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§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenische Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz im Bereich der Diözese Speyer und der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)
vom 9. November 2005
(ABl. 2005 S. 183)
Inhaltsverzeichnis
Der Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. und das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) schließen im Einvernehmen mit dem Bischöflichen Ordinariat und dem Landeskirchenrat folgende Vereinbarung:
####§ 1
Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenische Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz
(
1
)
Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) und der Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. bilden eine Arbeitsgemeinschaft mit der Bezeichnung:
„Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenische Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz“ im Bereich der Diözese Speyer und der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) Im Folgenden AG
(
2
)
Die AG wird tätig für alle Ambulanten Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienste und stationäre Hospize, die
#- in der Diözese Speyer und der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) ihren Sitz haben,
- die caritativ/diakonische Zielsetzung sowie den Caritasverband und das Diakonische Werk als vertretungsberechtigte Spitzenverbände anerkennen,
- das Arbeitsrecht nach AVR des Deutschen Caritasverbandes bzw. das Arbeitsrecht der Evangelischen Kirche der Pfalz anwenden,
- eine der kirchlichen Mitarbeitervertretungsregelungen anwenden und
- eine Kooperationsvereinbarung mit dem Verein Ökumenische Hospizhilfe e.V. abgeschlossen haben.
§ 2
Aufgaben der AG
(
1
)
Die AG nimmt die spitzenverbandlichen Aufgaben wahr und unterstützt die Ambulanten Hospiz- und Palliativ- Beratungsdienste und die stationären Hospize durch Dienstleistungen.
(
2
)
Die AG fördert
#- das christliche Profil und eine am Menschen orientierte Weiterentwicklung der Arbeit,
- die caritative/diakonische Zielsetzung sowie die Weiterentwicklung und Darstellung der Arbeit,
- die Weiterentwicklung und Koordination der Hospizarbeit in der Pfalz und im Saarpfalzkreis,
- den gegenseitigen Austausch und die gemeinsame Willensbildung,
- die Festlegung der gemeinsamen Interessen der Ambulanten Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienste und der stationären Hospize zur Wahrnehmung der Außenvertretung durch den Caritasverband und das Diakonische Werk,
- die Fachlichkeit und Qualität in allen Arbeitsbereichen durch Fachberatung sowie Fort- und Weiterbildung,
- den Aufbau klarer und verlässlicher Organisations- und Kommunikationsstrukturen,
- bei Konflikten den Dialog mittels Moderation mit dem Ziel einer konstruktiven Lösung,
- das Qualitätsmanagement in den Ambulanten Hospiz- und Palliativ- Beratungsdiensten und den stationären Hospizen.
§ 3
Vorstand der AG
1 Caritasdirektor und Landespfarrer für Diakonie bilden den Vorstand der AG. 2 Den Vorsitz der AG hat der Caritasdirektor, den stellvertretenden Vorsitz der Landespfarrer für Diakonie. 3 Der Vorstand ist verantwortlich für die spitzenverbandliche Vertretung der Ökumenischen Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz. 4 Er fasst seine Beschlüsse einvernehmlich. 5 Der Vorstand tagt mindestens viermal im Jahr.
6 Der Vorsitzende der AG beruft den Vorstand ein. 7 Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vor der Sitzung unter schriftlicher Angabe der Tagesordnung.
8 Über die Sitzung ist ein Protokoll zu führen.
#§ 4
Arbeitsstruktur der AG
(
1
)
Geschäftsführung
1 Die Geschäftsführung der AG wird einer Referentin/einem Referenten des Caritasverbandes übertragen.
2 Die Geschäftsführung ist gegenüber dem Vorsitzenden der AG weisungsgebunden.
3 Zu den Aufgaben der Geschäftsführung gehören insbesondere:
- Organisation der Arbeitsabläufe,
- Dienstbesprechungen mit den Referenten/Referentinnen,
- Dienstbesprechungen mit dem Vorstand und den Referenten/Referentinnen,
- Begleitung der Träger,
- Berichtswesen,
- Vorbereitung der Sitzungen des Vorstands der AG,
- Umsetzung der Beschlüsse des Vorstands der AG,
- Sicherstellung eines zeitnahen Informationsflusses,
- Verwaltung der Finanzmittel,
- Treffen der Hospizhelferinnen und Hospizhelfer.
