.Gesetz
Gesetz
über die Einführung der erneuerten Konfirmationsagende
vom 25. November 1994
(ABl. 1994 S. 179)
Die Landessynode hat aufgrund von § 76 Nr. 1 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) mit der nach § 77 Abs. 2 für die Einführung von neuen Agenden vorgeschriebenen Mehrheit das folgende Gesetz beschlossen:
####§ 1
Die erneuerte Konfirmationsagende (siehe Anlage1#) wird als Ordnung der Konfirmation in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) eingeführt.
#§ 2
1 Die Kirchenregierung bestimmt den Zeitpunkt der Einführung der Ordnung der Konfirmation. 2 Entgegenstehende Bestimmungen, insbesondere des Kirchenbuches für die vereinigte evangelisch-protestantische Kirche in der Königlich Bayerischen Pfalz von 1880, treten mit diesem Zeitpunkt außer Kraft.
#§ 3
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.