
  • Es nimmt Stellung zu Gesetzesvorhaben, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften und zur Festsetzung der Elternbeiträge in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
  • Es ist an der öffentlichen Jugendhilfeplanung beteiligt.
  • Es nimmt teil an Einrichtungsbegehungen im Rahmen der „Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“ gemäß § 85 SGB VIII (früher Heimaufsicht genannt).
Anhang: Rechtsgrundlagen1#

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1 ↑ Anhang hier nicht abgedruckt; es handelt sich um Auszüge aus dem Gesetz und der Satzung über die Diakonie in der Landeskirche, die im vollen Wortlaut unter Ablage Nr. 150 und 151 enthalten sind.