.Zentrum für die theologische Aus- und Fortbildung der Evangelischen Kirche der Pfalz
Zentrum für die theologische Aus- und Fortbildung der Evangelischen Kirche der Pfalz
(Protestantische Landeskirche)
Bekanntmachung vom 19. November 2003
(ABl. 2003 S. 238)
#Der Landeskirchenrat hat auf seiner Sitzung vom 4. November 2003 folgenden Beschluss gefasst:
- 1 Der Landeskirchenrat errichtet ein Zentrum für die theologische Aus- und Fortbildung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche). 2 Das Zentrum hat seinen Sitz in der Zentralen Aus- und Fortbildungsstätte (ZAF) der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) in Landau.
- Das Zentrum wird wie folgt untergliedert in:
- das Protestantische Predigerseminar unter der Leitung einer der Inhaberinnen oder Inhaber einer Pfarrstelle am Predigerseminar und
- das Institut für kirchliche Fortbildung unter der Leitung der Inhaberin oder des Inhabers der Pfarrstelle für die theologische Fort- und Weiterbildung.
- 1 Das Zentrum wird von einer Geschäftsführerin oder einem Geschäftsführer geleitet. 2 Die Geschäftsführung überträgt der Landeskirchenrat der Leiterin oder dem Leiter des Protestantischen Predigerseminars oder der Leiterin oder dem Leiter des Instituts für kirchliche Fortbildung. 3 Die andere Leiterin oder der andere Leiter wird mit der Stellvertretung beauftragt.
- Die Geschäftsführung des Zentrums umfasst:
- die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden der Verwaltung des Zentrums sowie die Dienstaufsicht über die Referentinnen und Referenten des Zentrums;
- die Verantwortung für das Haushaltswesen des Zentrums;
- die Vertretung des Zentrums nach außen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Der Inhaberin oder dem Inhaber der Pfarrstelle am Predigerseminar, der oder dem die Leitung des Protestantischen Predigerseminars übertragen wurde, obliegt:
- der Vorsitz in der Fachkonferenz für die theologische Ausbildung;
- die Fachaufsicht über die Referentinnen und Referenten sowie die anderen Mitarbeitenden im Protestantischen Predigerseminar;
- die Vertretung des Protestantischen Predigerseminars in der Kammer für Ausbildung.
- Der Inhaberin oder dem Inhaber der Pfarrstelle für die theologische Fort- und Weiterbildung obliegt:
- der Vorsitz in der Fachkonferenz für die kirchliche Fortbildung;
- die Fachaufsicht über die Referentinnen und Referenten sowie die anderen Mitarbeitenden im Institut für kirchliche Fortbildung;
- der Vorsitz im Beirat für die theologische Fort- und Weiterbildung und im Konfirmationsausschuss sowie die Mitwirkung im Kooperationsgremium zwischen Fortbildung und Landesjugendpfarramt.
- Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2004 in Kraft; entgegenstehende Regelungen des Landeskirchenrates treten zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.