.

Gesetz
über die Einführung der revidierten Trauagende

vom 27. November 1987

(ABl. 1988 S. 2)

Die Landessynode hat aufgrund von § 76 Nr. 1 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) mit der nach § 77 Abs. 2 der Verfassung erforderlichen Mehrheit folgendes Gesetz beschlossen:
####

§ 1

Die revidierte Trauagende (s. Anlage1#) wird als Ordnung der Trauung in der Evangelischen Kirch der Pfalz (Protestantische Landeskirche) eingeführt.
#

§ 2

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1988 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an tritt das Gesetzt über die Ordnung der Trauung vom 29. Januar 1964 (ABl. S. 9) außer Kraft.

#
1 ↑ Auf den Abdruck der Anlage wird verzichtet.