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Meldeverfahren beim Erwerb der Kirchenmitgliedschaft
vom 24. Mai 1982
(ABl. 1982 S. 65), zuletzt geändert am 26. Februar 1996 (ABl. 1996 S. 103)
1 Die Landeskirche erhält von den staatlichen und kommunalen Meldebehörden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten ihrer Mitglieder. 2 Die Übermittlung eines vollständigen und aktuellen Gemeindegliederverzeichnisses setzt voraus, dass die zuständige Meldebehörde unverzüglich über jede kirchliche Amtshandlung informiert wird, die zum Erwerb der Kirchenmitgliedschaft in der Evangelischen Kirche der Pfalz führt (Taufe, Aufnahme einschließlich Übertritt und Wiedereintritt). 3 Die Mitteilung an die Meldebehörde obliegt dem zuständigen Gemeindepfarrer bzw. der kirchenbuchführenden Stelle der Kirchengemeinde, in der das Kirchenmitglied seinen Wohnsitz hat. 4 Entsprechendes gilt für bereits früher vollzogene Taufen und Aufnahmen, soweit diese den Meldebehörden noch nicht mitgeteilt worden sind. 5 In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Pflicht zur sofortigen Anzeige an das zuständige Pfarramt hin, wenn die Amtshandlung von einem anderen als dem zuständigen Pfarrer vorgenommen wurde.
Zuständige Meldebehörden sind
- in Rheinland-Pfalz die örtlichen Ordnungsbehörden (Gemeindeverwaltung, Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung),
- im Saarland die Gemeinden, in deren Bereich das Kirchenmitglied seinen Wohnsitz hat.
1 Die Bekanntgabe des Erwerbs der Kirchenmitgliedschaft hat mit dem in der Anlage abgedruckten Formblatt zu erfolgen. 2 Die erforderliche Anzahl der Formblätter kann bei den Dekanaten angefordert werden.
Die meldende kirchliche Stelle hat anhand der später ausgedruckten Gemeindegliederverzeichnisse zu überprüfen, ob die Konfessionsangaben übernommen wurden.
Erklärt sich die zuständige Meldebehörde nicht bereit, die Meldungen zu bearbeiten, ist der Landeskirchenrat zu benachrichtigen.
#Anlage
(Absender)
An das
Einwohnermeldeamt
Einwohnermeldeamt
Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche
Die nachstehend genannte Person hat die Kirchenmitgliedschaft in der evangelischen Kirche erworben. Wir bitten, das Konfessionsmerkmal „EV“ in der Einwohnerdatei einzutragen.
Gemeindeglied |
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Taufe |
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Aufnahme |
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Ist eine Eintragung nicht möglich, bitte mit kurzer Erläuterung an Absender zurück.
Dienstsiegel | Datum | Unterschrift |