4 Die Geschäftsführung kann Aufträge an die Referenten/Referentinnen selbstständig erteilen, überprüft deren Ausführung und koordiniert ihre Tätigkeiten. 5 Unbeschadet der Rechte der Anstellungsträger ist die Geschäftsführung gegenüber den Referenten/Referentinnen insoweit weisungsbefugt, als sie Aufgaben für die AG wahrnehmen.
6 Die Zuständigkeit für alle dienstrechtlichen Belange der Referenten/Referentinnen verbleibt beim Anstellungsträger.
(
2
)
Referenten/Referentinnen
Zur Erfüllung der Aufgaben der AG stellen der Caritasverband und das Diakonische Werk Referenten/Referentinnen mit dem gleichen Stellenanteil zur Verfügung.
(
3
)
Fachgruppen
1 Fachgruppen werden insbesondere gebildet für
- die Träger der Ambulanten Hospiz– und Palliativ – Beratungsdienste und die Träger der stationären Hospize,
- Vorstände der Fördervereine Hospiz,
- Koordinationsfachkräfte,
- Hospizpflegefachkräfte,
- Gruppenleitungen.
2 Die Anzahl der Fachgruppen orientiert sich an den Notwendigkeiten der Arbeitsstrukturen.
3 In Frequenz und Inhalt orientieren sich die Tagungen grundsätzlich am Bedarf.
4 Ziele hierbei sind insbesondere:
- Sicherstellung von Kommunikation,
- Herstellung von Arbeitsstrukturen,
- Initiierung regionaler Projekte,
- Mitwirkung bei der Entwicklung gemeinsamer Positionen.
(
4
)
Fachtagungen
Fachtagungen werden bei einem besonderen Bedarf im Rahmen der Fortbildung auf Anweisung der Geschäftsführung als Studientage organisiert.
(
5
)
Projektgruppen
1 Zu speziellen Fragestellungen kann von der Geschäftsführung und/oder dem Vorstand eine Projektgruppe eingesetzt werden. 2 Diese erhält einen operationalisierten Auftrag mit zeitlicher Befristung. 3 Die Zusammensetzung einer Projektgruppe orientiert sich ausschließlich an den für die Bearbeitung der Fragestellung notwendigen Qualifikationen.
#§ 5
Dienstleistungen
(
1
)
Die AG bietet insbesondere an:
- Fachberatung,
- Fortbildung,
- Besorgungsverträge,
- Einzelberatung und Krisenintervention,
- Beratung bei der Öffentlichkeitsarbeit.
(
2
)
Die AG organisiert und begleitet insbesondere Fachgruppen, Foren, Fachtagungen, Projektgruppen, Tagungen und das Treffen der Hospizhelferinnen und Hospizhelfer.
#§ 6
Außenvertretung
1 Die Arbeitsgemeinschaft wird durch den Vorstand vertreten.
2 Soweit rechtsverbindliche Erklärungen notwendig sind, unterzeichnen beide Spitzenverbände gemeinsam.
#§ 7
Finanzierung der AG
Die Arbeit der AG wird durch den Caritasverband und das Diakonische Werk finanziert.
#§ 8
Ökumenische Hospizhilfe e.V.
1 Zur Umsetzung der ehrenamtlichen Hospizarbeit in der Diözese Speyer und der Evangelischen Landeskirche der Pfalz haben das Diakonische Werk und der Caritasverband den Verein Ökumenische Hospizhilfe e.V. gegründet.
2 Die Geschäftsführung des Vereins obliegt der Geschäftsführung der AG.
3 Zweck, Aufgaben und Ziele des Vereins sind in der Satzung und der Geschäftsordnung des Vereins festgelegt.
#§ 9
Schlussbestimmungen
1 Die Vereinbarung bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch den Landeskirchenrat der Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) und das Bischöfliche Ordinariat der Diözese Speyer. 2 Dies gilt auch für evtl. 3 Änderungen und Ergänzungen, die nur einvernehmlich erfolgen können und der Schriftform bedürfen.
Speyer, den 28. September 2005
Für den Caritasverband für die Diözese Speyer e. V.
Caritasdirektor Alfons Henrich
Caritasdirektor Alfons Henrich
Für das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz
Landespfarrer für Diakonie Gordon Emrich
Landespfarrer für Diakonie Gordon Emrich